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12 mal Red Bull

Ein kaputter Junk kommt mit einem blauen Müllsack, der halb mit Altkleidern Wäsche gefüllt ist, in den Laden, geht zum Getränkeregal, wirft drei Viererpacks "Red Bull" zu seinen Klamotten, steckt noch zwei mitgebrachte Flaschen in den Leergutautomaten, textet noch scheinheilig eine Mitarbeiterin zu und geht anschließend zur Kasse, um seinen Pfandbon einzulösen.

Und ich habe alles gesehen. Live und in Farbe. (Stimmt sogar...)

Dabei hatte er hier sogar schon einmal Hausverbot von mir bekommen. Aber man kann sich leider nicht immer alle Gesichter merken. Nun hat er eben nicht nur eine Anzeige wegen Ladendiebstahls bekommen, sondern auch wegen Hausfriedensbruchs. Aber eigentlich ist das auch völlig scheißegal, denn beide Verfahren werden sowieso wegen Geringfügigkeit bzw. mangels öffentlichen Interesses eingestellt werden.

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Kommentare

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Manu am :

Ja, das ist mies...
So jemand darf irgendwie alles machen...
Klauen, rauben, beleidigen, Hausfriedensbrechen (*g*), etc...
Und unsereins wird gleich abgeführt wenn man einmal keine GEZ zahlt...*

*Wichtiger Hinweis: Beispiele evtl. stark übertrieben!

roteroktober am :

der arme hatte ja auch eine schlimme kindheit,keiner hatte ihn lieb,in der schule hatte er nur probleme und dadurch ist er an falsche freunde geraten die ihn auf die schiefe bahn gebracht haben.kenne es aus meiner pösen jugendzeit und habe auch damals bei diesen argumenten nur den kopf schütteln können

Jemand am :

Warum machst du dir eigentlich noch den Aufwand mit den Anzeigen, wenns sowieso nix bringt?

Max am :

Steter Tropfen höhlt den Stein.
So gibt es auch Schwarzfahrer aus Überzeugung, die nach dem x-ten Mal als Wiederholungstäter eben auch mal ins Kittchen müssen... man hofft halt, dass dann ein pädagogischer Effekt einsetzt.

calcaneus am :

wohin soll der weg den gehen, wenn nicht mal die polizei gerufen wird??

Andrea.S am :

Na in den Himmel. Red Bull verleiht Flüüüüüüüüüüügel hehe. Das weiß doch jedes kleine Kind.
http://img139.imageshack.us/img139/8050/unbenannttt9.jpg

Einer am :

Zugegeben, wenn ein Ersttäter klaut, wird das Verfahren oft eingestellt. Wenn jemand klaut, der demnächst wegen Btm-Delikten sowieso für ein paar Jahre in den Knast muß, wird das Verfahren oft eingestellt. Denn eine Woche mehr oder weniger für LaDi würde auch keinen Unterschied machen. Aber die Justiz hat bei Bagatell-Delikten eine gewisse Sammelleidenschaft, und irgendwann wird auch ein geklauter Kaugummi richtig teuer.

Jedes Mal ein Schüppchen drauf. So ist halt das System.

Harald am :

Wie sieht es mit 50 Euro Bearbeitungsgebühren aus. Wenn der Dieb nicht gerade ein Wohnungsloser ist, kann man doch bestimmt ein Inkassounternehmen drauf hetzen. Das kann dann notfalls 0 auf 0 ausgehen. So was sollte doch abschrecken?

JC am :

[x] immer noch fürs three strikes law in Deutschland...
http://en.wikipedia.org/wiki/Three_strikes_law

Steffen am :

Three strikes law ist total sinnfrei. Dann hast Du in 10 Jahren jeden 10ten Bürger im Gefängnis, wie in den USA...

Andy am :

Die Idee hinter dem Gesetz ist schon sinvoll.
Allerdings müsste es etwas "verfeinert" werden bei welcher Straftat welche Strafe in Frage kommt. Nicht das einer wegen 3 mal Kaugummi klauen 10 Jahre im Knast landet und in den Popo.... ne moment das waren ja Raubkopierer.

abc am :

Die "Idee hinter dem Gesetz", nämlich, dass vorbestrafte Täter meist härter bestraft werden, ist quasi in jedem Strafsystem implementiert, insbesondere im deutschen.

thorben am :

bist du dir soo sicher? theoretisch mag das ja stimmen, wird blos leider in der praxis nicht umgesetzt :-(

Timmy am :

Wenn nunmal jeder 10te Bürger ein Schwerverbrecher ist, dann gehört auch jeder 10te Bürger ins Gefängnis.
Du kannst doch die Strafen nicht anpassen an eine Quote, wieviele Leute gleichzeitig einsitzen dürfen...

Elvin Atombender am :

In den USA sitzen nicht 10% der Bevölkerung im Knast, sondern rund 1% der erwachsenen Bevölkerung, genauer gesagt 1 von 99 Erwachsenen. Das geht auch völlig in Ordnung so, denn so wird der Rest der Bevölkerung vor den Verbrechern geschützt. Die Dreifach-Regel befürworte ich ausdrücklich, die Täter hatten schließlich ihre Chancen.

Doch lieber Anonym :-) am :

Wenn es hier das Three Strikes Law gäbe, wäre ich heute nicht ein ehrlicher Bürger, der begriffen hat, was "mein und dein" bedeutet, sondern säße womöglich noch immer in Knast!
(und ich meine wirklich "begriffen"!)
Ist zwar schon zwanzig Jahre her, aber ich war auch mal so ein Arschloch, leider.

Timmy am :

Wenn's vor 20 Jahren war, wärst du bei guter Führung doch jetzt so gut wie draussen. Mal vorausgesetzt, du hättest es dir nach dem 2. Mal nicht anders überlegt.

Ist ja nicht so, als wüsste der Täter nicht nach dem 2. Mal, was im blüht. Wenn er es dennoch drauf ankommen lässt, hat er es eben verdient.

kurt am :

ich finde es, ehrlich gesagt, auch wichtiger, dass sich die justiz um richtige verbrechen kümmert anstatt jedem kleinen ladendieb den prozess zu machen. auch wenn es einem ladenbesitzer nicht passt.

Franky am :

Ab wann fangen denn richtige Verbrechen an?

Sicher nicht bei schwerer Körperverletzung, wie man an den ganzen JuMiHiGrus sehen kann, die derer 50 auf der Liste haben und frei rumlaufen.

Einzelhändler Stefan am :

"anstatt jedem kleinen ladendieb den prozess zu machen"

Und wer zahlt dann die Verluste aus ausuferndem Diebstahl? Du?

roxic am :

Der, der auch die Gewinne aus aus ausuferndem Verkauf erzielt.

Snyper am :

richtig.
Gewinn aus Verkauf.

Einkauf, Aufschlag der Umlegung der enstehenden Kosten und danach Verkauf.

Nicht: Gewinn aus Einkauf, Aufschlag der Umlegung der enstehenden Kosten und danach Verlsut der Ware.

Jens (der Andere) am :

Auch ein "kleiner Ladendieb" ist ein Verbrecher. Sicher, Gewalttaten müssen Vorrang haben, aber wir brauchen schlußendlich mehr Richter, mehr Justizbeamte und so weiter.

Es kann nicht angehen, daß eine Straftat nicht verfolgt wird, weil die KAPAZITÄT nicht ausreicht.

Der Ladendieb muß (!) lernen, daß die Gesellschaft Diebstahl nicht toleriert, daß es sich nicht um ein Kavaliersdelikt handelt und daß man für sein Leben gefälligst selbst die Verantwortung übernimmt.

In D gibt es im Regelfall keine Gefängnisstrafen unter 6 Monaten. Dabei wäre eine Woche Knast für viele abschreckender als eine Geldstrafe.

Markus_bc am :

Die Justiz könnte man einfach Entlasten und zugleich abschrecken. Es müsste vom Gesetzgeber nur geregelt werden das Ladendiebstahl 5 tage Knast gibt Strafantritt sofort und das je nach warenwert noch knasttage draufkommen.
Warenwert bis 50€ 10 Tage bis 100€ 20 Tage....... Wenn Hausfriedensbruch dazu kommt auch +20 tage. Körperverletzung, Wiederstand, Beleidigung (z.b. bei der Verhaftung) werden dann verhandelt.

nochbeitrost? am :

Ja, und verurteilt wird dann einfach mal so, durch den Ladenbesitzer oder jeden, der sich für befähigt hält. Dümmer geht's kaum noch. Oder doch: Widerstand mit "ie" ist noch dümmer.

henrico am :

schlaumeier, würde dir das als ladenbesitzer passen, wenn du ständig beklaut würdest?

Jack am :

Wir haben mal einen LAdendieb aufgehalten, über den die Polizisten sich sehr gefreut haben, denn ca. 2 Stunden vorher ist der dem Aldi in der Nähe entwischt. Bei der Durchsuchung kamen aber genügend Zigarettenschachteln vom Discounter zum Vorschein.
Bei der späteren Zeugenaussage bei der Polizei hörten wir dann, dass der am selben Nachmittag, anchdem die Polizei ihn wieder auf freien Fuß gesetzt haben, beim Saturn erwischt wurde.
Er hatte gerade 22 offene Verfahren wegen LD...
Aber selbst bei dem musste der Beamte bei der Aufnahme unserer Aussagen besonders die Rangelei, die wir uns mit ihm liefern mussten, genau geschildert haben, denn dann würde aus dem LD ein räuberischer Diebstahl und laut Aussage des Kommissars wäre das die einzige möglichkeit, den Beschuldigten mal wirklich eine Strafe aufzubrummen.

Einzelhändler Stefan am :

"Er hatte gerade 22 offene Verfahren wegen LD"

Und genau das ist der Punkt. Wie kann ein Verdächtiger in 22 unabhängigen, ähnlich gelagerten Verfahren nach wie vor auf freiem Fuß sein?

Schnellverfahren und dann Freispruch oder Strafe und am gleichen Tag noch "ab dafür".

Ein einzelner Richter könnte auf diese Art und Weise eine ganze Polizeiwache von einem ganzen Haufen unnötiger Arbeit entlasten.

etoiledujour am :

"Offene" Verfahren heißt: Verfahren, die noch nicht stattgefunden haben. Die noch nicht stattgefunden haben, weil ein Verfahren nun einmal mit einer gewissen Sorgfalt durchgeführt werden muss.

Hier einerseits Ladendiebstahl zum Schwerverbrechen "schlimmschreiben" zu wollen, andererseits aber Verurteilungen im prichwörtlichen Schnellverfahren zu fordern, widerspricht sich - zumindest, wenn man mal ein bisschen nachdenkt.

Ich bin froh, in einem Land zu leben, in dem nicht (mehr) mal eben schnell ein paar Hundert Verdächtige an einem Tag verurteilt werden.

Halten Sie mich ruhig - wie bereits geschehen - für einen linksradikalen Parasiten. Ich weiß es besser. Und ich weiß auch, was ich von einigen der Kommentatoren halte.

Einzelhändler Stefan am :

"Hier einerseits Ladendiebstahl zum Schwerverbrechen "schlimmschreiben" zu wollen"

Ich will hier gar nix schlimmschreiben. Ich finde es nur völlig unverständlich, dass jemand, der in 22 Fällen von vermutlich unterschiedlichen Opfern des Diebstahls bezichtigt wird, immer noch auf freiem Fuss sein kann.

Ich will auch nicht an der Unschuldsvermutung rütteln, sondern in solchen Extremfällen einen schnellen Verhandlungstermin, um eben das faire Verfahren nicht zu gefährden, sondern nur ohne Wartezeit durchziehen zu können.

Was ist so schlimm an der Forderung, dass sich ein "Vergeher" innerhalb von 24 Stunden einem Verfahren stellen muss?

Ist jetzt ein "einfacher" Ladendiebstahl mit Zeugen, Beweisen und evtl. sogar einer Videoaufzeichnung oder gar einem geständigen Täter auf einmal eine Grundlage für ein kompliziertes, mehrtägiges Verfahren, zu dessen Vorbereitung der Verteidigung ein halbes Jahr eingeräumt werden muss?

So ein Ding (das Verfahren, nicht der Verdächtige) wird sowieso in aller Regel innerhalb einer einzigen Sitzung erledigt. Warum also Monate lang darauf warten?

.peter am :

Echt zum Kotzen, die "Geringfügigkeit"sschwachsinn. Und der ehrliche Kunde bezahlt diesen Parasiten auch noch das Leben mit, durch erhöhte Preise. Super!

Nicolas am :

Und wo wollt ihr die ganzen Leute hinsperren?
Die Gefängnisse sind voll, teilweise werden die Zellen schon gesetzwidrig belegt (Doppelbelegung statt Einzelbelegung, U-Häftlinge und Strafgefangene zusammen...).
Und für neue Gefängnisse gibts zum einen kein Geld und zum anderen sind Gefängnisse in der Nachbarschaft in etwa so beliebt wie Atomkraftwerke...

Jack am :

Dann bauen wir die Gefängnisse doch einfach neben Atomkraftwerke...
oder besser: in die bald stillgelegten Atomkraftwerke, dick genug dürften die Mauern ja sein ;-)

Bromme am :

Ein kaputter Müll kommt mit einem blauen Müllsack?

Ungewöhnlich.

sprachpolizist am :

Wem es immer und in allererster Linie ums Diffamieren anderer Menschen geht, der kann in der Wahl seiner Worte nicht immer zimperlich sein.

Ich bezweifle übrigens nicht im geringsten, dass Herr Harste andere Menschen durchaus bewusst als "Müll" bezeichnet.

ElMartino am :

...na und? Er hat doch Recht: menschlicher Abfall eben!

Jens (der andere) am :

Tja - bei 22 offenen Verfahren sieht man das Problem.
Die Justiz ist überlastet. Schnellgerichte sind kein ordentliches Verfahren. Trotzdem muß schnell eröffnet und verhandelt werden, was auch nach herrschendem Recht schnell gehen würde, wenn denn genug Kapazität da wäre.

Das hat mit Sorgfalt nichts zu tun. Ladendiebstahl mit Videobeweis und Zeugen kann beispielsweise innerhalb sehr kurzer Zeit (theoretisch innerhalb von Stunden) verhandelt werden, denn die Beweissicherung ist einfach. Wenn Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger des Angeklagten Zeit dazu haben, natürlich. Es geht hier nicht um komplexe Verfahren, bei denen man schon mehrere Termine braucht, nur um Zeugen zu hören.

Was die Unterbringung angeht, kann man ja vielleicht in irgendwelchen EU-Ländern mit geringeren Kosten Raum und Personal zum Strafvollzug anmieten. Warum man Strafgefangene (nicht Untersuchungshäftlinge) im Hochlohnland Deutschland aufbewahren muß, ist fraglich :-)

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