Conrad Geburtstagsgutschein
Mir ist gerade mein Geburtstags-Gutschein in die Hände gefallen, den ich von Conrad letztes Jahr zum Geburtstag bekommen habe. Das war eine Überraschung: 7,50€ zur freien Verwendung.
Nun habe ich ihn gerade wiedergefunden und sehe, daß er bloß 6 Wochen gültig war. Und selbst wenn sie ihn jetzt noch kulanterweise einlösen würden: Ich brauche gerade wirklich gar nichts von denen...
Nun habe ich ihn gerade wiedergefunden und sehe, daß er bloß 6 Wochen gültig war. Und selbst wenn sie ihn jetzt noch kulanterweise einlösen würden: Ich brauche gerade wirklich gar nichts von denen...
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Kommentare
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Phil Marx am :
Poah, bist du ein alter Sack....
Björn Harste am :
http://www.shopblogger.de/blog/archives/95-100-Jahre-Sinalco.html
Calvados am :
Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, wo ich noch jung, agil, propper und erfolglos war. Da hieß es: traue keinem über dreißig. Jetzt könnte ich getrost sagen: traue keinem unter fünfundfünfzig - und Leuten wie Stoiber, Merkel, Künast und - wie heißt noch die Sonderschullehrerin, die durch ihr Studium der Pädagogik die Qualifikation erworben hat, Gesundheitsministerin zu werden? - Frau ... will mir einfach nicht einfallen. (Das hat was mit Verdrängung zu tun - oder mit meinem Alter)
Zarquod am :
Phil Marx am :
Poah, bist du ein alter Sack....
Klaus Hintze am :
"bösen" Telefonat hier ein wenig entspannt und teilweise herzhaft gelacht.
Zu dem Gutschein fällt mir spontan mein letzter Beitrag im Blog ein.
Die 6 Wochen scheinen der gleiche Ansatz zu sein ....
Mehr dazu bei mir oder Gerold Braun unter
http://www.geroldbraun.de/blog/2005/03/mehr-schnupperversion-downloader-in.html
Jörg am :
nun, jetzt wissen wir wenigstens, wann du geburtstag hast und wir dich mit glückwunsch-e-mails überschwemmen können.
Björn Harste am :
illona am :
Woo am :
(Reichelt, Pollin existieren.)
luziana am :
Timo am :
Christian am :
Das ist hier (leider) anders. Es handelt sich nämlich nicht um einen Gutschein, für den eine Gegenleistung erbracht worden ist, sondern um eine freiwillige Leistung. Und die kann beliebig zeitlich beschränkt werden. Man könnte allenfalls über wettbewerbsrechtliche Probleme nachdenken, aber da in diesem Bereich sowieso nur Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände klageberechtigt sind, willi ich das gleich mal wieder vergessen.
Anonym am :
Guti am :