Taschenkontrollen nur bei Verdacht
Immer wieder wird mir berichtet, dass in anderen Läden Taschenkontrollen grundsätzlich bei allen Kunden oder zumindest bei bestimmten Personengruppen (Ausländer, Piercings, bunte Haare, Angetrunkene etc...) ohne konkreten Diebstahlsverdacht durchgeführt werden. Dies ist generell unzulässig!
Ein konkreter Diebstahlsverdacht liegt vor, wenn das Personal oder ein Detektiv den Kunden beim Diebstahl beobachtet und/oder ertappt hat!
Mit einer "vorbeugenden Taschenkontrolle" wird jedem kontrollierten Kunden automatisch vorgeworfen, er hätte etwas gestohlen oder er könnte etwas gestohlen haben. Damit wird ein Diebstahlsverdacht geäußert, der einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kunden darstellt.
Das gillt übrigens auch, wenn Hinweisschilder auf Taschenkontrollen oder sogar Schließfächer vorhanden sind und Kunden ihre Tasche dennoch mit in den Laden nehmen!
Ein konkreter Diebstahlsverdacht liegt vor, wenn das Personal oder ein Detektiv den Kunden beim Diebstahl beobachtet und/oder ertappt hat!
Mit einer "vorbeugenden Taschenkontrolle" wird jedem kontrollierten Kunden automatisch vorgeworfen, er hätte etwas gestohlen oder er könnte etwas gestohlen haben. Damit wird ein Diebstahlsverdacht geäußert, der einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kunden darstellt.
Das gillt übrigens auch, wenn Hinweisschilder auf Taschenkontrollen oder sogar Schließfächer vorhanden sind und Kunden ihre Tasche dennoch mit in den Laden nehmen!
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Kommentare
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Torky am :
Torsten am :
Robert Rogge am :
Matze am :
Puck am :
Jürgen am :
Ilu am :
Meine erste frage war dann immer, wer denn der zeuge ist, der beobachtet hat, wie ich etwas in meine tasche gesteckt habe. Ich habe ihnen auch immer angeboten das sie doch gerne die polizei rufen duerfen, die ihnen dann auch sicherlich erklaert, dass verdachtsunabhaengige taschendurchsuchungen nicht erlaubt sind.
Ich wollte dann immer name und adresse haben, da ich im falle eines negativfundes das ganze wegen der verleumdungsanzeige ja benoetige.
komischerweise wollte dann immer niemand mehr in meine tasche gucken...
Jo Meder am :
SvenW am :
Ich hab zwischendurch die Diskussion hier im Famila - eigentlich ein sehr angenehmer Laden zum Einkaufen, aber wenn ich mit Korb statt Wagen einkaufen will, ist es völlig idiotisch, wenn ich den Rucksack abgebe, dann den Korb nicht mit aus der Kassenzone nehmen darf und folglich eine Plastiktüte kaufen müßte. Davon abgesehen, daß ich den Rucksack, der nahezu immer ein MacBook Pro enthält, sicher nicht aus der Hand gebe.
Herr T. am :
Ben am :
Neri am :
LG, Neri
Chester am :
Innenminister Schäuble träumt von einer Aufhebung der Unschuldsvermutung bei der Terrorbekämpfung. Wie die Geschichte beweist, ist "Terror" immer eine Definitions- und Ansichtssache und für dich geht nun mal die größte Bedrohung für deine Lebensweise und deine Freiheit von Ladendieben aus...
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/485/110375/
Thorben am :
MichiK am :
Offensichtlich hat diese klare Ansage soviel Eindruck hinterlassen, dass man mich dann doch unbehelligt hat ziehen lassen...
mars am :
Bernd von Mottenburg am :
Übrigens, lange keine Schiesserei und aufregende Verfolgung mehr im Sparmarkt an der Gastfeldstrasse gewesen...
Daniel am :
Ich trage eigentlich immer eine Umhängetasche bei mir, und habe die noch nie dort abgestellt, sondern immer ganz normal mit in den Laden genommen.
Mich hat noch nie jemand darauf angesprochen, und durchsucht wurde ich auch noch nicht.
Scheinbar wissen die, daß sie trotz dieses Schildes niemanden zwingen können, seine Tasche abzustellen.
Und scheinbar wirke ich trotz sichtbarem Piercing im Gesicht vertrauenswürdig genug, um nicht als potentieller Ladendieb zu gelten
Serdar Genc am :
Mir wurde nämlich auch vor vielen Kunden aufgefordert meinen Rucksack zu öffnen, was ich aber nicht gemacht habe. Danach sagte die Kassiererin zu mir, das ich ab jetzt meinen Rucksack immer bei Ihr abgeben solle.
Und was passiert wenn ich es jetzt doch nicht tue und wieder mit meinem Rucksack erscheine?
Fadir am :
RA Ulbricht am :
VIII. Zivilsenat. Urteil vom 3. November 1993
Leitsätze:
-Die Kontrolle der von den Kunden mitgeführten Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes ist nur zulässig, wenn ein konkreter Diebstahlsverdacht vorliegt. Fehlt es an einem derartigen Verdacht, so kann ein Kunde, der eine Kontrolle verweigert, auch nicht allein deswegen mit einem Hausverbot belegt werden.
-Die im Eingangsbereich eines Einzelhandelsmarktes angebrachte Hinweistafel mit dem Text
»Information und Taschenannahme
Sehr geehrte Kunden,
wir bitten Sie höflich, Ihre Taschen hier an der Information vor dem Betreten des Marktes abzugeben, andernfalls weisen wir Sie höflichst darauf hin, daß wir an den Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen müssen.«
stellt weder eine rechtsverbindliche Ausgestaltung des Hausrechts des Geschäftsinhabers noch eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar.
SvenW am :
Manuel am :
Ich nehme meinen Rucksack grundsätzlich überall mit rein.
Ob dort nun ein Schild hängt oder nicht.
Schließlich kann mir keiner garantieren das nicht irgendwer meine Tasche klaut.
Ok, bei den Schließfächern kann das nicht passieren, aber dort muss man auch immer einen Euro klein haben ^^
Und das ist mir dann doch zu blöde.
Sollen se mal kommen, dann aber vor allen Kunden.
Das Geld könnte ich dann durchaus gut gebrauchen
Fab am :
Wreit am :
Regards
Wreit
Wreit am :
Kind Regards
Wreit