12 mal Red Bull
Ein kaputter Junk kommt mit einem blauen Müllsack, der halb mit Altkleidern Wäsche gefüllt ist, in den Laden, geht zum Getränkeregal, wirft drei Viererpacks "Red Bull" zu seinen Klamotten, steckt noch zwei mitgebrachte Flaschen in den Leergutautomaten, textet noch scheinheilig eine Mitarbeiterin zu und geht anschließend zur Kasse, um seinen Pfandbon einzulösen.
Und ich habe alles gesehen. Live und in Farbe. (Stimmt sogar...)
Dabei hatte er hier sogar schon einmal Hausverbot von mir bekommen. Aber man kann sich leider nicht immer alle Gesichter merken. Nun hat er eben nicht nur eine Anzeige wegen Ladendiebstahls bekommen, sondern auch wegen Hausfriedensbruchs. Aber eigentlich ist das auch völlig scheißegal, denn beide Verfahren werden sowieso wegen Geringfügigkeit bzw. mangels öffentlichen Interesses eingestellt werden.
Und ich habe alles gesehen. Live und in Farbe. (Stimmt sogar...)
Dabei hatte er hier sogar schon einmal Hausverbot von mir bekommen. Aber man kann sich leider nicht immer alle Gesichter merken. Nun hat er eben nicht nur eine Anzeige wegen Ladendiebstahls bekommen, sondern auch wegen Hausfriedensbruchs. Aber eigentlich ist das auch völlig scheißegal, denn beide Verfahren werden sowieso wegen Geringfügigkeit bzw. mangels öffentlichen Interesses eingestellt werden.
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Manu am :
So jemand darf irgendwie alles machen...
Klauen, rauben, beleidigen, Hausfriedensbrechen (*g*), etc...
Und unsereins wird gleich abgeführt wenn man einmal keine GEZ zahlt...*
*Wichtiger Hinweis: Beispiele evtl. stark übertrieben!
roteroktober am :
Jemand am :
Max am :
So gibt es auch Schwarzfahrer aus Überzeugung, die nach dem x-ten Mal als Wiederholungstäter eben auch mal ins Kittchen müssen... man hofft halt, dass dann ein pädagogischer Effekt einsetzt.
calcaneus am :
Andrea.S am :
Einer am :
Jedes Mal ein Schüppchen drauf. So ist halt das System.
Harald am :
JC am :
http://en.wikipedia.org/wiki/Three_strikes_law
Steffen am :
Andy am :
Allerdings müsste es etwas "verfeinert" werden bei welcher Straftat welche Strafe in Frage kommt. Nicht das einer wegen 3 mal Kaugummi klauen 10 Jahre im Knast landet und in den Popo.... ne moment das waren ja Raubkopierer.
abc am :
thorben am :
Timmy am :
Du kannst doch die Strafen nicht anpassen an eine Quote, wieviele Leute gleichzeitig einsitzen dürfen...
Elvin Atombender am :
Doch lieber Anonym :-) am :
(und ich meine wirklich "begriffen"!)
Ist zwar schon zwanzig Jahre her, aber ich war auch mal so ein Arschloch, leider.
Timmy am :
Ist ja nicht so, als wüsste der Täter nicht nach dem 2. Mal, was im blüht. Wenn er es dennoch drauf ankommen lässt, hat er es eben verdient.
kurt am :
Franky am :
Sicher nicht bei schwerer Körperverletzung, wie man an den ganzen JuMiHiGrus sehen kann, die derer 50 auf der Liste haben und frei rumlaufen.
Einzelhändler Stefan am :
Und wer zahlt dann die Verluste aus ausuferndem Diebstahl? Du?
roxic am :
Snyper am :
Gewinn aus Verkauf.
Einkauf, Aufschlag der Umlegung der enstehenden Kosten und danach Verkauf.
Nicht: Gewinn aus Einkauf, Aufschlag der Umlegung der enstehenden Kosten und danach Verlsut der Ware.
Jens (der Andere) am :
Es kann nicht angehen, daß eine Straftat nicht verfolgt wird, weil die KAPAZITÄT nicht ausreicht.
Der Ladendieb muß (!) lernen, daß die Gesellschaft Diebstahl nicht toleriert, daß es sich nicht um ein Kavaliersdelikt handelt und daß man für sein Leben gefälligst selbst die Verantwortung übernimmt.
In D gibt es im Regelfall keine Gefängnisstrafen unter 6 Monaten. Dabei wäre eine Woche Knast für viele abschreckender als eine Geldstrafe.
Markus_bc am :
Warenwert bis 50€ 10 Tage bis 100€ 20 Tage....... Wenn Hausfriedensbruch dazu kommt auch +20 tage. Körperverletzung, Wiederstand, Beleidigung (z.b. bei der Verhaftung) werden dann verhandelt.
nochbeitrost? am :
henrico am :
Jack am :
Bei der späteren Zeugenaussage bei der Polizei hörten wir dann, dass der am selben Nachmittag, anchdem die Polizei ihn wieder auf freien Fuß gesetzt haben, beim Saturn erwischt wurde.
Er hatte gerade 22 offene Verfahren wegen LD...
Aber selbst bei dem musste der Beamte bei der Aufnahme unserer Aussagen besonders die Rangelei, die wir uns mit ihm liefern mussten, genau geschildert haben, denn dann würde aus dem LD ein räuberischer Diebstahl und laut Aussage des Kommissars wäre das die einzige möglichkeit, den Beschuldigten mal wirklich eine Strafe aufzubrummen.
Einzelhändler Stefan am :
Und genau das ist der Punkt. Wie kann ein Verdächtiger in 22 unabhängigen, ähnlich gelagerten Verfahren nach wie vor auf freiem Fuß sein?
Schnellverfahren und dann Freispruch oder Strafe und am gleichen Tag noch "ab dafür".
Ein einzelner Richter könnte auf diese Art und Weise eine ganze Polizeiwache von einem ganzen Haufen unnötiger Arbeit entlasten.
etoiledujour am :
Hier einerseits Ladendiebstahl zum Schwerverbrechen "schlimmschreiben" zu wollen, andererseits aber Verurteilungen im prichwörtlichen Schnellverfahren zu fordern, widerspricht sich - zumindest, wenn man mal ein bisschen nachdenkt.
Ich bin froh, in einem Land zu leben, in dem nicht (mehr) mal eben schnell ein paar Hundert Verdächtige an einem Tag verurteilt werden.
Halten Sie mich ruhig - wie bereits geschehen - für einen linksradikalen Parasiten. Ich weiß es besser. Und ich weiß auch, was ich von einigen der Kommentatoren halte.
Einzelhändler Stefan am :
Ich will hier gar nix schlimmschreiben. Ich finde es nur völlig unverständlich, dass jemand, der in 22 Fällen von vermutlich unterschiedlichen Opfern des Diebstahls bezichtigt wird, immer noch auf freiem Fuss sein kann.
Ich will auch nicht an der Unschuldsvermutung rütteln, sondern in solchen Extremfällen einen schnellen Verhandlungstermin, um eben das faire Verfahren nicht zu gefährden, sondern nur ohne Wartezeit durchziehen zu können.
Was ist so schlimm an der Forderung, dass sich ein "Vergeher" innerhalb von 24 Stunden einem Verfahren stellen muss?
Ist jetzt ein "einfacher" Ladendiebstahl mit Zeugen, Beweisen und evtl. sogar einer Videoaufzeichnung oder gar einem geständigen Täter auf einmal eine Grundlage für ein kompliziertes, mehrtägiges Verfahren, zu dessen Vorbereitung der Verteidigung ein halbes Jahr eingeräumt werden muss?
So ein Ding (das Verfahren, nicht der Verdächtige) wird sowieso in aller Regel innerhalb einer einzigen Sitzung erledigt. Warum also Monate lang darauf warten?
.peter am :
Nicolas am :
Die Gefängnisse sind voll, teilweise werden die Zellen schon gesetzwidrig belegt (Doppelbelegung statt Einzelbelegung, U-Häftlinge und Strafgefangene zusammen...).
Und für neue Gefängnisse gibts zum einen kein Geld und zum anderen sind Gefängnisse in der Nachbarschaft in etwa so beliebt wie Atomkraftwerke...
Jack am :
oder besser: in die bald stillgelegten Atomkraftwerke, dick genug dürften die Mauern ja sein
jemand® am :
pop am :
Bromme am :
Ungewöhnlich.
sprachpolizist am :
Ich bezweifle übrigens nicht im geringsten, dass Herr Harste andere Menschen durchaus bewusst als "Müll" bezeichnet.
ElMartino am :
Jens (der andere) am :
Die Justiz ist überlastet. Schnellgerichte sind kein ordentliches Verfahren. Trotzdem muß schnell eröffnet und verhandelt werden, was auch nach herrschendem Recht schnell gehen würde, wenn denn genug Kapazität da wäre.
Das hat mit Sorgfalt nichts zu tun. Ladendiebstahl mit Videobeweis und Zeugen kann beispielsweise innerhalb sehr kurzer Zeit (theoretisch innerhalb von Stunden) verhandelt werden, denn die Beweissicherung ist einfach. Wenn Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger des Angeklagten Zeit dazu haben, natürlich. Es geht hier nicht um komplexe Verfahren, bei denen man schon mehrere Termine braucht, nur um Zeugen zu hören.
Was die Unterbringung angeht, kann man ja vielleicht in irgendwelchen EU-Ländern mit geringeren Kosten Raum und Personal zum Strafvollzug anmieten. Warum man Strafgefangene (nicht Untersuchungshäftlinge) im Hochlohnland Deutschland aufbewahren muß, ist fraglich