Mit gleichem Wohlwollen ist nicht zu rechnen
Post von der Staatsanwaltschaft Bremen:
Als Datum der Tat ist der 21.08.2007 angegeben. Mich irritierte gerade sehr, dass es dazu keinen Blogeintrag gab. Beim Nachschlagen in meinem Ordner "Ladendiebe" sah ich es: Das war ein Fünfzehnjähriger, der sich sein Bier so besorgte, in dem er sich mit zwei Flaschen aus dem Eingang herausschlich. Dummerweise wurde er dabei von einem Mitarbeiter beobachtet, der gerade in Zivilbekleidung den Laden betreten wollte...
Sehr geehrte Damen und Herren,Interessante Formulierung. Habe ich in der Form noch nie zuvor gehört.
der Beschuldigte sieht sein Fehlverhalten ein. Die Schuld ist noch als gering anzusehen. Dashalb konnte gemäß §45 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz von einer gerichtlichen Ahndung abgesehen werden.
Der Beschuldigte wurde auf sein Unrecht hingewiesen. Im Wiederholungsfalle kann er nicht mit gleichem Wohlwollen rechnen.
Als Datum der Tat ist der 21.08.2007 angegeben. Mich irritierte gerade sehr, dass es dazu keinen Blogeintrag gab. Beim Nachschlagen in meinem Ordner "Ladendiebe" sah ich es: Das war ein Fünfzehnjähriger, der sich sein Bier so besorgte, in dem er sich mit zwei Flaschen aus dem Eingang herausschlich. Dummerweise wurde er dabei von einem Mitarbeiter beobachtet, der gerade in Zivilbekleidung den Laden betreten wollte...
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Kommentare
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$random am :
flo am :
Anti-68er am :
Als ich jung war (13?) hab ich auch mal im Laden geklaut. Ich wurde erwischt und meine Mutter durfte mich im Büro abholen. Strafe gab es keine, war ja noch nicht mündig. Aber der Schock hat gereicht, meine Verfehlungen bis heute lassen sich mit "bei Rot über die Ampel laufen" zusammenfassen.
Was heute allerdings los ist in Deutschland, ist einfach nur unglaublich. Da werden Serientäter nach Ermahnung freigelassen oder kommen Bereicherer mit Sozialstunden und einem gratis Segeltörn frei, nachdem sie jemanden ins Koma geprügelt haben.
Danke, rot-grün. Danke, 68er.
Raucherblog am :
Es ist pädagogisch sinnvoll Kindern eine Chance einzuräumen. Ich habe es auch n ie wieder getan. Jugendlicher Leichtsinn verfällt im Alter. Mit Hausverbot kommt man auch anz schön ins schwitzen. ich wusste damals nicht wie ich meiner Mutter erklären soll, das ich nicht mehr in den Supermarkt kann.
Jemand am :
Herr S. am :
Randalf am :
Steuerzahler am :
Bis jetzt habe ich immer bezahlt, aber warum soll man Geld ausgeben? Ein böses "Du, Du, mach das nicht" vertrage ich bestimmt.
Es ist FREITAG. Björn scheint langsam die guten Themen für Freitags aufzubewahren, finde ich gut.
Volker am :
Wahrscheinlich ist er erstmal mit seinen Kumpels losgezogen um mit ein paar ("besorgten") Bierchen darauf gebührend einen zu heben.
Nelson am :
Mathias am :
Ist der jetzt überhaupt ein "Ladendieb"? Selbst wenn er die Flaschen hätte bezahlen wollen, dann hätte er es nicht gekonnt, weil er zu jung ist. Je nachdem wie jung er aussieht kann es ja gut sein, das er keine Chance hatte an der Kasse das Bier zu bezahlen, also wurde er ja gezwungen, das Bier zu klauen.
Und interessant (besonders für Jugendliche) sind halt gerade die Sachen, die sie nicht dürfen und die damit was besonderes sind.
*Ironiemodusaus*
Kuschelpädagogik hin oder her, ich halte davon auch nur begrenzt was. Es gibt sicher einige, denen ist das eine Lehre, da zieht das. Aber bei vielen ist das der falsche Weg, die einzige Lehre ist da "Es passiert eh nix"
Krümelkacker am :
Der Laden ist doch noch da, ich würde das jetzt eher einen Bierdieb nennen.
Na ja, Umgangsspache, wie viele zusammengesetzte Wörter, die eigentlich eine falsche Aussage treffen.
(Ich sage es doch als Bsp.: Raubkopierer. Obwohl, unser Kopierer hier ist noch nie mit Knarre losgezogen, zum Glück.)
Enina am :
Toll, jetzt hab ich mich fast angespuckt vor lauter Lachen ...
Aber nur einen Brief finde ich auch lächerlich. Ich bezweifle, dass Kinder, die sich in dem Alter sowas leisten, von einem Brief in die Ecke treiben lassen...
Andre am :
Es gab nie eine Verhandlung. Nur einen Brief, dass das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt wurde. Er hatte bisher ein anderes Verfahren laufen und nun wollte man ihm im Zuge einer Rehabilitierungsmaßnahme nicht eine zusätzliche Erschwerung aufgrund dieser Tat zumuten.
Klasse!
Da er nur zwei Häuser von mir entfernt wohnt, habe ich sehr lange mit dem Gedanken gespielt, ihn einfach mal zu besuchen und richtig zu vermöbeln oder ein paar Böller in seine Wohnung zu schmeißen. Aber die Vernunft hat dann gesiegt. Aber ihr könnt euch nicht vorstellen, WIE sauer ich war. Es ist echt unglaublich, was alles hätte passieren können. Menschenmengen auf der Straße und der Typ schmeißt einfach riesige Böller zezielt auf die Köpfe der Menschen.
Torsten am :
Ar-ras am :
In der Lage würde ich nicht gerne stecken. . Ich hatte ja auch mal meine Verfehlung mit 13 (hab ich mal in den Kommentaren gepostet ). Und als ich an ner anderen Schule war, hab ich mich nicht am eink(l)aufen beim Konsum um die Ecke beteiligt, obwohl alle Jungs meiner Klasse das gemacht haben .
@Andre,
Das ist ja echt Assi von dem. Muss man wohl zu Don Corleone gehen...
@Björn Harste
Würdest du einem ehemaligem Ladendieb sein Hausverbot aufheben, wenn er sich reuig an dich wendet?
Klugshieter am :
Falls Du räudig bist, sollte Bjorn Dich allerdings nicht in den Laden lassen.
Ar-ras am :
Ich meinte aber reuig, von "der Reue".
lejupp am :
"noch gering"? Ist das sowas wie eine vier minus?
BJRU = Bier Junkies rauben umständehalber