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Mein erster Aufhebungsvertrag

Eine Mitarbeiterin, die oft gesundheitliche Probleme hatte und nun nach mehrwöchigem Kuraufenthalt arbeitsunfähig geschrieben wurde, kam vorhin zu mir und bat darum, dass wir das Arbeitsverhältnis auflösen:
§ 1 Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis wird auf arbeitgeberseitige Veranlassung aufgrund des sich in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht verbessernden Gesundheitszustandes der Arbeitnehmerin zum 30. April 2007 unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist einvernehmlich beendet.
Nach vielen Arbeitsverträgen und wenigen Kündigungen war das nun also der erste Aufhebungsvertrag, der hier geschlossen wurde. Hat auch gar nicht wehgetan. :-)

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Kommentare

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Fincut am :

Dir tut es nicht weh, wenn Du eine Arbeitnehmerin kündigen musst, weil sie krank ist? Warum auch immer sie Dich selbst gebeten haben mag, als erkrankter Mitarbeiter hat man ganz besondere Rechte :-) Ohne ihre Hilfe wärst Du sie auf absehbare Zeit nicht losgeworden.

Sabrina am :

Welche besonderen Rechte hat man denn da???
Selbstverständlich darf man Mitarbeitern wegen dauerhafter Erkrankung kündigen nach KSchG, wenn eine negative Zukunftsprognose für diesen Mitarbeiter vorliegt.

Holgi am :

@Fincut: Da Du Dich ja mit Rechten so gut auskennst guck doch mal eben schnell auf Deine Homepage.

... Und?

... Schon gefunden??

... Ja, wo isses denn, das kleine Impressum???

Auf das posten der einschlägigen Links zur Impressumspflicht verzichte ich - Du kennst Dich ja mit Rechten bestens aus, gelle?

Gruß, Holgi

P.S.: Hast aber super Bilder auf der Site, fotografieren kannste - und das meine ich jetzt genau so.

Fincut am :

Ich brauche kein Impressum auf meiner Webseite, ich betreibe sie weder gewerblich, noch unterhalte ich ein journalistisches Angebot. Kurz: Meine Webseite hat überhaupt nichts mit einem Geschäft zu tun, ich habe nichtmal ein Werbebanner.

http://www.realname-diskussion.info/webimp.htm

Gruß
Fincut.

Fincut am :

Im aktuellen Telemeediengesetz steht, die Impressumspflicht gilt nach § 5 nur "für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien".

Holgi am :

Ach Du liebe Güte - immer dieser erhobene Zeigefinger der selbsternannten Arbeitsrechtsexperten und Belegschaftsvertreter wenn es bei Björn um Mitarbeiter geht.
Scheinbar können die meisten davon nicht zwischen den Zeilen lesen - ich zumindest habe es so verstanden daß es Björn in speziell diesem Fall auf Grund der besonderen Umstände nicht wehgetan hat.

So langsam wird das hier ein Treffblog für verhinderte Klassenkämpfer finde ich...

latita am :

Es hat im Gegensatz zu einer Kündigung nicht wehgetan. Ist ja auch verständlich. Sie hat darum gebeten das Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Wer da nun wieder hineininterpretiert, dass Björn froh ist sie loszusein. Das steht doch nirgendwo.

Außerdem kann dieses "es hat nicht wehgetan" auch bedeuten, dass es gar nicht so schwierig war ein Schriftstück aufzusetzen, dass man vorher noch nie geschrieben hat.

Matthias am :

Das ist doch eine superfaire Lösung.

Die Arbeitnehmerin sieht ein, dass das in absehbarer Zeit mit dem regelmässigen Arbeiten nichts wird und schliesst einen Aufhebungsvertrag.

Dank des Passus "unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist" entgeht sie wahrscheinlich der Sperrzeit bei der "Bundesagentur für Arbeitslosigkeit" und Björn kann die Stelle neu besetzen.

Es ist nicht alles so schlecht, wie es von manchen Leuten gesehen wird.

Christian Z. am :

Hat ja auch niemand behauptet, daß es schlecht wäre. Es ging lediglich um den Zusatz "Hat auch gar nicht wehgetan".

Sven am :

Wenn sie zu dir gekommen ist, warum dann auf arbeitgeberseitige Veranlassung?

HackFresse am :

Ich denke auch : "auf arbeitgeberseitige Veranlassung" und
"einvernehmlich" passt irgendwie nicht zusammen.

smack am :

Erstens: passt sehr gut.
Zweitens: man braucht als nicht-gewerblicher kein Impressum, und ich kann J.G. verstehen, dass er keins hat, denn viele hier scheinen sein Humor nit zu verstehen (ich auch nicht, aber ich versth manchma auch Börn nicht und was daran jetzt so lustig sein soll. Aber vielleicht ists ja auch gar nicht alles Spass.

Holgi am :

zu zweitens: Das sehen viele Abmahnanwälte, -firmen und inzwischen auch seriöse Internetrechtsexperten anders:
Er ist mit seiner Webseite geschäftsmäßiger (nicht "kommerzieller") Dienstanbieter und damit gehalten zumindestens Namen und Anschrift anzugeben.
Steht so auch im seit 1.3.07 gültigen Telemediengesetz, da hat sich zu dem bis dahin gültigen Teledienstegesetz nix geändert.

Jörg Dennis Krüger am :

Das kann natürlich sein - tut aber nichts zur Sache. Das Gesetz sagt dazu ausdrücklich:

"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten [...]"

Das Gesetz ist an diesem Punkt handwerklich schlecht gemacht und läßt viel Interpretationsspielraum.

Des Weiteren läßt sich eine Impressumspflicht analog zu den Pressegsetzen herleiten - IMHO ist die Website aufgrund der Bilder ein redaktionelles Angebot.

Auf gut Deutsch: Es ist deine Sache, ob du dich vor Gericht gegen eine Abmahnung wehren oder dieser von vorne herein aus dem Weg gegen willst. Spätestens beim Denic findet man sowieso deine Kontaktdaten. Oder?

Fincut am :

Ich bin Hobbyfotograf und lade alle paar Wochen mal ein Foto auf meine private Webseite, damit Freunde und fremde sie sich angucken können.

Wer daraus ein redaktionelles Angebot strickt, der lässt sich auch von einem Impressum nicht davon abhalten, seine Dummheit mit unsinnigen Taten zu demonstrieren.

Sarah am :

Björn schreibt doch hier in seinen Blog auch nicht immer nur lustige Sachen rein. Sondern wie in seiner Überschrift "Verrücktes und Bemerkenswertes" schon steht eben Sachen die in einem Supermarkt so passieren... Alltag quasi, okay, manchmal auch abgefahrener Alltag...

Ben am :

Ich kenne jemanden, der wurde wärend ihrer Krankheit gekündigt. Nicht schön, aber warum warten, bis sie wieder gesund ist ?!

Bernd von Mottenburg am :

Hier passt noch mehr nicht zusammen:

Die Mitarbeiterin bat Sie, aufgrund von gesundheitlichen Problemen ihr Arbeitsverhältnis aufzulösen. Und das taten Sie dann auch. Eine Gefälligkeitskündigung sozusagen.

Warum hat die Mitarbeiterin nicht selbst gekündigt, bzw. Sie hätten wahrheitsgemäß in der Kündigung geschrieben, dass die Mitarbeiterin die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses begehrt?

Das ist einfach beantwortet: weil die Mitarbeiterin dann kein Arbeitslosengeld, bzw. andere soziale Zuwendungen bekommen würde.

Bisher hat das noch nicht weh getan, das kann aber noch kommen.

tolki am :

tut dir nicht weh. ihr aber.

bei einem auflösungsvertrag läuft das fürs arbeitsamt alles unter 'selbstverschuldete arbeitslosigkeit', oder anders gesagt: dafür bekommt sie geraume zeit kein algI.

bevor jetzt die einwände regnen: dem BSG ist es immer wieder relativ egal, wie gut oder schlecht es dem arbeitnehmer gesundheitlich geht. neben knallengen voraussetzungen, die das BSG da für eine 'unverschuldete arbeitslosigkeit' geschaffen hat, kommt es wesentlich auch darauf an, welche sozialpolitik gerade so anliegt -- in zeiten von hartzIV :-(

Andreas am :

Und vielleicht wollte sie sich einfach nur neu orientieren und wird gar nicht arbeitslos... Vielleicht hat sie auch schon einen neuen Beruf in dem die gesundheitlichen Einschränkungen nicht (so) zum Tragen kommen... was die Leute hier gleich reininterpretieren... Gut, ich gebe zu, dass ich es auch erst so gelesen habe, dass Björn gar nicht traurig war über die Kündigung - im Sinne von: froh war sie einfach loszuwerden... aber es *kann* eben auch anders gemeint gewesen... deswegen hier so weite Ausschweifungen, dass halte ich doch für etwas übertrieben...

Roland am :

Äh, Leute, die Mitarbeiterin wurde offensichtlich dauerhaft Arbeitsunfähig geschrieben. Soll Björn sie aus bloßer Gefälligkeit weiterbeschäftigen?

MrBurns am :

Muss er nicht. Fincut stellt Sie bestimmt ein. Da er ja leider auch mal 8 Stunden schlafen muss braucht er für diese Zeit eine Aushilfe, die für ihn Foren nach schlimmen Menschenrechtsverletzungen durchsucht um die Moralkeule auszupacken.

Fincut am :

Du hast mich leider nicht verstanden. Ich habe kein Problem damit, wenn Menschen entlassen werden, ich finde nur die Bemerkung, es habe nicht weh getan, für zynisch und unpassend. In der Regel "bedauert" man es, wenn ein Mitarbeiter geht oder gehen muss, wenigstens öffentlich.

Björn Harste am :

Die Bemerkung bezog sich nicht auf das Gehen der Mitarbeiterin sondern auf das Schreiben des ersten Aufhebungsvertrages.

Fincut am :

Das geht aber überhaupt nicht aus dem Eintrag hervor.

Nina am :

Dem möchte ich widersprechen. Für manche Leute geht es vielleicht nicht hervor. Aber mir war das sofort klar, wie er es gemeint hat. Das ist eine nicht so unbekannte Floskel - wenn man etwas zum ersten Mal tut, sagt man gern mal "Hat auch gar nicht wehgetan". So wie man nach einem Zahnarztbesuch auch mal sagt "und er hat gar nicht gebohrt".

Roland am :

Ich glaube, Fincut möchte nur nicht zugeben, dass er den Satz falsch interpretiert hat. Die überwältigende Mehrheit hier hat die Aussage jedenfalls anscheinend richtig verstanden.

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