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Beim Steuerberater einkassiert

Nach meinem Termin war ich vorhin noch kurz beim Steuerberater und habe die fehlenden Zentimeter Nummer 36 und 37 abgeliefert, die ich am Sonntag vergessen hatte.
Nachdem ich ihr die Papiere in die Hand gedrückt hatte, verabschiedete ich mich schnell, drehte mich um und ging schnellen Schrittes Richtung Hofeinfahrt. Ich wusste, warum, und war froh, entkommen zu sein.

Da hörte ich es hinter mir: "Herr Harste!?!"

Mist.

Ich hätte mich nicht ewig davor drücken können, aber ich hatte heute einfach keine Lust, das Zeug durch die Gegend zu schleppen. Pro Monat bekomme ich sechs volle Aktenordner zurück, die ich hier dann zehn Jahre aufbewahren muss und inzwischen hatten sich Papiere des letzten halben Jahres aufgestaut.

Naja, gut. Andererseits ist es nun erledigt... :-)

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Kommentare

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Feke am :

Danke für den schönen Blog! Ich lese ihn gerne. Alles Gute und viel Spaß beim aufheben...

Martin am :

Bitte? 6/m? Also 72/a? Jeder im Durchschnitt 5cm breit? Also 720/10a oder 35m? Wo läßt Du den Berg Kartons? :-O

Andererseits verstehe ich jetzt, warum Du einen größeren Kombi hast. ;-)

jemand am :

Warum digitalisierst du nicht diese ganzen Akten?
Dein Steuerberater hat doch hoffentlich einen Computer

pop am :

Weil der Gesetzgeber noch nicht soweit ist? Wer bei Aktenbergen in Kilometern denkt, den interessiert das Schicksal eines Einzelhändlers nicht. Und schon gar nicht dessen Aufbewahrungsmöglichkeiten.

Feke am :

Bei uns gibt es die hier: http://www.shurgard.de/
Da kann man sowas ja versichert lagern :-)

Slider am :

"Weil der Gesetzgeber noch nicht soweit ist?"

Genau. Die ganzen elektronischen Archivierungslösungen sind illegal.

Diese ganzen Firmen hier sind zum Beispiel nur einem einzigen dieser Verbrecher zum Opfer gefallen:

http://www.opentext.com/customers/success-stories.html

Engywuck am :

Nuja.... solange man die Originale noch irgendwo hat (natürlich mit Liste, damit man den richtigen Ordner auch wiederfindet) kann man mit so ner Digitallösung wenigstens die erste Übersicht sowie Anfragen die ohne Rücksendung beglaubigter Kopien/Originale auskommen durchführen, ohne jedesmal erst in den Keller steigen zu müssen (entschuldige, ihr seid ja Südschweden mit Grudwasser bis Oberkante erster Stock, also Dachboden statt Keller)... und kann also beruhigt die Sachen auslagern, die schon älter sind als die vorletzte Steuerabrechnung :-)
Nur darf der Scanner zum Erfassen der Daten dann halt nicht gleich 'nen Shredder hintenangebaut haben ;-)

Einzelhändler Stefan am :

"Genau. Die ganzen elektronischen Archivierungslösungen sind illegal."

Noe, sie entbinden nur nicht von der Pflicht der Aufbewahrung der Originalunterlagen.

Praktisch und schnell im Zugriff, aber halt nur eine Ergänzung, kein Ersatz...

Also, doppelt Geld rausgeworfen ohne eine echte Verbesserung...

Marco am :

Naja, wenn ich mir § 147 Abs. 2 AO so anschaue, scheint mir doch (zumindest für steuerliche Zwecke, keine Ahnung, was es sonst evtl. noch für Aufbewahrungspflichten geben könnte) für einen Großteil der Unterlagen die elektronische Archivierung als Ersatz für das Papier zulässig zu sein.

So auch Pahlke/König, Abgabenordnung, § 147, Rn 18:
"Dagegen können bei der Aufbewahrung der Unterlagen auf Datenträgern die Originalbelege vernichtet werden, sofern sie nicht nach anderen gesetzlichen Regelungen im Original aufbewahrt werden müssen, wie zB Rechnungen und Einfuhrbelege nach § 62 II UStDV."

THX am :

Ich administriere Serversysteme im ECM-Umfeld. Sei sicher, nach der elektronischen Archivierung werden die Papierbelege vernichtet.

Holger Schupp am :

Einen Vorteil hatte dann ja das Aufräumen des Lagers gehabt. Jetzt hast du genug Platz für die ganzen Ordner. :-)

Lisa am :

Und du meinst, dein Steuerberater hat Platz und Lust, DEINEN Kram für dich so lange rumstehen zu haben?????
Da kann man nur hoffen, dass nicht alle seine Kunden so sind wie du...

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