Interner Pfandschlupf
Blogleser Johannes fragt:
Seitdem du den Leergutautomaten hast, drängt sich bei mir eine Frage auf, die mir schon lange auf den Nägeln brennt.Meine Antwort lautete folgendermaßen:
Und zwar geht es mir vermutlich wie so vielen anderen auch: Der Leergutbon wird in die Hosentasche gesteckt und an der Kasse ... natürlich vergessen. Irgendwann wird er dann gefunden, wenn er nach dem Waschen nicht mehr lesbar ist.
Meine Frage also: Wie groß ist deine Differenz zwischen dem Betrag der ausgegebenen Pfand-Bons und der tatsächlich an der Kasse ausbezahltem Pfand?
Ich freue mich über eine Antwort
Keine Ahnung. Aber wohl unbedeutend. Ich konnte jedenfalls noch nicht feststellen, dass wir mit diesem "Schwund" einen auch nur annähernd messbaren Gewinn erwirtschaften.Ganz im Gegensatz zu den Handelsketten (gerade auch die Discounter), die, als es noch die Insellösungen gab, recht beachtliche Summen einbehielten. Inzwischen hat den Job die dpg übernommen.
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D4yLightblog am : Leergut
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Kommentare
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Jemand am :
Helmut am :
hendrik am :
Nunja am :
wuschig am :
Kalle am :
Es gibt genügend Urteile von Gerichten, die nicht zugelassen haben, dass Gutscheine kürzer gültig sind als die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Marcel123 am :
mat am :
die dpg versteht sich als non-profit-organisation. sie haben auch eine website. zum schluss bleibts wies ist: der teufel scheisst auf den größten haufen.
mat am :
es sollte heißen wie folgt:
"auf der von björn verlinkten website lässt sich das alles nachlesen. es bleibt also doch bei den handelsketten hängen"
Henrik am :
Me am :
Ich hab schon etliche Bons wegwerfen dürfen. Es kann mir keiner erzählen, dass die aus anderen Gründen als Abzocke auf Thermopapiert gedruckt werden und nach einem Tag in der Jackentasche oder Portmonee nicht mehr lesbar sind. Klar könnte ich dran denken, meist tu ichs auch, aber eben nich immer. Wird doch nicht nur mir so gehen?
Randalf am :
Julian am :
http://tinyurl.com/2erlgj
Anke am :
Ist es überhaupt rechtens, dass manche Läden das Geld nur an dem Tag, an dem der Bon gelöst wurde, auszahlen?
noclaf am :
Die selbe Frage hatte mir Björn schon mal in den Kommentaren beantwortet, das finde ich allerdings nicht mehr. Aber einen Verweis auf das Lawblog kann ich bieten:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/06/13/verfallsdatum/
"Das wissen wir doch selbst, dass uns jedes Gericht die Befristung der Gutschriften um die Ohren haut."
Einzelhändler Stefan am :
Da dürfte die allgemeine Verjährung greifen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verjährung
"Die Regelverjährung beträgt drei Jahre. [...] Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des (Kalender-) Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen."
Ein Pfandbon von heute früh verjährt also demnach (gute Pflege vorausgesetzt) mit Ablauf des 31.12.2011...
Marcel am :