Waldmeister-Saft und fliegende Kühe
Sofort bin ich über die Bezeichnung "Saft" gestolpert, denn:
Kommerziell vertriebene Nahrungsmittel dürfen seit einem Verbot 1981 in Deutschland aufgrund der Toxizität des im Waldmeister enthaltenen Cumarins nur noch künstlich gefärbt und aromatisiert werden.Was den meisten wahrscheinlich in diesem Kontext nicht weiter auffallen würde, wenn nicht:
Quelle: Wikipedia
SaftMan sieht, es kann gar keinen Waldmeister-Saft geben.
Nach Fruchtsaft-Verordnung (FrSaftV) darf als Saft nur ein solches Getränk bezeichnet werden, das zu 100 % aus dem Fruchtsaft und Fruchtfleisch der entsprechenden Früchte stammt.
Quelle: Wikipedia
Zumindest ist das so bei allen (abgepackten) Getränken, die ich hier im Laden verkaufe. Ob die Regelung mit den Bezeichnungen für den Ausschank auf Jahrmärkten gilt, kann ich nicht sagen. Eigentlich schon, da in der Verordnung von "gewerbsmäßig in den Verkehr gebrachten" Lebensmitteln die Rede ist - und der Ausschank auf dem Markt ganz sicher auch gewerbsmäßig ist. Wenn jemand sich damit auskennen sollte, bin ich für eine kurze Info sehr dankbar.
Zwei Stände weiter gab's fliegende Kühe: Mit schwarzweißen Flügeln schlagende Plastikkühe, die an einer Schnur ziemlich hektisch immer im Kreis flogen. Wäre jetzt nicht hier im Blog gelandet, wenn ich nicht zufällig so ein gelungenes Foto von dem Viech geschossen hätte. Guten Morgen.
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Kommentare
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Thomas am :
...so 'ne holy cow hab' ich übrigens auch...mal zu Weihnachten geschenkt bekommen...die gibt's auch bei out of the blue...die haben auch 'nen Laden in Bremen!
Tante Trude aus Buxtehude am :
chillboarder schachmeister am :
Da muß man froh sein nicht für das künstl. (diese unappetitlichen Wörter lieber nicht ausschreiben!) Kaltgetränk noch mehr zahlen zu müssen, denn die großen Gläser sind doch viel mühsamer zu waschen (wenn es nicht ohnehin in umweltfeindlichem Plastikmüll verkauft wird).
Erklärbär am :
Anderer Gregor am :
Jürgen am :
ndh am :
DAS ist eine fliegende Kuh:
[AMQW] - Aine Milch-Q wliegt (hrhrhr)
Björn Harste am :
Jürgen am :
UK am :
Sarah am :
Jürgen am :
Christo am :
2. Ob der Kollege das jetzt „Waldmeister-Saft“ nennen darf, steht auf einem anderen Blatt. Zwar hat Björn absolut Recht, dass sich ein Getränk, das nicht zu 100% aus Früchten hergestellt ist laut FrSaftV nicht „Saft“ nennen darf – jedoch fällt ein Getränk aus Waldmeister(aroma) nicht unter die Regelung der FrSaftV. Da heißt es nämlich in §1 „Die in Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse unterliegen dieser Verordnung…“ und Anlage 1 sagt: „Fruchtsaft ist das gärfähige, jedoch nicht gegorene, aus gesunden und reifen Früchten … gewonnene Erzeugnis…“. In Anlage 2 schließlich wird definiert „Frucht: alle Früchte mit Ausnahme von Tomaten“. Die allgemein gültige Verkehrsauffassung „Waldmeister“ bezieht sich jedoch auf die grünen Pflanzenteile. Somit ist Waldmeister nicht als Frucht zu bezeichnen und fällt nicht unter die FrSaftV.
Unter Umständen könnte hier die LMKV als Richtlinie herhalten, wo es in §4 (1) 2. heißt „Die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels ist die in Rechtsvorschriften festgelegte Bezeichnung, bei deren Fehlen … eine Beschreibung des Lebensmittels ... die es dem Verbraucher ermöglicht, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren Erzeugnissen zu unterscheiden.“ Somit könnte (!) die Kombination der Angaben „Waldmeister-Saft“ (wonach schmeckts?) und „Künstl. Kaltgetränk“ (rechtlich zulässige Verkehrsbezeichnung) ausreichen. Obs das aber tatsächlich ist – dafür ist meine Lebensmittelrechtprüfung zu lang her
Woo am :
Saft aus Fruechten = Fruchtsaft.
Stefan am :
Insofern kann es doch auch keinen Gemüsesaft geben, oder??