Ja, will der mich verarschen?
Ein Mann sprach mich an: Er hätte zwei leere Bierkisten in den Leergutautomaten gesteckt, aber nur eine wäre ihm gutgeschrieben worden. Tatsächlich: Auf dem ausgedruckten Bon stand tatsächlich nur eine Kiste drauf.
Komisch, dass auf dem Rollenband des Automaten nur eine Bierkiste stand.
Komisch, dass auf dem Rollenband des Automaten nur eine Bierkiste stand.
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Kommentare
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calcaneus am :
MiniMoppel am :
Webshopblogger am :
Mich interessiert vor allem, ob man ihn verklagen hätte können, wenn man nachträglich (nach der Pfand-Auszahlung der 2 Bierkästen) auf den Betrug aufmerksam wurde
Liest hier ein Anwalt mit ?
krustyDC am :
pop am :
Der Kunde behauptet, er habe zwei Kisten in den Automaten gesteckt. Björn beweist durch den Beleg, dass nur einer registriert worden ist und es hätte auch nur einer auf dem Band gestanden. Rein theoretisch hätte aber jemand den zweiten, nicht registrierten Kasten hinter dem Automaten vom Band nehmen können (nochmal: rein theoretisch).
Es steht also Aussage gegen Aussage. Sofern es keine weiteren Beweise gibt und der Kunde wegen solcher Spielereien nicht bereits aktenkundig ist, wird kein Staatsanwalt da weiter ermitteln lassen. Da gibt es wohl wichtigeres.
isidor am :
piet am :
Eleonore am :
pop am :
Jemand am :
Jürgen am :
Chris am :
ReCon am :
Ben am :
Und der hat an sowas mit Sicherheit kein Interesse,
BarbaraK am :
Btw: da das ein absoluter Bagatellbetrag ist, würde das Verfahren (wenn überhaupt eins eröffnet würde) ohnehin eingestellt werden ..
Tom am :
Dunlop Tournament am :
Dein Automat hat ebn so einen guten Ruf das sich der ein oder andere traut sowas zu behaupten