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Dose weggeworfen

Ein Kunde stand eben am Leergutautomaten und hat die unterschiedlichsten Flaschen und Dosen in das Gerät gesteckt. Ich war zufällig in der Nähe und bekam daher mit, wie er zwischendurch eine Dose, die der Automat nicht annehmen wollte, in den Mülleimer warf.

Um nicht den Eindruck zu erwecken, dass ich kontrollieren würde, was er weggeworfen hatte, ließ ich mir mit dem Nachsehen Zeit, bis er am Automaten fertig war und seinen Einkauf fortsetzte. Die Erfahrung der letzten Wochen ist nämlich, dass viele Kunden, denen der Automat aufgrund einer zufällig nicht erkannten Flasche oder Dose meldet, dass eben diese "unbekannt" wäre, dieses Behältnis wegwerfen ohne nachzufragen oder es zumindest noch einmal zu versuchen. Wenn ich sowas mitbekomme weise ich die Kunden grundsätzlich darauf hin, dass der Automat alles, was er annehmen sollte auch anzunehmen hat und dass sie bitte nicht das entsprechende Gebinde vorzeitig entsorgen sollen.

Ich blickte also in den Müllsack und es lag doch tatsächlich eine leere Energydrink-Dose darin. Natürlich mit gültigem dpg-Logo und relativ unverbeult. Nur ging ein leichter Knick mitten durch das Pfandlogo, was die was die maschinelle Annahme zumindest erschwert oder manchmal eben auch, wie in diesem Fall, unmöglich macht. Einmal kurz auf die Seite der Dose gedrückt, ploppte der Knick heraus und der Leergutautomat nahm die Dose ohne zu meckern an.

Der Kunde hat sich jedenfalls gefreut, als ich ihm den zusätzlichen Pfandbon in die Hand gedrückt habe. :-)

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Kommentare

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Jörg Dennis Krüger am :

*Björn for Supermarkleiter-Coach für alle Supermärkte bundesweit*

Wenn ich bei unserer lokalen Filiale von Pen*y oder Te*gelmann ein Gebinde loswerden will, dass der Automat nicht angenommen hat, ist das ein SEHR lustiges Spiel... Mir würde es ja reichen, wenn man auf Nachfrage einen Pfandbon ausstellen könnte - aber meistens fehlt ja schon das Wissen, was überhaupt angenommen werden muss.

Stefan am :

Mir würde es ja schon reichen, nicht immer nur die Standardantwort "Die können wir nicht annehmen, wenn sie der Automat nicht berechnet hat, denn dafür kriegen wir dann ja auch kein Geld vom Abfüller (oder wem auch immer) kriegen würde...
Mitlerweile habe ich auf diese ständig gleich ablaufenden "Diskussionen" schlicht keine Lust mehr, und entsorge die Dose- dann aber wirklich einmal beherzt vorher draufgetreten- in den Müll...

opatios am :

Das passiert dir sicher nur mit Flaschen/Dosen, die es dort nicht voll zu kaufen gibt, oder...? Sonst würd ich nämlich passend zum leeren Gefäß (das erkennbar mit Pfandlogo gekennzeichnet ist) ein volles nehmen, an die Kasse gehen, und dann hab ich direkt den Beweis dass der Laden sehr wohl Pfand für das fragliche Gefäß berechnet und ergo auch auszahlen kann... wenn sie das nicht tun wollen: Bekanntes Thema...

Stefan am :

Jo, ´türlich nur mit nicht geführten. Aber ausreichend großem Laden, und "gleichartige Gebinde" sind auch genügend vorhanden...

Phonebitch am :

Björn, du bist zu gut für diese Welt!

jemandimnetz am :

Ich glaube du könntest mittlerweile einen eigenen Blog betreiben, der sich nur mit dem Leergutautomaten befasst...

Strafrecht am :

Weggeworfen ist doch weggeworfen, oder? Warum das Geld nicht in die Kaffeekasse stecken? 8-)

mentaloman am :

Ui...der klassische Fall des ersten Semesters im Jurastudium: Das Eigentum an der Sache wird aufgegeben...aber wurde es wirklich aufgegeben? Schließlich lag ja eine Art Erklärungsirrtum vor, als der gute Mensch die Dose in den Mülleimer geworfen hat...aber herrje, ich sollte vielleicht auch nicht halbgares Wissen aus einem inzwischen abgebrochen Studium in die Runde werfen :-)

Matthias am :

Scheib doch mal eine kleine Anleitung und häng sie in der Nähe des Automaten für die Kunden auf, damit dieese Wissen, was zu tun ist, wenn der Automat nicht mag ;-)

Jürgen am :

Du brauchst 3 Zusatztasten am Automaten. "Ah die Dose geht nicht. Frag ich nun das Publikum, versuche es erneut mit der 50:50 Chance, oder frage gleich den Björn?"

[DHJ] Der Harste-Joker

Janina am :

Wie ist das eigentlich mit den Dosen, die noch das alte Pfandlogo haben? Mein Einzelhändler sagte, die würden nicht mehr angenommen werden - ärgerlich bei 10 betroffenen Dosen oder hat der Typ unrecht?

Marco am :

Meines Wissens nach, müssen Einweggebinde mit den alten Pfadlogos noch bis einschl. 31.12.2007 von jedem Einzelhändler entgegen genommen werden, die zur Zeit auch Einweggebinde verkaufen!

Schleddi am :

Diese müssen sogar nach dem 31.12.2007 weiterhin angenommen werden. Die DPG hat da nämlich ein informatives Heftchen erstellt.

Janina am :

Danke euch - die Damen und Herren dort haben behauptet, dass die keiner mehr annimmt. Sonst geh ich halt woanders mit den Dosen hin.

Tom am :

Vorbildlich - der Kunde hat sich gefreut und kommt wieder :-)

Heyo am :

Vielleicht hat er auch nur so getan, als würde er sich freuen, und ärgert sich insgeheim über die Überwachung und kommt nie wieder ... ;-)

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