Wenn's mal scheppert
Kommentatorin Elinore fragt:
Ich definiere das so: Wenn einem Verkäufer etwas herunterfällt, muss er das ja auch nicht bezahlen. In einem SB-Geschäft übernimmt der Kunde ja nun quasi die Rolle des Verkäufers und so betrachtet muss, wenn dem Kunden etwas kaputt geht, er nun auch nicht dafür haften.
Wie gesagt: Das ist meine Meinung und die Art und Weise, wie wir hier im Laden damit umgehen. Das ist keine allgemein gültige Vorgehensweise und es wird, wie man an der Frage von Elinore sieht, nicht überall so gedacht.
Hallo Björn,Das wird offenbar von Laden zu Laden, bzw. vom jeweils verantwortlichen Mitarbeiter zu jeweils verantwortlichem Mitarbeiter vollkommen anders geregelt.
mal ne Frage OT:
Wie hältst Du´s mit dem Schadensersatz?
Ich habe es gerade beim Einkaufen im te*ut erlebt: einem Kunden der Sorte "ich trinke nicht mehr - aber auch nicht weniger" ist unabsichtlich eine Flasche Bier aus der Hand gerutscht und auf dem Boden zerschellt. Dies geschah auf dem Weg zur Kasse, d.h. er hatte diese Flasche noch nicht bezahlt.
Das Verhalten der MA hat mich etwas verwundert:
Sie hat dem (verhältnismäßig sehr nüchternem) Kunden beim Bezahlvorgang sowohl Warenwert als auch Pfand der zerdepperten Flasche abgezogen-obwohl der arme Kerl zuvor auf das Miß(ss)geschick hingewiesen, sich dafür entschuldigt und auch das Feudeln angeboten hat.
Ich dachte bisher immer, dass diese Art von Warenschwund (unabsichtlich, ohne Vorsatz) ohne Konsequenzen für den Kunden ist.
Ich definiere das so: Wenn einem Verkäufer etwas herunterfällt, muss er das ja auch nicht bezahlen. In einem SB-Geschäft übernimmt der Kunde ja nun quasi die Rolle des Verkäufers und so betrachtet muss, wenn dem Kunden etwas kaputt geht, er nun auch nicht dafür haften.
Wie gesagt: Das ist meine Meinung und die Art und Weise, wie wir hier im Laden damit umgehen. Das ist keine allgemein gültige Vorgehensweise und es wird, wie man an der Frage von Elinore sieht, nicht überall so gedacht.
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Kommentare
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Jemand am :
Grund: Alles auf dem Boden zerschmettern, was einem in die Finger kommt
Marcel am :
PS: Ich kenne es aber auch nur so, dass der Markt dafür selber aufkommt. Habe es jedenfalls noch nie mitbekommen, dass ein Verkäufer so reagiert hat, auch wenn mir solch ein Missgeschick zum Glück noch nie passiert ist (wäre ein unangenehmes Gefühl).
Martin am :
Lars am :
Goerg am :
Marc am :
abc am :
Das die meisten Supermärkte das in der Praxis aus Kulanz anders handhaben, ist etwas anderes. Aber wenn man bsw. in einem Antiquitätengeschäft eine wertvolle Vase zerstört, wird man wohl nicht drumrumkommen zu zahlen.
Wenn der Kunde nicht zahlen will, hilft nur der Rechtsweg. Ob ein Hausverbot angemessen ist, ist fraglich, denn der Kunde hat ja nicht absichtlich gehandelt.
Müllmike am :
Markus am :
Markus
Diät-Blog am :
Gerd am :
MarburgLaw am :
Wer anderer Leute Sachen kaputt macht, haftet selbstverständlich aus Delikt (§823 I BGB). Darüber hinaus würde der Kunde im Supermarkt auch aus einer Pflichtverletzung im vorvertraglichen Schuldverhältnis (CIC - §§ 280 I, 241 II, §311 II Nr. 2 BGB) schadensersatzpflichtig sein. Pfand muss er dabei sicherlich auch zahlen - immerhin bliebe der Geschäftsbetreiber sonst drauf sitzen (Wobei man da juristisch ein paar Klimmzüge machen könnte im Hinblick auf die deliktische Haftung: Laut BGH stehen (Mehrweg-) Pfandflaschen im Gegensatz zum Inhalt nämlich oft durchgehend im Eigentum des Betreibers des Pfandsystems).
In der Praxis mag es regelmäßig anders laufen und jeder Kunde kann sich überlegen, ob er in einem Laden, der so wenig kulant ist, weiter einkaufen will. Aber letztlich kann man es dem Supermarktbetreiber auch nicht verübeln, wenn er sich seine Sachen nicht von Betrunkenen kaputt machen lassen will (es würde mich nicht wundern, wenn man auch in besagten Ausgangsbeispiel anders verfahren wäre, wenn eine gestresste Mutter mit fünf Kindern um sie herum die Flasche fallen lassen hätte ).
Kunde am :
Wenn sich also der Ladenbesitzer anstellt und den Wert erstattet haben will, dann soll er das bitte schriftlich mit Wertangabe gegenüber der Versicherung geltend machen.
Das ist dann zumindest für kleinere Schäden mehr Verwaltungsaufwand, als die Sache Wert ist.
Aber es könnte ja auch durchaus beim MM mal beim angucken ein Notebook runterfallen und da würde ich dann auch nicht auf die Freundlichkeit des Personals hoffen wollen.
Marburg Law am :
Ansprüche hat er gegen den Kunden, ob der sie von seiner Versicherung bekommt, bzw. diese sie für ihn zahlt, ist das Problem des Kunden. Aber davon abgesehen, dürfte es keine Haftpflichtversicherung geben, die keine Bagatellgrenzen kennt (Mindestschadenbeträge) unter denen nicht gezahlt wird. Sodass de facto nie eine Haftpflichtversicherung für eine runtergefallenen Flasche aufkommen wird.
Aci am :
Tourblogger am :
Stefan am :
erst wenn dem kunden NACH dem bezahlvorgang was runterfällt muss er dafür aufkommen..
das ist rechtlich also gar nicht möglich jemandem was dafür in rechnung zu stellen..
McDough am :
Aber mal ganz ehrlich: Wenn mir versehentlich sowas wie eine Wasserflasche runterfällt, ich mich dann entschuldige und anbiete, das ganze wieder aufzuwischen und der Angestellte dann rumzickt, dass ich gefälligst alles bezahlen müsste, dann kann der die paar Cent gerne haben. Da streite ich mich dann nicht darum, ob ich jetzt 68 Cent Einkaufspreis oder 80 Cent Verkaufspreis bezahlen muss. Ich würde mich aber an seiner Stelle dann nicht darauf verlassen, dass ich als Kunde den Laden nochmal betrete.
Stefan am :
§ 446 Gefahr- und Lastenübergang
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
MrL am :
Mal etwas vereinfacht gesagt steht da: Wenn der Kunde eine Sache bereits gekauft und übergeben bekommen hat und sie dann zufällig kaputt geht, hat er keinen Anspruch, nochmal eine neue Flasche zu bekommen Wenn er die Flasche aber aus "Versehen" fallen lässt, ist das sowieso kein "Zufall".
Wieso der Kunde haftet steht oben, inkl. der relevanten Normen.
bruch am :
Elwood am :
der Clausi am :
Stefan am :
Maddi am :
isidor am :
High am :
Laura am :
[AFH - Alles Fälltma Herunter]
Lukas am :
Wenn man den Kunden freundlich entgegenkommt, fördert das das Geschäft mehr als man denkt. Das spricht sich ja auch rum.
Beispiel zur Freundlichkeit: Bei einem hiesigen Spar-Markt wurde ich schon von der Filialleiterin an der Kasse aktiv unfreundlich angegrantelt, wenn ich mal mit 12 einzelnen 50-Cent-Münzen bezahlt hatte - trotz meiner freundlichen Bemerkung, ich müsse unbedingt mein übervolles Münzfach etwas entlasten.
Ich habe mich dann - nur wegen dieser kleinen Unfreundlichkeiten - entschieden, meine Umsätze dort auf Null zurückzufahren. Offenbar haben sich andere Kunden ähnlich verhalten, denn gerade mal 7 Monate später war der Laden dicht.
Kurt am :
Wenn nun der Ladeninhaber aus Kulanz auf Schadensersatz verzichtet, weil der Warenwert nur sehr gering ist, dann hat man Glück gehabt. Man darf aber nicht den Fehler machen und Kulanz irgendwann als Gesetz begreifen. Und wo fängt hört Kulanz auf? Eine Wasserflasche ist o.k., aber die Flasche Champagner nicht mehr?
Etwas anderes ist es allerdings, wenn ein kleines Kind etwas beschädigt. Da könnten sich die Eltern u.U. rausreden.
Aber unanbhängig von allem anderen: Wenn man etwas kaputt macht, dann kommt man gefälligst für den Schaden auf, egal ob im Supermarkt oder bei jemandem in der Wohnung. Bei teuren Gegenständen hilft ja schließlich die Haftpflichtversicherung. Es wäre mir als Kunde sonst viel zu peinlich. Wenn man auf Schadensersatz verzichtet, weiß ich das natürlich doppelt zu schätzen.