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4 kg Kaffee

Auf dem Weg zur Kasse sah ich einen Mann, ca. Mitte zwanzig, der den Laden betrat. Seine Erscheinung war für mich der Auslöser dafür, schlagartig ins Büro zu eilen und den Monitor der Videoanlage zu beobachten.

Zielsicher begab er sich zum Kaffeeregal. Dort inspizierte er die großen Pakete "Jacobs Krönung" und begann, während er sich ständig umsah, seinen Rucksack damit zu füllen.

Noch während er am Einpacken war, eilte ich zu ihm und forderte ihn auf, den Kaffee wieder auszupacken. Er tat natürlich unschuldig und sagte, dass er den Kaffee kaufen und nur im Rucksack transportieren wollte.

Sie haben doch nichtmal Geld, um den Kaffee zu bezahlen.

Natürlich. Ich wollte den kaufen.

Dann gehen wir jetzt zur Kasse und Sie bezahlen den Kaffee unter meiner Aufsicht.

Nein, hier kaufe ich nicht mehr ein.

Ja, nee. Ist klar. :-)

Sowieso nicht, denn ich sprach ihm noch ein Hausverbot auf Lebenszeit aus, während ich ihn zur Tür begleitete.

Nachtrag:
Nachdem ich mich nun mit einigen Kollegen über den Täter unterhalten und ihn dabei beschrieben habe, scheint es so, als wenn ich den Kaffeedieb vom 20. April gesehen und rausgeworfen habe.

Trackbacks

Der Shopblogger am : Kaffeedieb

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Die Werbung für "Jacobs Krönung" scheint vor allem Gestalten mit finsteren Absichten anzusprechen. Dieser Kaffee, eines der meistbeworbenen Einzelprodukte in Deutschland, ist eines der beliebtesten Objekte für Ladendiebe. Doppelt ärgerlich, da die Täter z

Der Shopblogger am : Alles Böse

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Lebenslanger, fauliger Mundgeruch. Immer einwachsende Fußnägel. Frostbeulen an den Fingern. Ausserdem drahtigen Haarwuchs aus Nase und Ohren. Das wünsche ich dir, du elender Dieb. Brich dir die Beine und stürz in einen Gulli.Das wünscht Buchhändlerin Aciv

Kommentare

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Impi am :

Wie gemein, einem Süchtigen seine Kaffee-Dosis zu verwehren!

Ein Blogleser am :

Ich hätte ja gewartet bis er den Kassenbereich passiert und dann die Polizei hinzugezogen ;-)

MCXSC am :

Nein, ein Diebstahl ist dann vollendet, wenn man etwas in eine Tasche o.ä. hineinsteckt - nicht erst beim passieren.

So gesehen, könnte man (rechtlich gesehen) jede Oma, die die Sachen in ihre Einkaufstasche packt, an diesem Punkt einen (vollendeten) Diebstahl anhängen. :-)

malte am :

wirklich? oha danke für den hinweis! ich mache das auch immer so mit meinen sachen das ich die in den rucksack packe... für nen sixer bier, 2 liter milch für meine mutter und ne tüte chips lohnt sich nen wagen halt nicht und in der hand tragen is mir da zu unsicher... aber danke für den hinweis, werd in nächster zeit das dann wohl nicht mehr machen^^

oh und bevor jemand was sagt: ich bin nich sonen typo der sich bei jedem einkaufen nen sixer bier kauft, ist halt nur sonen fallbeispiel ;-)

flo am :

Nur dumm, dass es bei deinem Beispiel sowohl am Vorsatz als auch an der Zueignungsabsicht mangelt.

stuka9 am :

Nein kann man nicht, weil die rechtswidrige Zueignungsabsicht als subjektives Tatmerkmal fehlt!

AliceCat am :

beendet vielleicht (wenn man mal davon ausgeht dass da wirklich Vorsatz und Zueignungsabsicht da war, was die anderen Kommentare vor mir schon angenörgelt haben), aber bestimmt nicht vollendet.

Marco am :

Na da hast du aber wohl beendet und vollendet verwechselt.

AliceCat am :

gnah, Tatsache, da hast du Recht...da will man einmal intelligent tun und verschreibt sich -.-

Theo am :

Hm, naja. Er hat ja (noch) nichts unrechtes getan ergo nichts gestohlen. Ein Hausverbot halte ich für ein wenig übertrieben. Da hättest du ihn schon hinter der Kasse mit der unbezahlten Ware ertappen müssen.

Vielleicht noch ne kleine Geschichte aus meiner Jugend dazu, die mir grad eingefallen ist. Nicht immer ist der Kaufmann das Opfer:
Ich wurde auch mal bezichtigt etwas gestohlen zu haben. Ein übereifriger Detektiv hat mich wohl beobachtet, wie ich mit einer CD in der Hand durch den ganzen Laden gelaufen bin. Grund war: Mein Vater (mit dem ich da war) hatte das Geld und ich habe ihn im Laden gesucht um das Teil in unser Wägelchen zu legen. Leider hab ich ihn nicht gefunden, hab das Teil zurückgestellt und bin raus auf den Parkplatz um ihn zu suchen. Das Ende vom Lied war, dass mich der selbsternannte Sheriff (der Kaufhausdetektiv) geschnappt hat und steif behauptete ich hätte was mitgehen lassen. Nachdem er mich dann plakativ durch den Kassenbereich zurück in den Laden gezogen hat und ich ihm dann beweisen konnte, dass seine Ware komplett (und er ein Idiot ist) ließ er mich - ohne sich zu entschuldigen - stehen und ist abgezischt. Wahrscheinlich verdächtigen Aktivitäten an der Käsetheke auf den Grund gehen. Solche Leute gibts auch...

Das war mein Beitrag zum Thema Ladendiebstahl =)

Björn Harste am :

QUOTE:
Hm, naja. Er hat ja (noch) nichts unrechtes getan ergo nichts gestohlen. Ein Hausverbot halte ich für ein wenig übertrieben. Da hättest du ihn schon hinter der Kasse mit der unbezahlten Ware ertappen müssen.

Ich halte mich, bedingt durch Berufs- und Lebenserfahrung, für durchaus in der Lage, die Situation beurteilen zu können. Das Hausverbot ist angemessen gewesen und wo ich den Dieb ertappe, ist ebenfalls unerheblich.
Er hat übrigens etwas unrechtes getan: Kaffee in den Rucksack packen, ist ein vollzogener Ladendiebstahl. Der verschlossene Rucksack gehört zum "persönlichen Schutzbereich" einer Person und damit hatte er sich die Ware bereits angeeignet.

Theo am :

Ich wollte dir nicht zu nahe treten, sondern nur sagen wie ich die Situation sehe. Nen Hinweis darauf, dass sein Rucksack keine Einkaufstasche ist hätte aus meiner Sicht gereicht. Sieht du vielleicht anders, weil es sich ja immerhin um dein Eigentum handelt, dass da gerade in nem Rucksack verschwunden ist. Nix für ungut ;-)

flo am :

Nein, das bloße Einpacken genügt nicht. Es kann in diesen Fällen sowohl am Vorsatz als auch an der Zueignungsabsicht mangeln.

Jörg am :

Och Björn, ich bitte Dich. Weiter oben haben schon Leute die offenbar deutlich mehr juristische Kenntnis als Du haben erklärt, warum es eben kein Diebstahl war. Also mach Dich doch nicht lächerlich.

Malte am :

Hätte die Warensicherung angeschlagen? Ich vermute, der Kaffee wäre "verwanzt" gewesen?

Rinderteufel am :

Deswegen sehe ich also Björn immer nur von hinten in der Lagertür verschwinden wenn ich in den Laden kommen...
Ich glaube ich muss an meinem Erscheinungsbild arbeiten. *g*

sai am :

Ich find es dreist, jemanden des Diebstahls zu beschuldigen, obwohl er nichts unrechtes getan hat. Ein höfliche (meinetwegen bestimmter) Hinweis, einen Einkaufswagen zu benutzen wäre professionell gewesen. Ihm direkt vorzuwerfen er habe kein Geld lässt auf viel Oberflächlichkeit schließen - die auch nicht mit Erfahrung zu entschuldigen ist.

Andy am :

siehe 3.1.2, lieber Großmeister Björn

G am :

Eine ähnliche Geschichte wie Theo hab ich auch.

Als ich so um die 14 war wollte ich mir in einem Kaufhaus Zigaretten kaufen. Da ich das ja eigentlich noch nicht durfte bin ich etwas nervös im Laden rumgelaufen habe mich aber letztendlich doch dazu entschlossen nur ein Schulheft zu kaufen und den Laden dann wieder zu verlassen. Aber meine Nervosität muss einem Ladendedektiv aufgefallen sein. Jedenfalls hat er mich direkt hinter der Kasse abgefangen und mit in die Katakomben geschleppt. Da hat er mich dann vor die Wahl gestellt, mich direkt zu durchsuchen, oder die Polizei zu alarmieren. Etwas eingeschüchtert hab ich dann leider das erste gewählt. Im nachhinein ärgere ich mich darüber. Hätte den Typen schön auflaufen lassen können. :-)

Philip am :

Also einerseits kann ich Björns Tat gut verstehen, denn er ist einfach schon jahrelang in dem Job. Als Außenstehender ist es natürlich einfach zu denken "ja erstmal abwarten", aber man muss sich natürlich überlegen, dass der direkt Björn aus der Tasche bestielt. Wenn es nicht um das eigene Geld geht, dann sieht man das schnell mal anders.

Ist natürlich schon ziemlich krass, wie das gelaufen ist, aber so ist das nunmal. Lieber einen Kunden "verscheucht", als einen Dieb laufen gelassen.

Was mich aber mal interessiert ist: Nur der verschlossene Rucksack gilt hier als Diebstahl, oder? Wenn der Rucksack offen gewesen wäre und er den nur zum Transport genutzt hätte (offensichtlich offen und vielleicht vor sich hergetragen, sodass jederzeit die Ware darin sichtbar ist), dann wäre das doch (rein gesetzlich) in Ordnung gewesen, oder?

Wolf Hagen am :

"Kaffee in den Rucksack packen, ist ein vollzogener Ladendiebstahl. Der verschlossene Rucksack gehört zum "persönlichen Schutzbereich" einer Person und damit hatte er sich die Ware bereits angeeignet."

Wie bitte, gehts denn noch? Führt der Shopblogger eigene Gesetze ein. Richtig ist, dass ein Rucksack, wie auch andere Behältnisse des Kunden zum persönlichen Schutzbereich gehören. Deshalb ist es ja auch rechtlich nicht haltbar, dass z. B. Ladenbesitzer bei Diebstahlverdacht die Behältnisse der verdächtigten Person durchsuchen, sondern dazu die Polizei zu Hilfe holen müssen.

Zum Begriff "Diebstahl":

Einen Diebstahl begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 242 StGB).

Hat die von Ihnen verdächtigte Person sich rechtswidrig den Kaffee angeeignet? Das wird sich jetzt nicht mehr nachweisen lassen. Übrigens ich würde in einem Laden, in dem ich derartig verdächtigt würde auch nichts mehr kaufen, ich würde Sie aber in diesem Falle nach allen rechtlich in Betracht kommenden Möglichkeiten verklagen.

Hätten Sie man lieber gewartet, bis der verdächtigte Kunde die Ladenzone passiert hätte, ohne zu bezahlen, als auf eigene Faust den Rambo zu spielen.

Snyper am :

Berufsbetroffener ?

Soll Björn denn immer hinterher hetzen müssen ?

Oder einfach mal folgendes:

elektrische Schiebetüre im Eingang ?
Kleine Box neben die Kameras und neben die Kassen:
sobald der Alarm losgeht oder es einer mit Ware durch die Kasse schafft, weil grade ein paar Stücke ohne Sicherungstikett erwischt hat, einfach die Tür via Fernbedienung "deaktivieren".

Spart Puste beim Hinterherrennen...

Theo am :

"...ich würde Sie aber in diesem Falle nach allen rechtlich in Betracht kommenden Möglichkeiten verklagen. "

vom einen Extrem ins nächste. Dass es immer wieder Leute gibt, die mit der Brechstange alles regeln wollen.

Hatte mal auch so ne Begegnung bei eBay. Da wollte mich ein eBayer (Jura Student, wie sich herausstellte) verklagen, weil er zu dämlich war ne Handypin beim 3. Mal richtig einzugeben.

Manchmal meine ich, Juristen legen es auf Konfrontation an.

Nina am :

Verklagen fände ich auch übertrieben.
Aber seine Reaktion (hier kauf ich nicht mehr ein) verstehe ich vollkommen. Natürlich kann es sein, dass er das Zeug stehlen wollte. Beweis dafür gibt es aber keinen.
Wenn mir einer sagen würde "hast ja eh kein Geld, um deinen Einkauf zu bezahlen", würde ich in dem Geschäft auch kein Geld mehr lassen. Tut zwar dem Ladenbesitzer bestimmt nicht weh, wenn ich weg bleibe, aber da geht's mir schon ums Prinzip.
Und dann ohne jeglichen tatsächlichen Beweis, nur weil jemandem vielleicht sein Pulli nicht gefallen hat, Hausverbot auszusprechen, finde ich schon recht frech. Aber wie gesagt, wäre mir egal, denn da würde ich eh keinen cent mehr lassen.

Mithi am :

QUOTE:
Führt der Shopblogger eigene Gesetze ein.

Nein, er hält sich an bestehende Rechtsprechung.

Andreas am :

Schwachsinn, eine solche Rechtsprechung gibt es nicht. Der Diebstahl ist nach Definition des Gesetzes schlichtweg nicht erfüllt. Damit hat es sich und der Großmeister Björn liegt wie auch Mithi einer Falschmeinung auf.

isar am :

nun die Sache ist doch ganz einfach. Björn sagte im Beitrag etwas von 4kg Jacobs Kaffee (Dort inspizierte er die großen Pakete "Jacobs Krönung" und begann, während er sich ständig umsah, seinen Rucksack damit zu füllen.).

Das dürften dann also 8 Pfund Packungen Kaffee im Gesamtwert von ca 40 Euro gewesen sein.

Erste Frage: Wer braucht auf einmal soviel Kaffee?
(Björn hat schon öfter geschrieben wozu man solche Menge in der Regel braucht, also bitte die entsprechenden Beiträge lesen)

Zweite Frage: Wäre die entsprechende kg Anzahl nicht besser mit Rasierklingen gemacht worden? (Ironie wer das nicht versteht)

Ich gebe aber trotzdem Vielen hier recht, wegen der "Behältnistransportform". Auch ich gehe oftmals für Kleinigkeiten nur mit einem Rucksack einkaufen.

Auf der anderen Seite ist natürlich auch zu bedenken was sich teilweise für eine Kundschaft in der Bremer Neustadt, in der Björns Geschäft ist, so rumtreibt (kenne ich nur zu gut von meinen Reisen vom Bremen HBF zum Flughafen-da sieht man es live.

halte deshalb das Vorgehen von Björn für legitim.

Gruss
Isar

Puck am :

8 Packungen Kaffee auf einmal zu kaufen ist nicht gerade ungewöhlich. Hat mein Vater früher auch immer locker gemacht.
Und an die Berufsbetroffenen: Lest mal den Nachtrag von Björn. Scheint doch dass da der Instinkt wieder mal richtig war. Sicher wäre es besser gewesen ihn mit rauchenden Colts zu erwischen, ist aber diesmal eben anders gelaufen.

Aurich02 am :

Ich finde den Vorwurf "Sie haben kein Geld um den Kaffee zu bezahlen" sowie den weiteren Vorwurf des Diebstahls ziemlich unverschämt.

Björn du solltest wissen das es einige wenige Leute wie ich zum Beispiel gibt die kein Einkaufswagen nehmen.

Ich war erst vor 2 Wochen in einem Edeka Markt, habe dort Ware in einer Plastiktüte getan und an der Kasse ausgepackt und nach dem bezahlen wieder eingepackt.
Solche Leute gibt es. Auch wenn es vielleicht eine Handvoll ist.

Wofür sind dann die Sicherheitsschranken an den Kassen da wenn du schon von vornherein vorwürfe machst die völlig an den Haaren herbeigezogen sind?

Philipp am :

Die Sicherheitsschranken schlagen nunmal nicht bei jeder Ware an. Ich vermute, der Kaffee war nicht gesichert.

Laura am :

Außerdem gibt es immernoch einen unterschied zwischen einer Plastiktüte, wo man sieht, dass es was drin ist und dass sich dort wahrscheinlich auch soeben gekaufte Ware darin befindet udn einem Rucksack, in den keiner mehr rein sehen kann, sobals er mal zu ist.

Mithi am :

Gegen den Transport in einer Plastiktüte ist ja auch nichts einzuwenden, eine Plastiktüte ist eben kein Rucksack.

Wer unbezahlte Einkäufe in einen Rucksack, Handtasche, Jacken- oder Hosentasche verstaut macht etwas falsch.

cya, Mithi

LeSmou am :

also ich find das verhalten absolut richtig
was soll er denn machen? ihn an die kasse gehen lassen und warten dass er losrennt damit er anzeige gegen unbekannt erstatten kann?
es kommt immer darauf an WIE man es macht. ICH würde nie auf die idee kommen dinge die ich noch nicht bezahlt habe in ein verschliessbares behältnis zu tun. stofftasche kommt manchmal vor (liegt auch daran dass ich hin und wieder kein 1 € stück habe und mal wieder die körbe alle im umlauf sind). aber dann trage ich die auch so dass jeder sehen kann: da is was drin.
wer 4kilo kaffee (wofür denn nu eigentlich? will net danach suchen müssen. find ich doch eh nicht...) in seinen rucksack steckt (egal ob dann verschlossen oder nicht) muss mit einer solchen reaktion des ladenbesitzers rechnen. ja er provoziert sogar ein hausverbot durch dieses verhalten.

vielleicht war der herr auch nur organisator von kaffeefahrten oder ist koffeinsüchtig oder seine kinder leiden unter kaffeemangel: ist doch vollkommen egal warum er die einpackt! raus mit sowas und auf lebenszeit...vielleicht lernens manche so...

Marcel Dunkelberg am :

Von dem ganzen Juristenblabla mal abgesehen:

Ist doch Björns Laden. Hausrecht ausüben kann er doch wann und weswegen auch immer er will, oder nicht?

Wenn dem meine Fresse nich gefällt kann er mich doch aus dem Supermarkt werfen?

Gruß
Marcel

High am :

Danke Marcel, auf den Einwand habe ich die ganze Zeit gewartet, so brauche ich ihn nicht selbst schreiben. Wir warten auch nicht mehr, bis so jemand durch die Kassse ist, weil in 90 % der Fälle laufen die Kerle weg, rempeln uns in die Frontscheibe oder schmeißen einem Einkaufswagen vor die Füße. Dann lieber direkt drauf zu und möglicherweise einen Kunden verärgern, wenn er nix schlechtes im Sinn hat, wird er in den meisten Fällen Verständnis zeigen

it's only a hausverbot am :

darf man nicht hausverbot aussprechen, wem man will? vorrausgesetzt man ist hausherr.

das ganze ist ja an indizien gekoppelt:
Person schaut sich um ---> klar ist das verdaechtig in dieser art und weise
packt 4 !! kg Kaffee ein

er hat wegen einem haufen indizien NUR ein Hausverbot erhalten. waere es nicht drakonischer zu warten und ihn wegen diebstahl anzuzeigen? ich glaube bjoern haette es noch rechtzeitig zur kasse geschafft.

ok versuchen wir mal den typen nachzuvollziehen. ich bin der typ. ich bin student und laufe manchmal ziemlich kaputt durch die gegend (stimmt wirklich ^^). ich packe auch gerne mal sachen in meinen rucksack beim einkaufen, auch wenn ich es oft vermeide. ich koennte mir sogar vorstellen 4 kg kaffee zu kaufen.
ABER: wenn mich dann jemand des diebstahls bezichtigen wuerde, wuerde ich das VERSTEHEN und meinetwegen auch unter aufsicht bezahlen... -.-

ihr muesst das mal so sehen: er hat ihm ne anzeige erspart. wenn jetzt EINER sagt, er haette wirklich den kaffee kaufen wollen...... die situation ist doch dermassen eindeutig !!!!
juristisch nicht eindeutig na und?
darum geht es hier nicht.

so basta...

Lulack am :

Ich bin auch manchmal eher "legère" gekleidet, kaufe keinen Kaffee und auch nicht mit Rucksack ein. Aber ich hätte kein Verständnis dafür, wenn ich des Diebstahls verdächtig werde.
Ich würde also auch nciht als Typ in Frage kommen. Aber warum sollte es nicht eine Mischung aus uns beiden geben, auf den alle Attribute zuträfen? Wenn es nur auf einen Menschen pro eine Million Einwohner zuträfe und der einmal im Monat Kaffee kaufen will, wären das in Berlin schon 4 Hausverbote pro Monat.
Natürlich ist es sehr wahrscheinlich, dass derjenige keine guten Absichten hatte. Aber da es viel mehr gute als böse Menschen gibt (Lebe ich in einer Scheinwelt?), ist es sehr wichtig, die "false postives" zu minimieren.

Chris K. am :

"Wenn es nur auf einen Menschen pro eine Million Einwohner zuträfe und der einmal im Monat Kaffee kaufen will, wären das in Berlin schon 4 Hausverbote pro Monat."
Dann würde es ja nur 851314,75 Monate dauern, bis ganz Berlin Hausverbot hätte und somit das KAffeegeschäft endgültig zum Erliegen käme.

nur hausverbot am :

es geht denke ich hier hauptsaechlich um das verhalten. selbst wenn ein anzugtraeger sich beim kaffee laenger aufhalten und umschauen wuerde, dann 4kg kaffe nicht sichtbar einpackt wuerde bjoern einschreiten.

und ich garantiere dir: ein false positive ist so gut wie ausgeschlossen......

Lion79 am :

Naja sein Laden und seine Kundschaft und er hat die Berufserfahrung daher hat er aus seiner und ehrlich gesagt auch aus der Sicht von vielen richtig gehandelt.

Trotzdem es ist Humbug das es Diebstahl ist wenn er es in sein Rucksack packt. Er kann die Ware in sein Rucksack tun es zumachen aber nur bis zur Kasse. Es ist schlicht und einfach schwachsinn zu behaupten es wäre rechtlich ein Diebstahl. Dazu muss es wie gesagt eine Absicht geben und die kann man im de facto nur nachweisen wenn er durch die kasse ist ohne zu bezahlen. Akzeptiert es oder nicht so ist das Gesetz.

Mit einem "ich würde das nicht so machen" und " es gehört sich nicht, es ist verdächtig" kann und will kein Richter was anfangen. Es sei denn ihr seid alle TÜV geprüfte gedankenleser.

Björn Harste am :

QUOTE:
Er kann die Ware in sein Rucksack tun es zumachen aber nur bis zur Kasse. Es ist schlicht und einfach schwachsinn zu behaupten es wäre rechtlich ein Diebstahl.

Und genau das ist falsch.

Andreas am :

Belege das doch bitte, siehe 3.1.2 und viele andere Kommentare auch. Es ist schlicht falsch.

Andy am :

BGB § 242
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Vor allem die (2) sollte man sich ansehen.
Es ist bereits strafbar das Geschäfft nur mit der anscheinend Absicht des Diebstahls zu betreten. (Hausfriedensbruch), und das einpacken der Ware und das verschliesen des Rucksackes sind bereits ein Versuchter Ladendiebstahl.

Lion79 am :

Vor allem die (2) sollte man sich ansehen.
Es ist bereits strafbar das Geschäfft nur mit der anscheinend Absicht des Diebstahls zu betreten. (Hausfriedensbruch), und das einpacken der Ware und das verschliesen des Rucksackes sind bereits ein Versuchter Ladendiebstahl.
#15.1.1.1 Andy (Homepage) am 07.05.2007 20:58



Wie du schon zitiert hast es muss Absicht vorhanden sein und solange es keine Gedankenleser gibt wirst du das niemals wissen bis er den Kassenbereich verlassen hat ohne zu zahlen.
Die behauptung das es Ladendiebstahl ist wenn er es im Rucksack verstaut ist schlicht und einfach blödsinn. Kann man auch rechtlich nicht belegen.

Logisch gesehen hast du vollkommen recht aber rechtlich gesehen halt nicht. Man kann niemandem die absicht nachweisen ausser er gibt es zu wenn man ihn fragt oder er vollendet die tat indem er nicht an der kasse auspackt/bezahlt.

kein vorwurf an Björn es ist sein Laden seine ware sein lebensunterhalt deswegen darf er das auch tun obwohl er es rein rechtlich nicht mit dieser begründung darf. schliesslich dürfen sich ja auch hotels und gaststätten aussuchen wen sie bedienen wollen das darf auch ein supermarkt.

Lion79 am :

Ich widerspreche nur ungerne in diesem fall sogar sehr ungerne weil ich trotzdem der meinung bin das es richtig gehandelt war. aber rein rechtlich gesehen war es falsch. Genau das ist richtig.

malte am :

leute... hat björn nicht das recht hausverbot nach belieben zu verteilen? ist doch schließlich sein laden... kenne mich mit dem recht nicht so aus aber wenn ihm meine nase nicht passt darf er mir doch auch hausverbot geben oder? es ist zwar dreist zu behaupten er hätte doch eh kein geld das zu bezahlen, trotzdem darf er ihm glaube ich einfach ahusverbot geben. und wenn er glaubt so einen dieb am diebstahl gehindert zu haben ist doch alles oke.

sai am :

Der Nachtrag wirkt wie eine schlechte Entschuldigung für dein falsches Verhalten. Ich sag nicht, dass es so ist, aber es wirkt auf mich so. Vielleicht wäre ein "da ist mir ein Fehler unterlaufen" angebracht.

nur hausverbot am :

wenn du alles negativ siehst bitteschoen sieh es so.
aber koennte es nicht evt. sein, dass bjoern es einfach nur mitteilen wollte?
vllt. wollte er auch noch mal klarstellen, dass ihn seine intuition nicht getaeuscht hat.

WARUM bitte ist ihm ein Fehler unterlaufen? Er hat einem Dieb Hausverbot erteilt. Ob ihm das jemand nachweisen kann ist dabei egal.

@Bjoern: bitte nie wieder Ladendiebe festhalten die ins Schema passen sondern nur noch ansprechen wenn du EINDEUTIGE Beweise hast!!!!!
Ach ja und erhöh doch bitte deine Preise entsprechend.

Wolf Hagen am :

"Er hat einem Dieb Hausverbot erteilt. Ob ihm das jemand nachweisen kann ist dabei egal."

Selten eine blödere Aussage gelesen!

Wer hat was gestohlen? So wie ich hier lese ist doch nichts abhanden gekommen, ausser vielleicht den guten Sitten des Shopbloggers. Hier in Deutschland gilt man solange als unbescholten, bis einem eine Straftat eindeutig bewiesen werden kann. Das ist hier nicht geschehen. An diese rechtlichen Spielregeln muss sich auch ein als Shopblogger im Internet vagabundierender Spar/Edeka-Markt-Betreiber halten.

Manni am :

Herr Hagen würde einen Gast, der ungeladen auf seiner PArty erscheint, auch erstmal alle CDs in seinen Rucksack stopfen lassen und dann in Ruhe an der Haustür abwarten, ob er die Cds wieder auspackt oder ob er sie doch mitgehen lässt. *gröhl*

Wippsteert am :

Ein Hausverbot ohne Angabe von Gründen,
so leicht gehts über das Hausrecht.

Hinoki am :

Manchmal frag ich mich wie Leute ihr Hirn benutzen. Sicher die Kaufhausdetektive sind ja auch vollkommen unnütz, weil sie ja rechtlich falsch handeln und nie den ganzen Tag an der Tür warten.

*ironie on* ich wäre eh dafür das man alle Leute an der Tür bittet sich auszuziehen und dann alles untersucht, könnte ja was gestohlenes dabei sein. Da ja einige es nicht als Diebstahl sehen wenn man was in Rucksäcken, Jacken, Hosentasche oder sonstige Verstecke einpackt *ironie off*

Im übrigen möchte ich den Dieb kennen lernen der beim ersten aufeinander treffen gleich sagt "ich will was klauen". Die Selbsternannten Juristen hier nerven manchmal und meinen alles zu verstehen obwohl sie die Materie nicht kennen. Damit mein ich nicht Gesetzte sondern das sie dort nicht arbeiten oder ihnen der Laden nicht gehört.

Christian am :

@Hinoki
Wenn die Ladendetektive noch den subjektiven Tatbestand mitbeweisen können, dann handelen sie ja nicht rechtlich falsch.

Insofern hat Björn (der ja in diesem Falle die Position eines Detektivs vertritt) rechtlich einwandfrei gehandelt indem er das Problem des subj. TB durch das Begleiten zur Kasse effektiv und einfach gelöst hat und zudem der objektive TB durch die Gewahrsamsenklave erfüllt ist ;-)

ExMitarbeiterin am :

"Beim Ladendiebstahl liegt die "Wegnahme" nicht notwendigerweise erst im Verlassen des Geschäfts mit der unbezahlten Ware vor, sondern bereits im Verbergen in einer Tasche oder in der Kleidung."
Sowas nennt man auch Gewahrsamsenklave.
http://de.wikipedia.org/wiki/Diebstahl

Flo am :

Und? Der Tatbestand des Diebstahls besteht nicht nur aus der Wegnahme.

rollinger am :

Jacobs Kaffee? Wer klaut dann sowas. Alleine bei dem Wort "Jacobs" bekomme ich schon Sodbrennen

OPUIEX am :

Einige schreiben hier, dass die Absicht erst bewiesen sei, wenn er die Kasse passiert habe.
Das geht ja wohl auch nicht in Ordnung, denn man kann doch auch "vergessen", dass man was zu zahlen hat!
Ist doch bestimmt auch dem einen oder anderen schonmal passiert.
Vielleicht nicht mit nem 4 Kilo schweren Rucksack...aber das kommt ja auf den Menschen drauf an.
Wenn man regelmäßig mit Gewichten unterwegs ist...
;-)

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