Der Pfahl
Während der Renovierung und Einrichtung des Marktes in Findorff hatte einer der Handwerker aus dem Gehweg einen Holzpfahl gezogen, um mit dem Lieferwagen bis direkt vor die Eingangstür fahren zu können.
Der Begrenzungspfahl lag einige Meter von seinem eigentlichen Standplatz entfernt. An seiner Stelle klaffte dort ein ca. 40cm tiefes Loch, die umliegenden Pflastersteine waren abgesackt und mußten wieder fachmännisch eingesetzt werden. Abgesehen von dem Schaden stellte das Loch auch eine erhebliche Stolpergefahr für Fußgänger/Radfahrer dar.
Damals rief mich ein Polizist des zuständigen Polizeirevieres an und nahm meine Personalien als Verantwortlicher und Ansprechpartner für den Laden und dessen Umbau auf. Einige Tage später wurde die Schadstelle im Bürgersteig wieder repariert.
Nun kam eine Rechnung von der Stadt Bremen, genauer gesagt vom Amt für Straßen und Verkehr, über knapp 350 Euro. Anbei lag die Schadensmeldung der Polizei, in der ich als Verursacher eingetragen bin.
Hey, davon war nie die Rede. Verursacht haben könnte das nämlich der Maler, der Heizungsbauer, der Elektriker, der Telekomiker, der Alarmanlagentechniker, der Bäckerei-Handwerker, unser Kältemonteur, der Aufzugsmonteur oder sogar schon einer der Lieferanten. Ich weiß nur, dass ich das Ding nicht aus dem Boden gezogen habe und dementsprechend auch nicht gewillt bin, die Kosten der Wiedereinpflanzung zu tragen.
Der Begrenzungspfahl lag einige Meter von seinem eigentlichen Standplatz entfernt. An seiner Stelle klaffte dort ein ca. 40cm tiefes Loch, die umliegenden Pflastersteine waren abgesackt und mußten wieder fachmännisch eingesetzt werden. Abgesehen von dem Schaden stellte das Loch auch eine erhebliche Stolpergefahr für Fußgänger/Radfahrer dar.
Damals rief mich ein Polizist des zuständigen Polizeirevieres an und nahm meine Personalien als Verantwortlicher und Ansprechpartner für den Laden und dessen Umbau auf. Einige Tage später wurde die Schadstelle im Bürgersteig wieder repariert.
Nun kam eine Rechnung von der Stadt Bremen, genauer gesagt vom Amt für Straßen und Verkehr, über knapp 350 Euro. Anbei lag die Schadensmeldung der Polizei, in der ich als Verursacher eingetragen bin.
Hey, davon war nie die Rede. Verursacht haben könnte das nämlich der Maler, der Heizungsbauer, der Elektriker, der Telekomiker, der Alarmanlagentechniker, der Bäckerei-Handwerker, unser Kältemonteur, der Aufzugsmonteur oder sogar schon einer der Lieferanten. Ich weiß nur, dass ich das Ding nicht aus dem Boden gezogen habe und dementsprechend auch nicht gewillt bin, die Kosten der Wiedereinpflanzung zu tragen.
Trackbacks
Der Shopblogger am : Der Pfahl 2
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Nun werde ich also doch dafür bezahlen, dass irgendwelche Handwerker bei den Bauarbeiten im Markt in Findorff einen Holzpfahl aus dem Gehweg gezogen haben.
Nachdem ich mich gestern Abend mit meinem Anwalt beraten hatte ("5 Euro für die Kaffeekasse...") d
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Kommentare
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man in metropolis am :
Christoph am :
Marcel am :
Wippsteert am :
Bloß nicht mal 5m zum Eingang laufen.
Louffi am :
Halt uns auf dem Laufenden, ja?
Maniac am :
nikita am :
350€ is auch Wahnsinn - haben die die ganze Straße neu gemacht deswegen?! *gg*
Abzockgegner am :
Robert am :
Bernie am :
"
Ganz so einfach ist es leider nicht. Siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/831.html
Christoph am :
DrStrangelove am :
Stichwort: Ersatzvornahme und Kostenpflichtiger.
Doppelter am :
damit ich auch mal was schlaues in die runde werfen kann.
fraglich ist ja auch ob es wirklich ein beauftragter war, könnte ja auch ein sprinter von der konkurrenz gewesen sein, der nur mal anhalten wollte um zu gucken was die handwerker der konkurrenz da treiben
klugscheisser am :
Ulli am :
Und das schreibt einer, dessen Shift-Taste offensichtlich defekt ist... Besonders "denen ihre" gefällt mir, auch wenn ich einfach "Deren" geschrieben hätte (genau genommen, hätte ich sowas gar nicht geschrieben, aber egal )
HaPe am :
nogger am :
...mleuchter??
Ohne (sehr) gute mittlere Reife oder auch Abi wird man nicht Polizist.
Andy am :
Wobei der Typ der die Informationen rausgab, kein Polizist war
der jörg. am :
Zurück geht das jetzt wohl nicht mehr. Da kannste wohl nur die Anzeige gegen unbekannt machen und vielleicht auf eine Versicherung drücken ?!
rolf am :
gruss rolf
Christian am :
Hier dürfte eine klare (Mit-)Störerverantwortlichkeit vorliegen. Daß sich Björn den geforderten Betrag zivilrechtlich vom ausführenden Handwerker später zurückholen könnte (sofern er dessen Verantwortlichkeit beweisen kann), ist für das Verwaltungsverfahren irrelevant.
Oder mal ganz unjuristisch formuliert: Wer sich solche Handwerker als Vertragspartner sucht, muß sich über spätere Forderungen nicht wundern.
nn am :
Shopbloggerswife am :
Christian am :
nn am :
Wenn ein von euch beauftragter Handwerker bei der Arbeit an eurem Eigentum Gemeineigentum beschädigt, dann finde ich es gerechter, wenn ihr, und nicht die Allgemeinheit, dafür zahlt. Gerechtern, nicht etwa absolut gerecht. Die Allgemeinheit hat nämlich noch weniger Schuld als ihr. Ihr hättet auf die von euch beauftragten Handwerker aufpassen können. Eigentum verpflichtet.
Thomas am :
Ich beauftrage einen Handwerker, der reisst (so nicht beauftragt) auf öffentlichem Grund was heraus, und ich müsste das zahlen weil das vor meinem Haus war?
Dann hätte ich als Pizzafahrer ja damals auch munter Zäune umfahren können, war ja zur Lieferung beauftragt und da ist ja dann der Hungrige verantwortlich für die Schäden
Lim_Dul am :
Ein Freibrief ist das beileibe nicht.
nogger am :
Es sei denn, du kannst genau den Pizza-Fahrer benennen.
Carsze am :
Christian am :
Übrigens: Deine !-Taste klemmt.
Gandalf am :
Übrigens entsteht hier Unfallgefahr, und keine Stolperquelle....
Friesenjung am :
Ergo: Warum reisst jemand für einen Kleintransporter einen Pfahl raus, wenn er einfach die große Einfahrt nehmen könnte?
Und warum hat da keiner aufgepasst?
Ben am :
Wo kommen wir denn da hin, wenn andere was kaputt machen und ich soll's zahlen. Zzzzz... Sachen gibt's...
hawethie am :
ich hab mir jetzt mal den (zum größten Teil) Unsinn durchgelesen, der hier geschrieben ist.
Zur Kostenerstattung:
Das Ganze Verfahren dürfte im öffentlichen Recht angesiedelt sein - dort im Ordnungsrecht.
Hier gilt für die Inanspruchnahme bei Schäden:
1. Erstattung durch den Verursacher (sog. Handlungsstörer)
2. Wenn dieser nicht erreichbar ist (du weißst ja auch nicht, wer das gemacht hat), dann ist der Eigentümer oder sonstige Verantwortliche als sog. Zustandsstörer für die Beseitigung heranzuziehen.
3. wenn beides nicht fruchtet, kann die Behörde den Schaden selbst beseitigen (lassen) und sich das Geld von 1. oder 2. zurückholen.
Also alles in rechtlich vorgeschriebenem Rahmen
Gruß
HaWeThie