Zigarettenschachteln
Ein typisches Beispiel für "Dumm gelaufen" war dieses Szenario an der Kasse:
Eine Kundin hat sich versehentlich drei Schachteln Zigaretten aus dem Automaten gezogen, wollte aber nur zwei haben. Sie warf die erste Schachtel auf das Förderband zu ihrem Einkauf, die zweite hielt sie in der Hand. Die dritte Packung blieb von der Kundin unbeachtet im Ausgabeschacht des Automaten liegen, was allerdings von einer Kollegin, die nicht kassierte, bemerkt wurde. Um zu helfen, nahm sie die dritte Schachtel und ließ sie mit einem Schwung, aber von der Kundin und der Kassiererin unbemerkt, über das Förderband rutschen, so dass sie neben den anderen Zigaretten liegenblieb.
Die Kundin sagte zur Kassiererin: "Ich habe zwei Schachteln Zigaretten." - und meinte damit die (vermeintlich) eine Packung auf dem Förderband und diejenige in ihrer Hand.
Die Kassiererin sah die beiden Schachteln auf dem Förderband liegen, hörte "zwei Schachteln", sah, dass offenbar alles in Ordnung war und kassierte folglich auch nur zwei Schachteln.
Nun müsste die Kundin, die ich nicht als Stammkundin bezeichnen würde, ehrlich genug sein, die nicht berechnete Packung wieder zurückzugeben...
Eine Kundin hat sich versehentlich drei Schachteln Zigaretten aus dem Automaten gezogen, wollte aber nur zwei haben. Sie warf die erste Schachtel auf das Förderband zu ihrem Einkauf, die zweite hielt sie in der Hand. Die dritte Packung blieb von der Kundin unbeachtet im Ausgabeschacht des Automaten liegen, was allerdings von einer Kollegin, die nicht kassierte, bemerkt wurde. Um zu helfen, nahm sie die dritte Schachtel und ließ sie mit einem Schwung, aber von der Kundin und der Kassiererin unbemerkt, über das Förderband rutschen, so dass sie neben den anderen Zigaretten liegenblieb.
Die Kundin sagte zur Kassiererin: "Ich habe zwei Schachteln Zigaretten." - und meinte damit die (vermeintlich) eine Packung auf dem Förderband und diejenige in ihrer Hand.
Die Kassiererin sah die beiden Schachteln auf dem Förderband liegen, hörte "zwei Schachteln", sah, dass offenbar alles in Ordnung war und kassierte folglich auch nur zwei Schachteln.
Nun müsste die Kundin, die ich nicht als Stammkundin bezeichnen würde, ehrlich genug sein, die nicht berechnete Packung wieder zurückzugeben...
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Kommentare
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Ar-ras am :
Retrolum am :
Rob am :
Robert- am :
Anke_ am :
Andrea.S am :
P.S.: Wollt ihr nicht heiraten mit euren -_ Strichen?
sarc am :
Anders siehts aus, wenn sich jemand beim Rückgeld vertut oder so. Da ist zumindest der Gedanke im Hinterkopf, dass dann der Kassierer am Abend draufzahlt, und das muss dann doch nicht sein.
krustyDC am :
.oO(wenn Dummheit weh tun würde...)
ich2 am :
Das muss schon der Arbeitgeber (hier: Björn) tun!
Diana am :
Gruß,
Diana
Mark am :
Erklääärbär am :
Weder muss der Kassierer die Differenz zahlen noch hat die Kundin einen Diebstahl oder Betrug begangen. Erschütterend, was hier alles für MIST verzapft wird.
JoDerBaer am :
ich__2 am :
Noch nie etwas von der "MANKOGELD-REGELUNG" gehört?
Das wissen viele nicht und lassen sich daher oft "verarschen":
Am 17.08.1998 wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG)festgestellt, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist sich ohne weiteres fehlende Kassenbestände von den Beschäftigten erstatten zu lassen bzw. ihnen Fehlbeträge zwecks Ausgleich vom Entgelt abzuziehen.
Nur wenn der Chef nachweisen kann, dass z.B. der/die VerkäuferIn fahrlässig gehandelt hat, kann eine Haftung in Betracht kommen.
Allerdings darf diese Haftung nur bis zu einer Höhe verlangt werden, in der vorher dem/der Beschäftigten ein sog. Mankogeld gezahlt wurde.
Grundsätzlich gilt also:
· Erhalten die Beschäftigten kein Mankogeld, besteht für den Arbeitgeber kein Anspruch auf Ausgleich der Fehlbeträge.
Weiterhin stellte das BAG fest, dass sobald mehrere Personen auf die Kasse zugreifen können, dürfen diese nicht gemeinsam zur Haftung herangezogen werden.
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass
· der/die Kassierer/in bei der Übernahme der Kasse die nötige Zeit bekommt den Kasseninhalt zu zählen und zu bestätigen.
· keine andere Person während einer Abwesenheit des/der Beschäftigten (z.B. Pause)Zugriff zu Kasse hat.
· bei der Abrechnung der Kasse mindestens zwei Personen den Inhalt zählen und bestätigen, wenn auch kurzfristig, durch nur eine Person erfolgt, entfällt auch hier eine Arbeitnehmerhaftung.
Die Zeiten, die für die Übernahme und
Abrechnung der Kasse benötigt werden, sind Arbeitszeiten und als solche vom Arbeitgeber zu vergüten. Sie müssen deshalb auch organisatorisch in die regelmäßige tägliche Arbeitszeit integriert werden.
(BAG-Aktenzeichen: 8 AZR 175/97 )
Jetzt wäre es spannend wie Björn das regelt...
Diana am :
Gruß,
Diana
Sabine am :
Die Kassiererin merkt am Ende des Tages bei der Kassenabrechnung nicht, wenn jemand zu den 2 bezahlten Schachteln Zigaretten, die dritte einfach so mitgenommen hat!
Ich am :
einer am :
pop am :
latita am :
@topic schon blöd. Meiner einer wurde so erzogen, dass man das sagt.
Jo am :
ich hab auch mal versehentlich ein Glas Apfelmus vom Kunden nach mir eingepackt - ist mir erst zuhause aufgefallen.
Bettina von Mottenburg am :
-pm- am :
Natürlich!
Was ist denn hier in den Kommentaren los? Ist bei Heise Wochenende?
Ja aber die Kommentare hier sind in der Regel unter aller Kanone!
Andrea.S am :
Danny am :
*duck*
Alex am :
Aber beim Einpacken der Einkäufe würde ich nicht darauf achten, wieviel es nun ist und wenn ich irgendwann später die Schachteln sehen würde, würde es mir garantiert nicht auffallen, dass es eine mehr ist. Ich glaub jedenfalls irgendwie nicht, dass Zigarettenschachteln etwas ist, wo man die genaue Anzahl immer im Kopf hat. Bei Sachen, die ich ständig benutze, weiß ich jedenfalls nie ganz genau, wieviel ich noch habe und Raucher werden ihre Kippen ja wohl immer benutzen.
Beim Bezahlvorgang selber wärs mir auch nicht aufgefallen, immerhin war die eine überzählige Schachtel ja so platziert, dass sie eigentlich nicht mitgezählt werden sollte - wer kann denn ahnen, dass irgendeine Kassiererin da noch irgendwo was rauskramt? Ich würd damit nicht rechnen, folglich würds mir nicht auffallen.
Und noch dazu der deutliche Hinweis seitens der Kundin auf die Anzahl, die ja nur ehrlich sein wollte und verhindern wollte, dass etwas zu wenig abgerechnet wird.
Ich würd sagen, die Schachtel siehst du nicht wieder - und zwar ohne, dass es böse Absicht von der Kundin ist!
Fehler passieren, aber ich finde es doch sehr daneben der Kundin hier Unehrlichkeit zu unterstellen.
Wie gesagt: Mir würde es nicht auffallen, dass da eine Schachtel zuviel ist und ich nehme stark an, dass ich damit nicht die Einzige bin.
Irgendwie schade, dass dich deine Ladendiebe und Betrüger mittlerweile schon so geprägt haben, dass du doch dazu neigst erstmal Unehrlichkeit zu unterstellen.
Ergebnis ist hier zwar für dich das Gleiche, Einstellung der Kundin jedenfalls eine andere - und nun auch leider deine Einstellung besagter Kundin gegenüber.
Ich will daran ja gar nicht rummeckern, es ist ja schon verständlich, wenn man schlechte Erfahrungen macht, aber es ist einfach schade.
Coco am :
Aneas am :
Dunlop Tour. am :
Wenns doch eine Kundin ist die oeffter mal vorbeischaut, dann ist es nicht gerade der Weltuntergang.^^
Ehrlichkeit muss zwar sein aber ich glaube JEDER wuerde es erst einstecken und spaeter erst bemerken was Sache war. Oder man wuerde denken "Ach gut, 3 zum preis von 2. Warum den auch nicht?" .
Und das mit dem zahlen aus eigener Tasche (in diesem Fall der Kassierin) habe ich auch noch nie was von gehoert.
Ich habe mal als Praktikant im *** (ist ein Einzelhandel) eine Palette mit Babynahrung und Gentraenke umkippen lassen. Gut der Chef war auch ein bisschen daran beteilig .
Aber sher vieles ging zu Bruch und er meinte das es nicht weiter schlimm waer.