Mein erster Aufhebungsvertrag
Eine Mitarbeiterin, die oft gesundheitliche Probleme hatte und nun nach mehrwöchigem Kuraufenthalt arbeitsunfähig geschrieben wurde, kam vorhin zu mir und bat darum, dass wir das Arbeitsverhältnis auflösen:
§ 1 Einvernehmliche Beendigung des ArbeitsverhältnissesNach vielen Arbeitsverträgen und wenigen Kündigungen war das nun also der erste Aufhebungsvertrag, der hier geschlossen wurde. Hat auch gar nicht wehgetan.
Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis wird auf arbeitgeberseitige Veranlassung aufgrund des sich in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht verbessernden Gesundheitszustandes der Arbeitnehmerin zum 30. April 2007 unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist einvernehmlich beendet.
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Kommentare
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Fincut am :
Sabrina am :
Selbstverständlich darf man Mitarbeitern wegen dauerhafter Erkrankung kündigen nach KSchG, wenn eine negative Zukunftsprognose für diesen Mitarbeiter vorliegt.
Holgi am :
... Und?
... Schon gefunden??
... Ja, wo isses denn, das kleine Impressum???
Auf das posten der einschlägigen Links zur Impressumspflicht verzichte ich - Du kennst Dich ja mit Rechten bestens aus, gelle?
Gruß, Holgi
P.S.: Hast aber super Bilder auf der Site, fotografieren kannste - und das meine ich jetzt genau so.
Fincut am :
http://www.realname-diskussion.info/webimp.htm
Gruß
Fincut.
Jörg Dennis Krüger am :
Fincut am :
Holgi am :
Scheinbar können die meisten davon nicht zwischen den Zeilen lesen - ich zumindest habe es so verstanden daß es Björn in speziell diesem Fall auf Grund der besonderen Umstände nicht wehgetan hat.
So langsam wird das hier ein Treffblog für verhinderte Klassenkämpfer finde ich...
latita am :
Wer da nun wieder hineininterpretiert, dass Björn froh ist sie loszusein. Das steht doch nirgendwo.
Außerdem kann dieses "es hat nicht wehgetan" auch bedeuten, dass es gar nicht so schwierig war ein Schriftstück aufzusetzen, dass man vorher noch nie geschrieben hat.
Matthias am :
Die Arbeitnehmerin sieht ein, dass das in absehbarer Zeit mit dem regelmässigen Arbeiten nichts wird und schliesst einen Aufhebungsvertrag.
Dank des Passus "unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist" entgeht sie wahrscheinlich der Sperrzeit bei der "Bundesagentur für Arbeitslosigkeit" und Björn kann die Stelle neu besetzen.
Es ist nicht alles so schlecht, wie es von manchen Leuten gesehen wird.
Christian Z. am :
Sven am :
HackFresse am :
"einvernehmlich" passt irgendwie nicht zusammen.
smack am :
Zweitens: man braucht als nicht-gewerblicher kein Impressum, und ich kann J.G. verstehen, dass er keins hat, denn viele hier scheinen sein Humor nit zu verstehen (ich auch nicht, aber ich versth manchma auch Börn nicht und was daran jetzt so lustig sein soll. Aber vielleicht ists ja auch gar nicht alles Spass.
Holgi am :
Er ist mit seiner Webseite geschäftsmäßiger (nicht "kommerzieller") Dienstanbieter und damit gehalten zumindestens Namen und Anschrift anzugeben.
Steht so auch im seit 1.3.07 gültigen Telemediengesetz, da hat sich zu dem bis dahin gültigen Teledienstegesetz nix geändert.
Fincut am :
Jörg Dennis Krüger am :
"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten [...]"
Das Gesetz ist an diesem Punkt handwerklich schlecht gemacht und läßt viel Interpretationsspielraum.
Des Weiteren läßt sich eine Impressumspflicht analog zu den Pressegsetzen herleiten - IMHO ist die Website aufgrund der Bilder ein redaktionelles Angebot.
Auf gut Deutsch: Es ist deine Sache, ob du dich vor Gericht gegen eine Abmahnung wehren oder dieser von vorne herein aus dem Weg gegen willst. Spätestens beim Denic findet man sowieso deine Kontaktdaten. Oder?
Fincut am :
Wer daraus ein redaktionelles Angebot strickt, der lässt sich auch von einem Impressum nicht davon abhalten, seine Dummheit mit unsinnigen Taten zu demonstrieren.
Sarah am :
Ben am :
Bernd von Mottenburg am :
Die Mitarbeiterin bat Sie, aufgrund von gesundheitlichen Problemen ihr Arbeitsverhältnis aufzulösen. Und das taten Sie dann auch. Eine Gefälligkeitskündigung sozusagen.
Warum hat die Mitarbeiterin nicht selbst gekündigt, bzw. Sie hätten wahrheitsgemäß in der Kündigung geschrieben, dass die Mitarbeiterin die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses begehrt?
Das ist einfach beantwortet: weil die Mitarbeiterin dann kein Arbeitslosengeld, bzw. andere soziale Zuwendungen bekommen würde.
Bisher hat das noch nicht weh getan, das kann aber noch kommen.
tolki am :
bei einem auflösungsvertrag läuft das fürs arbeitsamt alles unter 'selbstverschuldete arbeitslosigkeit', oder anders gesagt: dafür bekommt sie geraume zeit kein algI.
bevor jetzt die einwände regnen: dem BSG ist es immer wieder relativ egal, wie gut oder schlecht es dem arbeitnehmer gesundheitlich geht. neben knallengen voraussetzungen, die das BSG da für eine 'unverschuldete arbeitslosigkeit' geschaffen hat, kommt es wesentlich auch darauf an, welche sozialpolitik gerade so anliegt -- in zeiten von hartzIV
Andreas am :
Roland am :
MrBurns am :
Fincut am :
Björn Harste am :
Fincut am :
Nina am :
Roland am :