Urteil um Kassendifferenzen
Jeder Arbeitnehmer ist zumindest moralisch dazu verpflichtet, nach besten Kräften in einer Art und Weise tätig zu werden, zu der er auf Dauer ohne gesundheitliche Schäden in der Lage ist. Dies bezieht sich natürlich vor allem auf körperliche Arbeit. Von "zu viel" Konzentration wird man sicherlich keine dauerhaften gesundheitlichen Schäden davontragen, aber auch den kognitiven Teil seiner Arbeit sollte man gewissenhaft erledigen.
Die Arbeit, die hier im Laden am meisten Konzentration fordert, ist an der Kasse. Nicht nur, dass man dort permanent direkt mit den Kunden zu hat und sich entsprechend verhalten und handeln muss, hantiert man auch noch mit einer nicht unerheblichen Geldmenge herum. Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Hier mal zehn Cent zu viel herausgegeben, dort einen Euro nicht verbucht, ein 20-Cent-Stück, das versehentlich auf nimmerwiedersehen unter dem Kassentisch verschwindet.
Manche Kassierer/innen haben nie oder nur selten Kassendifferenzen. Abweichungen in der Größenordnung von +/- 1 Euro oder hin und wieder mal bis zu +/- 2,50 Euro sind überall dort, wo viel mit Bargeld kassiert wird, relativ normal.
Kassendifferenzen von +/- 10 Euro oder noch größere Summen entsprechen jedenfalls nicht mehr dem "individuellen Leistungsvermögen" und stellen somit eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar, die vollkommen rechtmäßig eine schriftliche Abmahnung zur Folge haben kann. So entschied es zumindest am 26. März 2004 das Landesarbeitsgericht Berlin. (6 Sa 2490/03)
Die Arbeit, die hier im Laden am meisten Konzentration fordert, ist an der Kasse. Nicht nur, dass man dort permanent direkt mit den Kunden zu hat und sich entsprechend verhalten und handeln muss, hantiert man auch noch mit einer nicht unerheblichen Geldmenge herum. Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Hier mal zehn Cent zu viel herausgegeben, dort einen Euro nicht verbucht, ein 20-Cent-Stück, das versehentlich auf nimmerwiedersehen unter dem Kassentisch verschwindet.
Manche Kassierer/innen haben nie oder nur selten Kassendifferenzen. Abweichungen in der Größenordnung von +/- 1 Euro oder hin und wieder mal bis zu +/- 2,50 Euro sind überall dort, wo viel mit Bargeld kassiert wird, relativ normal.
Kassendifferenzen von +/- 10 Euro oder noch größere Summen entsprechen jedenfalls nicht mehr dem "individuellen Leistungsvermögen" und stellen somit eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar, die vollkommen rechtmäßig eine schriftliche Abmahnung zur Folge haben kann. So entschied es zumindest am 26. März 2004 das Landesarbeitsgericht Berlin. (6 Sa 2490/03)
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Kommentare
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Markus - noch einer am :
MrSnoop am :
André am :
Fincut am :
Fabian am :
malte am :
http://magazine.web.de/de/themen/beruf/karriere/aktuell/3902312-Toedlicher-Stress-am-Arbeitsplatz,cc=000005481100039023121sgHkJ.html
hoffe der link funtkioniert, ansonsten einfach mal suchen.
MiniMoppel am :
Und wer ist wohl "abmahnungswürdiger": Jemand mit einer Kassendifferenz von einmal 20 Euro oder jemand mit 80 Cent, die sich aus drei einzelnen Fehlbeträgen von 10, 20 und 50 Cent zusammensetzen?
Malte am :
Wenn ein Mitarbeiter 8 Stunden nur kassiert, sollte eine Differenz von 10 Euro schon mal drin sein. Ggf. auch mal mehr (man kann ja auch mal einen 10er zuviel rausgeben), solange das natürlich nicht regelmäßig ist!
Wenn aber eine Aushilfe (Schüler) nur ein, zwei Stunden kassieren, ist es durchaus einzusehen, dass die Differenz da kleiner sein "muss".
Peter Schneider am :
Trotz intensiver Suche ist der Schein nicht wieder aufgetaucht.
Unser Lehrling hatte zu der Zeit Geldsorgen, aber ich will ihm nichts unterstellen, war wahrscheinlich ein SEHR blöder Zufall.
Naja, auf jeden Fall gibt's in dem Supermarkt seitdem Kameras die direkt auf die Kasse zeigen.
Hast Du auch Kameras in Deinem Markt die auf die Kasse zeigen?
Müssen Deine Kassierer, wie es bei uns NICHT war, die Kassendifferenzen selbst wieder berappen?
André am :
Peter Schneider am :
Aber ich hab ihn nicht genommen
olf am :
Claudia am :
Loco am :
Lars am :
Typisch deutsche Gerichte. Denken grad mal soweit wie Sie gucken können. Oder wurde dazu auch noch was anderes geschrieben in der Urteilsbegründung was die Häufigkeit angeht?
bbr am :
aenne am :
bei uns werden die differenzen allerdings nicht ausgeglichen, sondern so auf der abrechnung stehen gelassen. sollten es mal mehr als 20 € sein, schickt die zentrale die herren von der revision vorbei. hab die schon einmal (unbeteiligt *puh*) mitbekommen, das sind echt harte knochen.
allgemein finde ich es aber auch nicht angemessen, die differenz aus der eigenen kasse zu begleichen. da ist man ja mit ein bisschen pech sein atgeseinkommen los. und, sobald man ein plus macht, wird es einem ja auch nicht in die hand gedrückt werden!? desweiteren bin ich mir sicher, dass ein arbeiter, der im lager schafft und versehntlich eine falsche lieferung annimmt, in einem unternehmen, wo die kassiererinnen für ihre differenzen selbst aufkommen müssen, nicht für die falsche warenannahme finanziell zur verantwortung gezogen wird.
nee, so nicht.
Amuesierter Stammleser am :
Das wuerde ja auch bedeuten, die Kassiererinnen dafuer zu belohnen, dass sie ihre Kunden betruegen - Ob das Sinn der Sache sein kann? *schmunzel*
schmunzelhase am :
F.R. (Psycho-Blog) am :
Das kann man so pauschal nicht sagen ... Psychische Fehlbelastungen und Fehlbeanspruchungsfolgen sind ebenso bedeutsam und haben in ihrer relativen Bedeutung in den letzten Jahren zugenommen. Kurzfristige negative Beanspruchungsfolgen sind dabei u.a. Monotonie, Sättigung, Stress, Ermüdung in Abhängigkeit jeweils von der Art der Fehlbeanspruchung. Es kommt dabei wesentlich auf die Gestaltung der Arbeitssituation an (z.B. sitzen die betreffenden Mitarbeiter den ganzen Tag nur an der Kasse oder erfolgt ein Tätigkeitswechsel). Siehe auch DIN EN ISO 10075.
nite owl am :
Glück oder Pech darf dabei ebensowenig relevant sein wie Vertrauen gegenüber irgendjemandem (egal ob Kunden, Kollegen oder Chef).
Am besten ist auch wenn man nicht ständig nur kassiert, sondern zwischendurch auch anderes arbeiten kann.
Ingo am :
patrick am :
Markus am :
Gabi am :
Man mußte sich nicht an der Kasse an- und abmelden, sie hatte eine einfache Öffnungs- und Schließmechanik und wir waren seinerzeit sieben Verkäuferinnen.
ReCon am :
Kassendifferenzen von +/- 10 Euro oder noch größere Summen entsprechen jedenfalls nicht mehr dem "individuellen Leistungsvermögen" und stellen somit eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar,
verstehe ich nicht. Das würde ja bedeuten, daß es überhaupt keine Menschen gibt, die Schwierigkeiten mit dem Zählen haben.
Das "individuelle Leistungsvermögen" ist wie der Name schon sagt individuell, also bei jedem Menschen anders, und reicht doch wohl von "wenig" bis "viel". Natürlich gibt es dann also auch Menschen, die es nicht drauf haben, eine Kasse mit Null Differenz zu führen. Natürlich sind sie dann fehl am Platze, aber das kann man ihnen selbst ja meist nicht vorwerfen, sondern nur dem der sie für den Job eingestellt und eingesetzt hat.
Mayana am :
Ich hab neben der Schule damals auch kassiert und hatte im ersten Monat noch über Zeitarbeit nur eine Haftpflicht für Kassendifferenzen bis 5 DM. Während ich die Rolle wechselte hat mir dann wohl ein Kunde in die Kasse gegriffen. Ergebnis: 100 DM Differenz. Typischer Anfängerfehler und nie wieder vorgekommen, aber mein halbes Monatsgehalt war ich los.
Ich war aber super glücklich, als ich nach drei Monaten übernommen und mit unbegrenzter Betragshöhe versichert wurde. Wir haben an guten Tagen abends mind. 25000 aus jeder Kasse (6-10 Kassen pro Tag offen) geholt, da sind Differenzen kaum zu vermeiden. Ich hatte allerdings nie wieder mehr als 5 DM.
The Crow am :
Vor allem wer- und ob sie überhaupt jemand vermissen wird, wenn sie mal sterben.
drumsetille am :
einfach falsch rausgegeben...bin normalerweise ein sehr sehr zuverlässiger +/- Null Kassentyp.
Aber heute hats mich echt vom Hocker gehauen....
Also, Mal sehen was kommt.
Metrics am :
Geht mir genau so. Hatte heute, keine Ahnung warum, knappe 10€ Plus in der Kasse. Kann mir das wirklich nicht erklären, wie das Zustande gekommen ist. Habe aber auch 7,5h (Arbeitstag) durchkassiert. Eventuell haben sich, was absolut nicht sein darf, kleinere Summen zu dem Batzen summiert. Naja. Ich darf mir, denk ich, auch meine erste, und hoffentlich einzige Abmahnung abholen.
Persönlich finde ich die Sache irre. 7,5h durchkassieren, über 6.000€ in der Kasse und dann sowas.. Konsequenz aus der ganzen Sache: Die Kunden an meiner Kasse werden in Zukunft länger warten müssen, da ich mein Tempo zugunsten meines Arbeitsplatzes drosseln werde.
Klassenjustiz am :