Beim Steuerberater einkassiert
Nach meinem Termin war ich vorhin noch kurz beim Steuerberater und habe die fehlenden Zentimeter Nummer 36 und 37 abgeliefert, die ich am Sonntag vergessen hatte.
Nachdem ich ihr die Papiere in die Hand gedrückt hatte, verabschiedete ich mich schnell, drehte mich um und ging schnellen Schrittes Richtung Hofeinfahrt. Ich wusste, warum, und war froh, entkommen zu sein.
Da hörte ich es hinter mir: "Herr Harste!?!"
Mist.
Ich hätte mich nicht ewig davor drücken können, aber ich hatte heute einfach keine Lust, das Zeug durch die Gegend zu schleppen. Pro Monat bekomme ich sechs volle Aktenordner zurück, die ich hier dann zehn Jahre aufbewahren muss und inzwischen hatten sich Papiere des letzten halben Jahres aufgestaut.
Naja, gut. Andererseits ist es nun erledigt...
Nachdem ich ihr die Papiere in die Hand gedrückt hatte, verabschiedete ich mich schnell, drehte mich um und ging schnellen Schrittes Richtung Hofeinfahrt. Ich wusste, warum, und war froh, entkommen zu sein.
Da hörte ich es hinter mir: "Herr Harste!?!"
Mist.
Ich hätte mich nicht ewig davor drücken können, aber ich hatte heute einfach keine Lust, das Zeug durch die Gegend zu schleppen. Pro Monat bekomme ich sechs volle Aktenordner zurück, die ich hier dann zehn Jahre aufbewahren muss und inzwischen hatten sich Papiere des letzten halben Jahres aufgestaut.
Naja, gut. Andererseits ist es nun erledigt...
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Kommentare
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Feke am :
Martin am :
Andererseits verstehe ich jetzt, warum Du einen größeren Kombi hast.
jemand am :
Dein Steuerberater hat doch hoffentlich einen Computer
pop am :
Feke am :
Da kann man sowas ja versichert lagern
Slider am :
Genau. Die ganzen elektronischen Archivierungslösungen sind illegal.
Diese ganzen Firmen hier sind zum Beispiel nur einem einzigen dieser Verbrecher zum Opfer gefallen:
http://www.opentext.com/customers/success-stories.html
Engywuck am :
Nur darf der Scanner zum Erfassen der Daten dann halt nicht gleich 'nen Shredder hintenangebaut haben
Einzelhändler Stefan am :
Noe, sie entbinden nur nicht von der Pflicht der Aufbewahrung der Originalunterlagen.
Praktisch und schnell im Zugriff, aber halt nur eine Ergänzung, kein Ersatz...
Also, doppelt Geld rausgeworfen ohne eine echte Verbesserung...
Marco am :
So auch Pahlke/König, Abgabenordnung, § 147, Rn 18:
"Dagegen können bei der Aufbewahrung der Unterlagen auf Datenträgern die Originalbelege vernichtet werden, sofern sie nicht nach anderen gesetzlichen Regelungen im Original aufbewahrt werden müssen, wie zB Rechnungen und Einfuhrbelege nach § 62 II UStDV."
THX am :
Holger Schupp am :
Lisa am :
Da kann man nur hoffen, dass nicht alle seine Kunden so sind wie du...