Ohne Anschreiben zurück
Wenn man sich einmal etwas genauer mit den Texten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Wikipedia) befasst, kommt man leicht ins Grübeln.
Mir scheint, dass man automatisch mit einem Bein schon den Staatsurlaub angetreten hat, sobald man für die Einstellung von Personal zuständig ist. Auf jeden Fall können möglicherweise (zu) subjektiv getroffene Entscheidungen fatale Folgen haben und erhebliche Kosten nach sich ziehen.
Initiativbewerbungen, die ohne Aufforderung und/oder vorangegangene Stellenausschreibung hier ankommen, werde ich jedenfalls zukünftig kommentarlos ohne Anschreiben zurückschicken. Das mag zwar unhöflich erscheinen, aber dafür kann einem auch garantiert niemand einen Strick daraus drehen.
Mir scheint, dass man automatisch mit einem Bein schon den Staatsurlaub angetreten hat, sobald man für die Einstellung von Personal zuständig ist. Auf jeden Fall können möglicherweise (zu) subjektiv getroffene Entscheidungen fatale Folgen haben und erhebliche Kosten nach sich ziehen.
Initiativbewerbungen, die ohne Aufforderung und/oder vorangegangene Stellenausschreibung hier ankommen, werde ich jedenfalls zukünftig kommentarlos ohne Anschreiben zurückschicken. Das mag zwar unhöflich erscheinen, aber dafür kann einem auch garantiert niemand einen Strick daraus drehen.
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Kommentare
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Sabine am :
Das heißt im Klartext, daß Du nur net ins Anschreiben reinschreiben darfst, daß Du jemanden nicht einstellen möchte wegen seiner Rasse, Herkunft, Geschlecht, Religion oder so, Behinderung, Alter oder sexuellen Orientierung. Und das schreibt man ja gemeinhin eh nicht in ein Anschreiben zwecks Absage. Oder?
Ich hab kürzlich ne Diplomarbeit zu dem Thema gelesen, das war ganz aufschlußreich. Das Gesetz als solches find ich trotzdem überflüssig.
Arno Y am :
Jede Initiativbewerbung einer Minderheit stellt ein Risiko da, wenn man jemand eine Initiativbewerbung eines Nicht-Minderheits-Bewerbers angenommen hat. Daher kann man da nur alle Bewerbungen ablehnen.
Björn Harste am :
Logbär am :
Björn Harste am :
Auf eine Einstellung zu klagen, weil man deswegen nicht genommen wurde, weil man dem Verantwortlichen (der evtl. mit einem zusammenarbeiten muß) unsympathisch ist, halte ich für ausgesprochen weltfremd.
Sven am :
goofposer am :
Aber gerade bei der Ausländergleichbehandlung frage ich mich, wer gerade Björn unterstellen wollte, daß er da Voruteile hätte.
Marty am :
Auch in den USA, wo so ein Antidiskri-Gesetz schon lange gibt, ist mir keine Welle bekannt. Ab und zu kommt da mal was in den Medien. Bei dem Hire-Fire-System müsste es ja nur so von solchen Klagen geben.
Nur ein Unternehmer der es wirklich nicht kapiert hat, schreibt in einer Ablehnung/ Kündigung .. *wer er/sie schwarz-weiss kariert ist bekommt sie nicht stelle. Glaub dieser Unternehmer überlebt auch so nicht lange.
Arno Y am :
Björn Harste am :
Lothar am :
Eilert Brinkmann am :
Ein auf den ersten Blick harmloses Beispiel: Björn erhält eine Initiativbewerbung eines Chinesen, sendet die Unterlagen zurück und schreibt freundlich und wahrheitsgemäß dazu, dass er zur Zeit keine Stelle zu besetzen hat. Kein Problem?
Nun ergibt sich kurze Zeit später neuer Personalbedarf und Björn stellt jemanden ein, der sich zufällig dann gerade meldet. Der abgelehnte Bewerber erfährt davon und sagt: "Der Björn brauchte ja doch jemanden! Die Behauptung, keine Stelle zu haben, war nur ein Vorwand, weil der keine Chinesen mag." Und Björn darf dann womöglich zusehen, wie er beweist, dass es sich nicht um eine Diskriminierung handelte.
Das mag gehen, wenn die freie Stelle z.B. durch die (beweisbare) plötzliche Kündigung eines alten Mitarbeiters entstanden ist. Aber was, wenn weniger handfeste Gründe (z.B. "uns wächst die Arbeit über den Kopf, wir brauchen wohl doch noch einen mehr") dahinter stehen? Dann zu belegen, dass man die Entscheidung zur Schaffung einer weiteren Stelle erst nach der Ablehnung der ersten Bewerbung getroffen hat, könnte schwierig werden.
Letztlich wird wohl die Praxis zeigen müssen, ob sich aus dem neuen Gesetz derartige Probleme ergeben oder das alles doch eher harmlos ist. Aber gewisse Sorgen von Arbeitgebern und Vermietern kann ich zunächst mal schon verstehen.
Panama Jack am :
Ich denke mal, Björn wird jetzt auch nicht gerade derartig mit Initiativbewerbungen überschüttet, daß es ein großes Problem ist, den Bewerbern der letzten sagen wir 3-6 Monate einen kurzen Serienbrief zukommen zu lassen.
[3WY] - 3 Waliser Yodeln (weil sie von Björn ihre Bewerbungen kommentalos zurückbekommen haben )
Eilert Brinkmann am :
Letzteres zu fordern, scheint mir etwas weltfremd. Zumal wir in diesem Beispiel ja immer noch von einem kleinen Einzelhandelsbetrieb reden, wo aufwendige und stark formalisierte Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren (bisher) wohl nicht die Regel sind. Welcher Verfahrens-, Begründungs- und Dokumentationsaufwand wirklich nötig ist (oder nicht), wird sich vielleicht erst nach den ersten Gerichtsentscheidungen zeigen.
Die Zielsetzung des Gleichstellungsgesetzes finde ich ja völlig richtig. Es bleiben nur Zweifel, ob das Gesetz wirklich Probleme löst oder einfach nur viel mehr Bürokratie bei Stellenbesetzungen usw. zur Folge haben wird.
Jürgen am :
Hendric am :
SvenW am :
Woraus man wieder folgern kann: Der Papst ist auch nichts anderes als ein Z***.
Jens am :
kiter am :
Einfach einen einbeinigen, paranoiden, jüdischen, 64jährigen, chinesischen, in Marokko geborenen, transsexuellen, weiblichen Schwarzen mit afghanisch/russischen homosexuellen Eltern einstellen. (Habe ich noch etwas vergessen?)
Übrigens: Raucher können wegen des Rauchens abgelehnt werden (Gerichtsurteil).
Markus am :
kiter am :
Leider nein, war vor ein paar Tagen im Radio (NDR Info) oder in der Zeitung (Hamburger Abendblatt).
kiter am :
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,430499,00.html
ReCon am :
Das könne man mir nicht zumuten und man könne den beiden Rauchern auch nicht zumuten, auf mich Rücksicht nehmen zu müssen...
code am :
Arno Y am :
Das Problem ist die unglaubliche Inkompetenz der Politik im Allgemeinen, die aus einer guten Absicht eine Katastrophe macht. Der Glaube der Politiker wird dann zum Gesetz, das aber funktioniert meist selten (glauben die wirklich, dass der rechtsradikale Bäcker deswegen demnächst Türken einstellt?) und hat immer Nebenwirkungen, unter denen der Bürger dann nacher leidet. Ich sage nur "Dosenpfand".
code am :
Arno Y am :
Der andere Effekt ist, dass jedes derartige Gesetz Firmen einen Grund mehr gibt, sich in einem anderem Land niederzulassen (und deutschen Firmen einen Grund mehr, ihre Produktion zu verlagern).
Dosenpfand ist ein anderer Fehlschlag der Politik, wo man "gutes" tun wollte, aber nur Schaden angerichtet hat. Jedenfalls werden mehr Einwegflaschen verkauft als je zuvor. Nur dass man nun bei jeder Flasche die Extrakosten für die Entsorgung zahlen muss. Denn das Werfen in den Mülleimer zum restlichen Müll ist wesentlich günstiger, als wenn man im Supermarkt Leute beschäftigt, die jede Flasche einzelnd annehmen und abrechnen müssen.
Eric am :
Wenn schon vom Papst ein Priestermangel beklagt wird, dann hat doch die katholische Kirche nach dem AGG auch ein Problem wenn sie eine Frau ablehnt die Priesterin werden möchte oder nicht?
code am :
Lies § 9 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die Kirchen sind von den entsprechenden Regelungen ausgenommen.
Helmut S. am :
Ben am :
Shopbloggerswife am :
Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt.
Thomas Heine am :
[AEQWX] : Auch eine Qualle will XXX
Shopbloggerswife am :
° Kann der Arbeitnehmer eine Diskriminierung belegen, müssen Sie eine Entschädigung zahlen.
° Die Entschädigung kann bis zu 3 Monatsgehältern betragen.
° Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer ohne die Benachteiligung eingestellt worden wäre.
Und bevor Fragen kommen, ja, wir haben behinderte Arbeitnehmer. Und zwar nicht aus Zwang, sondern weil sie gute und loyale Mitarbeiter sind und gut ins Team passen. Sie kamen auf Empfehlung von Freunden.
padeluun am :
Leserin am :
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Shopbloggerswife am :
Angee am :
Sonst ist man als Arbeitgeber nacher noch noch für die Ungleichbehandlungen seiner Mitarbeiter verantwortlich wenn diese sagen das sie davon nichts gewust haben.
Ausserdem sollte man nach §13 eine Beschwerdestelle bekanntgeben, an die man sich bei Bedarf wenden kann.
Und am besten noch eine zweite falls sich jemand von der 1. ungleichbehandelt fühlt und sich dann nicht traut es dieser zu sagen.