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Ja, will der mich verarschen?

Ein Mann sprach mich an: Er hätte zwei leere Bierkisten in den Leergutautomaten gesteckt, aber nur eine wäre ihm gutgeschrieben worden. Tatsächlich: Auf dem ausgedruckten Bon stand tatsächlich nur eine Kiste drauf.

Komisch, dass auf dem Rollenband des Automaten nur eine Bierkiste stand.

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Kommentare

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calcaneus am :

ja werden die den nicht zerschreddert? ;-)

MiniMoppel am :

Wenn man so richtig besoffen ist, sieht man Dinge halt schon mal doppelt...
;-)

Webshopblogger am :

Entweder ein ernstgemeinter Betrugsversuch oder er hat wirklich doppelt gesehen :-)

Mich interessiert vor allem, ob man ihn verklagen hätte können, wenn man nachträglich (nach der Pfand-Auszahlung der 2 Bierkästen) auf den Betrug aufmerksam wurde

Liest hier ein Anwalt mit ? :-)

krustyDC am :

Naja es war ja quasi nur "versuchter Betrug" und das in Höhe von 3euro und vermutlich unter Einfluss von Mitteln, die zurechnungsfähigkeitsmindernd wirken...Ruft den Bundeststaatsanwalt! :-D

pop am :

Solange kein Richter ein rechtskräftiges Urteil gesprochen hat, war es wohl eher "nix". Weder Betrug noch versuchter Betrug.
Der Kunde behauptet, er habe zwei Kisten in den Automaten gesteckt. Björn beweist durch den Beleg, dass nur einer registriert worden ist und es hätte auch nur einer auf dem Band gestanden. Rein theoretisch hätte aber jemand den zweiten, nicht registrierten Kasten hinter dem Automaten vom Band nehmen können (nochmal: rein theoretisch).
Es steht also Aussage gegen Aussage. Sofern es keine weiteren Beweise gibt und der Kunde wegen solcher Spielereien nicht bereits aktenkundig ist, wird kein Staatsanwalt da weiter ermitteln lassen. Da gibt es wohl wichtigeres.

isidor am :

klar, verklagen geht da immer. Wenns kein Betrug war, war es zumindest ungerechtfertigte Bereicherung. Das Problem ist:Du trägst die Beweislast.

piet am :

bei sowas würde ich angepisster reagieren als bei Ladendiebstahl.

Eleonore am :

Dürfen wir diesem Eintrag entnehmen, dass der Leergutautomat derzeit funktioniert?

pop am :

Zumindest zu 50 Prozent.

Jemand am :

hätte er doch besser abgewartet, bis ein Kunde vor ihm eine Kiste abgegeben hat...

Chris am :

genau, die Kiste wurde doch ganz offensichtlich geschreddert :-)

ReCon am :

Ich dachte, leere Kisten nimmt er gar nicht an?

Ben am :

VERKLAGEN kann in Deutschland nur ein Staatsanwalt.
Und der hat an sowas mit Sicherheit kein Interesse,

BarbaraK am :

Du meinst wohl ANklagen kann nur der StA ... VERklagen kann jede Privatperson auf dem Zivilrechtsweg.

Btw: da das ein absoluter Bagatellbetrag ist, würde das Verfahren (wenn überhaupt eins eröffnet würde) ohnehin eingestellt werden ..

Tom am :

ich dachte der nimmt keine leeren kisten an?

Dunlop Tournament am :

Klarer Fall für Abzocke.
Dein Automat hat ebn so einen guten Ruf das sich der ein oder andere traut sowas zu behaupten ;-)

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