ec-Zahlung nicht möglich
Die Kundin wollte partout nicht wahrhaben, daß ich ihr den Einkauf nicht mitgeben kann, solange die Waren nicht bezahlt sind. Natürlich liegt der Fehler an unserer Technik, so daß ich etwas entgegenkommender sein sollte. Und ich glaube ihr ja auch, daß die Karte ganz neu ist und daß da gestern erst Geld draufgekommen ist und daß das Konto gedeckt ist und daß sie bei Penny damit bezahlen konnte.
...und dann war da noch der geheime Fehlercode am Gerät, der besagt: "Kontodeckung nicht ausreichend."
...und dann war da noch der geheime Fehlercode am Gerät, der besagt: "Kontodeckung nicht ausreichend."
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Kommentare
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toba am :
Oszedo am :
Beim elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) wird nicht erst geprüft ob das Konto gedeckt ist, sondern du erteilst dem Geschäft lediglich eine Einzugsermächtigung, nicht mehr und nicht weniger...
matt am :
Max Honk am :
Björn Harste am :
Markus Stolpmann am :
Insofern bin ich skeptisch, was die Technik und die Fehlercodes betrifft und würde nich vorschnell die Story der Kundin abtun ... ggf. hätte ich ihr empfohlen, am nächsten Automaten "Geld zu ziehen". Weiß aber nicht, wie weit der von euch weg ist.
Fred am :
Bei mir hat mal ein Gerät nicht funktioniert, und der Vorgang schlug zweimal fehl. Beim dritten mal gings. Folge war, dass zwei Abbuchungen (die Abbrüche) im Banksystem auf den Timeout warteten und so lange war das zugehörige Guthaben gesperrt. Folge war: ich konnte an diesem Tag nirgends mehr bezahlen, bis sich das System bequemte, die Karteileichen zu entsorgen. -kopfschüttel-
Lurker am :
Und gegen Begebenheiten wie diese:
*ka-ching* Bezahlt...
Verk: Oha. Das war jetzt falsch.
Ich: Was?
Verk: Falscher Knopf. Irgendwie bin ich auf Summe gekommen.
Ich: Und was heißt das?
Verk: Statt ihres Kaufpreises habe ich damit den Gesamt-Tagesumsatz eingebucht...
Ich: Und das wollen sie von meinem Konto?
Verk: Mal schauen, ob ich das rückgängig machen kann....
Nun, es ging. Es hat aber doch etwas gedauert, bis sich auch ein Verantwortlicher finden ließ, der mir schriftlich bestätigen konnte, daß *KEINE* Forderung in dieser Höhe besteht....
Milchmann am :
danIO am :
h am :
danIO am :
Problematik-Blogger am :
nur für das Protokoll: Es gibt keinen (nichtmal einen geheimen) FehlerCode, der besagt, dass keine Kontodeckung besteht. Das wäre _natürlich_ ein Verstoss gegen das Bankgeheimnis. Ich würde sogar jedem der an einem derartigen Gerät arbeitet empfehlen in diese Richtung gehende Aussagen zu unterlassen, das kann zu bösen Rechtsanwaltschreiben führen.
Der angesprochene Fehlercode (bei vielen Terminals ist es der besagte "FEP013" sagt lediglich aus, das das Limit (Tages-/Wochen- oder Kartenlimit) nicht ausreicht. Das kann bedeuten, dass keine Deckung vorhanden ist - muss es aber nicht.
HG der Problematik-Blogger
MCXSC am :
Wieso das gegen das Bankgeheimnis gehen sollte müsstest du mir nochmals erklären.
a) wird ja vor der Prüfung (die zwischen Bank/Provider und Terminal von statten geht) eine korrekte PIN-Eingabe gefordert - keine PIN, keine Prüfung.
b) sieht ja keiner, wie hoch (oder niedrig) der Betrag auf dem Girokonto ist, sondern lediglich "Betrag reicht aus" oder "Betrag reicht nicht aus".
Und das verstößt _nicht_ gegen das Bankgeheimnis.
MfG
björn am :
- björn