Skip to content

Noch mehr Leergut 2

Diesmal unter "Bösewichte", dann das kann nicht mehr mit rechten Dingen zugehen. Ich habe gerade eben bei der Polizei angerufen und nach Rat gefragt. Dort hieß es nur, dass ich, wenn ich den Verdacht habe, dass eine Straftat begangen wurde, unbedingt anrufen soll, wenn die Kundin wiederkommt.

Ist natürlich blöde, wenn das Leergut wirklich das Eigentum der Kundin ist und ich dann als "der Böse" dastehe und eventuell eine Kundin (oder mehrere, sowas wird ja weitererzählt) verliere. Gemein, so zwischen den Stühlen zu sitzen.

Ich denke, ich werde sie nächstes Mal freundlich ansprechen und ihr gegenüber einfach mal meine Bedenken (ohne es einen "Verdacht" zu nennen) äußern und dass sie bitte Verständnis dafür haben soll, dass ich das überprüfen lassen werde.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

bbr am :

Ich höre die Kundin schon rumkeifen.

Olav am :

"Ist natürlich blöde, ..."

Und das ist auch gut so, denn sonst würde Denunziantentum wuchern. Andererseits: wahre Denunzianten haben solche Gedanken nicht.

free am :

Harste... lass das lieber bleiben. Das geht nicht gut.

Horsti am :

Tja, und wenn der Harste Pech hat, kriegt er ne Anzeige wegen falscher Verdächtigung.

Hendrik am :

na klar: "Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Solange er nur die Frau anspricht passiert schon mal gar nichts, die Frau ist kein zuständiger Amtsträger. Und selbst wenn er die Polizei informiert: "wider besseren Wissens" schließt den Erfolg einer solchen Anzeige hier aus.

ince am :

Abgesehen davon hat ihm die Polizei empfohlen die Polizei zu rufen.

Franky am :

Dem Eigentümer scheint's ja egal zu sein, richtig ist das dennoch nicht.

Magic Volker am :

Auch bei der vorsichtigeren Variante kann es dazu führen, dass die Kundin entsprechend reagiert...
"Das Sie mir das zutrauen, das ist ja wohl die Höhe!"

Man muss mit so etwas immer sehr vorsichtig sein!

ToWi am :

Jo, denke ich auch. Gerade wenn es tatsächlich ihre eigenen sind.

Ben am :

"Oh, wo haben Sie eigentlich die vielen Kisten her, feiern Sie viele Partys?"

Britt am :

Na vielen Dank, nach so nem Kommentar (ob damit nun die Wahrheit getroffen wurde oder nicht, ist völlig egal) würde ich mir SOFORT nen anderen Laden zum Getränke kaufen und wieder abgeben suchen. Geht doch den Verkäufer nix an, ob und wieviele Partys ich feiere, die so viel Leergut verursachen!!!

Test am :

Herr Harste hat sich die Polizei mittlerweile eigentlich mal aufgrund der Rechtswidrigen Veröffentichung des Videos bei ihnen gemeldet?

jemand am :

Warum werden unsere Kommentare erst nach redaktioneller Prüfung veröffentlicht.
Das ist aber eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Björn Harste am :

Armes Kerlchen. Hier hast du ein Taschentuch, mit dem kannst du deine Tränen abwischen. :-)

jemand am :

Danke
*schnief*

Aber warum machst du das?

Blargh am :

Eine redaktionelle Prüfung ist noch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Erst recht keine "erhebliche".

jemand am :

Naja, ich mein, ein Blog lebt ja durch die Einträge, Leser und auch durch die Kommentare, aber wenn dann nur die positiven Kommentare freigegeben werden empfinde ich das als Einschränkung.

flochen am :

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive-gmbh-niggemeier-ii/

Vielleicht hat Herr Harste keine Lust auf langwierige und teure Gerichtsverfahren .. so Langweiler/Spießer solls ja geben ^^
Aber Meinungsfreiheit kann sich im ("deutschen") Internet eigentlich keiner mehr erlauben .. viel zu teuer.

jemand am :

Aber jetzt ist das ja anscheinend wieder aufgehoben worden, oder täusche ich mich da?

Sonatic am :

Also ich würde dir stark empfehlen, die Kundin *nicht* anzusprechen, sondern dass die profesionellen Herren in Grün machen zu lassen.
Wenn sie nichts gesetzwidriges getan hat, bleibts dann bei einem kleinen Schrecken und einem Gespräch.
Wenn du sie allerdings darauf ansprichst (und sie schuldig ist), wird sie sich eine andere Möglichkeit suchen, an ihr Geld zu kommen, und sei es, dass sie zu einem anderen Laden geht, um die Kisten umzutauschen.

Pistol Pete am :

JAWOLL HERR POLIZIST!

Joke am :

Ich arbeite in nem Getränkemarkt in Oldenburg. Hier hat der Chef eines umliegenden Großhandels einen Leergutdieb bis zu uns verfolgt, den Dieb zur Rede gestellt und den Pfandwert zurückgefordert. Er gab ihm das Geld ohne Worte und zog von dannen.
Gestern war der Bösewicht wieder da, hatte allerdings nur 8ct Pfand.

der jörg am :

Ich würde sie einfach fragen:

"Darf ich Sie fragen, wo Sie die Kisten her bekommen? - Sie sind die einzige Kundin, die diese Sorten hier abgeben und ich verkaufe die ja gar nicht"... (egal wg. der evtl. Lüge ;-) ).

und dann mal drauf warten, was passiert...

Oder frag mal den Trautwein-Techniker, obs nicht nen Knopp einbaubar gibt, wo du hinter dem Automaten stehst, der dann im Display den Spruch anzeigt "Die Überprüfung der IMEI dieser Kiste ergab: Diebstahl - Rufen Sie den Marktleiter für weitere Infos, die Pozilei wurde ebenfalls informiert" :-O

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen