Blättchen-Dieb 2 - Die Verhandlung
Erinnert sich noch jemand an den Blogeintrag "Blättchen-Dieb"? Das war am 20. März 2006.
Und nun? Fast auf den Tag genau 11 Monate nach der Tat findet eine Verhandlung gegen den Täter statt. Ich habe eine Vorlage als Zeuge bekommen und bin mir sicher, dass meine Aussage, sofern ich nicht sowieso schon vorher gehen darf, wahrscheinlich der Höhepunkt im Spannungsbogen der Verhandlung werden wird: "Ich beobachtete Herrn V. dabei, wie er zwei kleine Schachteln voller Blättchen einsteckte."
Was anderes steht auf dem Strafantrag übrigens auch nicht.
Und nun? Fast auf den Tag genau 11 Monate nach der Tat findet eine Verhandlung gegen den Täter statt. Ich habe eine Vorlage als Zeuge bekommen und bin mir sicher, dass meine Aussage, sofern ich nicht sowieso schon vorher gehen darf, wahrscheinlich der Höhepunkt im Spannungsbogen der Verhandlung werden wird: "Ich beobachtete Herrn V. dabei, wie er zwei kleine Schachteln voller Blättchen einsteckte."
Was anderes steht auf dem Strafantrag übrigens auch nicht.
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Kommentare
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André am :
Louffi am :
Fincut am :
Fabian am :
Obwohl, vielleicht gibts ja findige Rückfragen wie er es denn sehen konnte, ob er sich sicher sei es gesehen zu haben, und wie ers sehen konnte wenn er doch gerade nen Blogeintrag schrieb......
-thh am :
Das hat viele Gründe; der Richter hat sein Urteil aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu schöpfen (und nicht aus den Akten), Schöffen kennen die Akten gar nicht (und dürfen das auch nicht), der Angeklagte und sein Verteidiger haben das Recht, den Zeugen mit eigenen Fragen zu konfrontieren, der persönliche Eindruck kann für die Glaubwürdigkeitsbeurteilung entscheidend sein (wenn der Zeuge angibt, er habe das Einstecken der Blättchen gesehen, der Angeklagte aber behauptet, er habe keine Blättchen eingesteckt), es können sich weitere Nachfragen ergeben und schließlich kommt es ab und an auch vor, daß der Zeuge vor Gericht plötzlich etwas anderes bekundet, als in den Akten steht - sei es, daß seine Angaben falsch verstanden, falsch aufgeschrieben oder gar bewußt verfälscht wurden, sei es, daß er sich damals geirrt, mißveständlich ausgedrückt oder absichtlich etwas anderes gesagt hat, oder sei es (mit der häufigste Grund), daß die knappe schriftliche Fassung der Aussage diese (unbeabsichtigt und unbemerkt) in einem ganz anderen Zusammenhang erscheinen läßt als sie eigentlich gemeint war, insbesondere, wenn der Vernehmende aufgrund seiner Aktenkenntnis oder anderer Aussagen etwas ganz anderes im Hinterkopf hat als der Zeuge bei seinen Antworten.
Die Aussage bei der Polizei dient also dazu, (a) den Fall zunächst einmal aufzuklären und Ermittlungsansätze zu liefern, (b) der Staatsanwaltschaft die Beurteilung zu ermöglichen, ob hinreichender Tatverdacht besteht und demnach Anklage zu erheben ist, und natürlich nicht zuletzt indirekt auch (c) eine aus der frischen Erinnerung stammende knappe Darstellung festzuhalten, die als Gedächtnisstütze verwendbar ist. Die Entscheidung des Gerichts beruht aber (fast) immer auf der (neuen) Vernehmung in der Hauptverhandlung.
Im Unterschied zu den bekannten Gerichtsshows besteht eine Hauptverhandlung daher auch im Wesentlichen daraus, daß lauter Dinge erörtert werden, die keinem der Beteiligten neu sind, weil sie mehr oder weniger alle schon so in den Akten stehen. Wirkliche Überraschungen - oder auch nur Fälle, in denen der Sachverhalt vor der Hauptverhandlung so klar noch nicht ist - sind eher selten.
kunde am :
L. am :
Slyh am :
(Bevor ich mißverstanden werde: Nein, ich will nicht implizieren, daß sich deswegen keine Gerichtsverhandlung lohnt usw. Mich interessiert nur, was Blättchen kosten.)
thorben am :
Sven am :
Mir ist einer auf das Auto meiner Freundin gebumst im Dez. 2005. Verhandlung war Nov.2006. Zeugen meine Freundin und ich.
Und was durfte ich erzählen. Den Unfallhergang so wie ich ihn auf 2 DIN A4 Seiten verfasst habe. Hat 5 Minuten gedauert. Dann meine Freundin, die war nach 10 Sekunden wieder raus, da waren keine Fragen mehr. Allem in allem Verhandlungsdauer 15 Minuten. Anfahrt, Parkplatz suchen usw. 2 Stunden.
nils am :
Hohes Gewicht, liebe Geschwollenen, Angenagter!
Ihnen wird zur Last gelegt,
sie hätten an dem Mast gesägt.
Angeklagter:
Ich hab nicht an dem Mast gesägt,
ich hab nur mit dem Ast gefegt.
Richter:
Und dabei hat Sie´s fast geschrägt?
Angeklagter:
Jawohl, als ich den Quast verlegt,
da hab ich mich mit Hast bewegt,
und das hat wohl den Gast erregt,
und der hat dann den Mast zerlegt
Fabian am :
(okay kein c&p ich will ja nicht das Blog sprengen)
http://www.layer.net/max/otto-waalkes-2.htm
nils am :
es fehlt die Signatur::
gez. Richter Ahrends
gretchen am :
Shopbloggerswife am :
Stefan am :
Wenn ja, wann und wo denn genau? Evtl. würde ich gerne die Öffentlichkeit repräsentieren.
saruh am :
Shopbloggerswife am :
saruh am :
Torsten am :
Wie jetzt - Vorlage so wie beim Fußball aus dem Mittelfeld in den Sturm (hier statt Tor ein Blogeintrag) oder doch das andere, dass wohl "etwas" größer+dicker als Zigaretten-Blättchen ist und eine andere Saugfähigkeit haben sollte?
Merke: Vorladung ist nicht die Handlung unmittelbar vor dem richtigen Laden von Waffen
Klugscheisser am :
Shopbloggerswife am :
Ironie und Sarkasmus sind OK, das ist Dein persönlicher Stil. Wenn Du verletzend wirst, überschreitest Du die Grenzen anderer. Deshalb habe ich das entsprechende Wort gelöscht. Es sollte niemals als Schimpfwort benutzt werden oder dafür, Personen, Aktionen oder Staaten abzuwerten.
Weitere Kommentare aus Deiner Feder werden nur noch nach vorheriger Prüfung freigegeben.
Vorsichtshalber zur Lektüre empfohlen:
http://www.hirnrinde.de/index.php/2006/09/01/kommentare-hausrecht-und-zensur/
Frank am :
Christian am :
Shopbloggerswife am :
Dazu gibt es doch aktuell einen Fall unter Jugendlichen. *such*
Christian am :
Shopbloggerswife am :
Diese Frage kam schön öfter.
Aber ich meinte das eigentlich auch eher grundsätzlich. Wenn Du Zeuge in so einem Verfahren bist, wo jemand bestohlen wurde oder überfallen. Und neben nur Zeuge und nicht Betroffener, ein Passant, der das mitbekommen hat. Da dürfte es eher Schwierigkeiten geben.
Und diese aktuelle Sache mit den Jugendlichen, wo eine starke Ähnlichkeit des unschuldigen Mazedoniers zur gesuchten Person war, habe ich leider nicht wiedergefunden.