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Ohne Anschreiben zurück

Wenn man sich einmal etwas genauer mit den Texten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Wikipedia) befasst, kommt man leicht ins Grübeln.
Mir scheint, dass man automatisch mit einem Bein schon den Staatsurlaub angetreten hat, sobald man für die Einstellung von Personal zuständig ist. Auf jeden Fall können möglicherweise (zu) subjektiv getroffene Entscheidungen fatale Folgen haben und erhebliche Kosten nach sich ziehen.

Initiativbewerbungen, die ohne Aufforderung und/oder vorangegangene Stellenausschreibung hier ankommen, werde ich jedenfalls zukünftig kommentarlos ohne Anschreiben zurückschicken. Das mag zwar unhöflich erscheinen, aber dafür kann einem auch garantiert niemand einen Strick daraus drehen.

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Kommentare

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Sabine am :

Naja, ganz so hart isses nicht mit dem Gesetz, daß Du gleich anschreiben- und kommentarlos zurückschicken mußt. Das Gesetz soll ja lediglich ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen versuchen.

Das heißt im Klartext, daß Du nur net ins Anschreiben reinschreiben darfst, daß Du jemanden nicht einstellen möchte wegen seiner Rasse, Herkunft, Geschlecht, Religion oder so, Behinderung, Alter oder sexuellen Orientierung. Und das schreibt man ja gemeinhin eh nicht in ein Anschreiben zwecks Absage. Oder? ;-)

Ich hab kürzlich ne Diplomarbeit zu dem Thema gelesen, das war ganz aufschlußreich. Das Gesetz als solches find ich trotzdem überflüssig.

Arno Y am :

Das Problem ist die Beweispflicht. Wenn man einen Vertreter einer Mehrheit dem Vertreter einer Minderheit bei der Einstellung aufgrund zB einer besseren Gefühls nicht einstellt, dann kann letzterer den Unternehmer in Grund und Boden klagen. Wie soll man beweisen, dass man sich mit ersterem einfach nur besser versteht und es nicht mit zB ausländerfeindlichkeit zutun hat? Selbst wenn der Bewerber vor Gericht mit der Klage nicht durchkommt, ist der Aufwand für den Unternehmer so hoch, dass jede Einstellung von Anfang an wasserdicht sein, um einen Verdacht schon frühstmöglich zu entkräften.

Jede Initiativbewerbung einer Minderheit stellt ein Risiko da, wenn man jemand eine Initiativbewerbung eines Nicht-Minderheits-Bewerbers angenommen hat. Daher kann man da nur alle Bewerbungen ablehnen.

Logbär am :

stimmt. Wir sollten vielleicht auch noch ein paar andere Gesetze abschaffen, denn schließlich kann mich jemand wegen Körperverletzung in Grund und Boden klagen (zivilrechtlich). Selbst wenn der Bewerber vor Gericht mit der Klage nicht durchkommt, ist der Aufwand für mich halt sehr hoch.

Björn Harste am :

Also eine Klage wegen Körperverletzung ist eine Sache.
Auf eine Einstellung zu klagen, weil man deswegen nicht genommen wurde, weil man dem Verantwortlichen (der evtl. mit einem zusammenarbeiten muß) unsympathisch ist, halte ich für ausgesprochen weltfremd.

Sven am :

Schlechtes Gegenbeispiel. Bei der Körperverletzung muss er immer noch beweisen, dass du ihn geschlagen hast. Und nicht du, dass du ihn nicht geschlagen hast. (Das ist nämlich der Hauptaufwand des Unternehmers.)

goofposer am :

Naja, wie irgendwo unten schon geschrieben: Eine Initiativbewerbung kann ja auch mal just zu der Zeit eintreffen, wo man gerade eine Suchanzeige schalten will. So habe ich vor fast 10 Jahren in meinem derzeitigen Job offene Türen eingerannt und so erging es einem neuen Kollegen vor wenigen Monaten. Was in all den Jahren sich aufgrund von Stellenausschreibungen sich so alles gemeldet hat... Schwamm drüber. Und alles nicht AGG-relevant.

Aber gerade bei der Ausländergleichbehandlung frage ich mich, wer gerade Björn unterstellen wollte, daß er da Voruteile hätte.

Marty am :

och bitte doch nicht diese Panik der Unternehmer mit machen. Das Gesetz gilt in der ganzen EU ( nicht in Wortlaut natürlich) und die EU hatte die deutsche schon mehrmals angemahnt, das sie endlich kommt. Kenne jetzt keine Klagewelle aus anderen EU-Staaten.
Auch in den USA, wo so ein Antidiskri-Gesetz schon lange gibt, ist mir keine Welle bekannt. Ab und zu kommt da mal was in den Medien. Bei dem Hire-Fire-System müsste es ja nur so von solchen Klagen geben.

Nur ein Unternehmer der es wirklich nicht kapiert hat, schreibt in einer Ablehnung/ Kündigung .. *wer er/sie schwarz-weiss kariert ist bekommt sie nicht stelle. Glaub dieser Unternehmer überlebt auch so nicht lange.

Arno Y am :

In den USA gab es mehr als genug Verfahren. Das Endresultat und Hauptproblem ist aber nicht ein Haufen von Verfahren, sondern eine Umstellung auf sehr bürokratische oder formale Prozeduren. Beispielsweise werden Lebensläufe oft von einem Mitarbeiter befreit von allem, was auf Minderheiten schliessen kann (beispielsweise werden Fotos und Namen entfernt), und dann erst von einem zweiten Mitarbeiter bearbeitet. So kann man Przesse vermeiden, weil man eben beweisen kann, dass eine Nicht-Einstellung nicht aufgrund diskriminierungsfähiger Eigenschaften zustande kam.

Lothar am :

Auf einen amerikanischen Lebenslauf gehört z.B. kein Geburtsdatum (Altersdiskrimierung), kein Foto etc.. Auf Unizeugnissen ist in der Regel auch kein Geburtsdatum zu finden. Es wird auch kein geschlossener Lebenslauf angegeben, sondern eher nur das, was man in den letzten Jahren so gemacht hat...

Eilert Brinkmann am :

Richtig, von Arbeitgebern, die schriftlich ausdrücklich eine Diskriminierung (z.B. "wir wollen keine Ausländer") als Ablehnungsgrund angeben, braucht man in der Regel wohl nicht auszugehen. Aber es stellt sich schon die Frage, was ein Arbeitgeber noch in eine Absage schreiben kann, ohne dass ihm daraus unter Umständen später ein Strick gedreht werden kann.

Ein auf den ersten Blick harmloses Beispiel: Björn erhält eine Initiativbewerbung eines Chinesen, sendet die Unterlagen zurück und schreibt freundlich und wahrheitsgemäß dazu, dass er zur Zeit keine Stelle zu besetzen hat. Kein Problem?

Nun ergibt sich kurze Zeit später neuer Personalbedarf und Björn stellt jemanden ein, der sich zufällig dann gerade meldet. Der abgelehnte Bewerber erfährt davon und sagt: "Der Björn brauchte ja doch jemanden! Die Behauptung, keine Stelle zu haben, war nur ein Vorwand, weil der keine Chinesen mag." Und Björn darf dann womöglich zusehen, wie er beweist, dass es sich nicht um eine Diskriminierung handelte.

Das mag gehen, wenn die freie Stelle z.B. durch die (beweisbare) plötzliche Kündigung eines alten Mitarbeiters entstanden ist. Aber was, wenn weniger handfeste Gründe (z.B. "uns wächst die Arbeit über den Kopf, wir brauchen wohl doch noch einen mehr") dahinter stehen? Dann zu belegen, dass man die Entscheidung zur Schaffung einer weiteren Stelle erst nach der Ablehnung der ersten Bewerbung getroffen hat, könnte schwierig werden.

Letztlich wird wohl die Praxis zeigen müssen, ob sich aus dem neuen Gesetz derartige Probleme ergeben oder das alles doch eher harmlos ist. Aber gewisse Sorgen von Arbeitgebern und Vermietern kann ich zunächst mal schon verstehen.

Panama Jack am :

Das kann man aber einfach entkräften, in dem man besagtem Chinesen einen kurzen Brief schreibt, in dem man erklärt, daß sich kurzfristig doch Personalbedarf ergeben hat, und ihn fragt, ob er seine Bewerbungsunterlagen erneut einreichen möchte.

Ich denke mal, Björn wird jetzt auch nicht gerade derartig mit Initiativbewerbungen überschüttet, daß es ein großes Problem ist, den Bewerbern der letzten sagen wir 3-6 Monate einen kurzen Serienbrief zukommen zu lassen.

[3WY] - 3 Waliser Yodeln (weil sie von Björn ihre Bewerbungen kommentalos zurückbekommen haben ;-) )

Eilert Brinkmann am :

Natürlich kann man so vorgehen, aber das wäre schon ein erheblicher Mehraufwand. Sagen wir zum Beispiel, Björn sei gerade zu der Entscheidung gekommen, doch einen weiteren Mitarbeiter einzustellen, und am gleichen Tag wird ein Interessent persönlich bei ihm vorstellig. Der neue Bewerber erweist sich im Gespräch als geeignet und könnte sofort eingestellt werden. Oder Björn schreibt trotzdem erstmal noch einige frühere Bewerber (die er bisher womöglich nur vom Papier kennt) an, wartet auf Antworten und führt dann weitere Gespräche, ohne zu wissen, was dabei herauskommt - nur um dem möglichen Verdacht einer (nicht existenten) Diskriminierung vorzubeugen.

Letzteres zu fordern, scheint mir etwas weltfremd. Zumal wir in diesem Beispiel ja immer noch von einem kleinen Einzelhandelsbetrieb reden, wo aufwendige und stark formalisierte Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren (bisher) wohl nicht die Regel sind. Welcher Verfahrens-, Begründungs- und Dokumentationsaufwand wirklich nötig ist (oder nicht), wird sich vielleicht erst nach den ersten Gerichtsentscheidungen zeigen.

Die Zielsetzung des Gleichstellungsgesetzes finde ich ja völlig richtig. Es bleiben nur Zweifel, ob das Gesetz wirklich Probleme löst oder einfach nur viel mehr Bürokratie bei Stellenbesetzungen usw. zur Folge haben wird.

Jürgen am :

Ich bin mal gespant ... Bei uns im Betrieb darf man keinen Witz mehr über "Randgruppen" machen, die nach dem AGG nicht in ordnung sind.

Hendric am :

Wie? Dann darf ein Mann also nicht aufgrund seines Geschlechts von einem Bordell abgelehnt werden, sollte er sich dort bewerben... :-D Interessant

SvenW am :

Das ist sicher ein Tendenzbetrieb, so wie die katholische Kirche.

Woraus man wieder folgern kann: Der Papst ist auch nichts anderes als ein Z***.

Jens am :

Schreib den Bewerbern bei Absagen ab jetzt einfach, daß der Zufallsgenerator leider jemand anderen als "Gewinner" der Stelle ausgespuckt hat. ;-)

kiter am :

Es gibt noch eine andere Möglichkeit:
Einfach einen einbeinigen, paranoiden, jüdischen, 64jährigen, chinesischen, in Marokko geborenen, transsexuellen, weiblichen Schwarzen mit afghanisch/russischen homosexuellen Eltern einstellen. (Habe ich noch etwas vergessen?)

Übrigens: Raucher können wegen des Rauchens abgelehnt werden (Gerichtsurteil).

kiter am :

... wg. Rauchen?
Leider nein, war vor ein paar Tagen im Radio (NDR Info) oder in der Zeitung (Hamburger Abendblatt).

kiter am :

War wohl doch kein Urteil. Hab mal etwas gesucht:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,430499,00.html

ReCon am :

Ich bin vor ca. 8 Jahren mal bei einem Vorstellungsgespräch abgelehnt worden, weil ich Nichtraucher bin. Argumentation: Ich würde in einem Büro mit 2 starken Rauchern arbeiten.
Das könne man mir nicht zumuten und man könne den beiden Rauchern auch nicht zumuten, auf mich Rücksicht nehmen zu müssen...

code am :

Ins Gefängnis kann man wegen Diskriminierung jedenfalls nicht kommen. Strafnormen konnte ich in dem Gesetz trotz intensiver Lektüre nicht finden. Ich verstehe die Panik ohnehin nicht. Sollen sich einfach alle fair verhalten, wie es sowieso auf Grund außerrechtlicher Normen (Ethik) üblich sein sollte und wie sich ohnehin die meisten Menschen auch verhalten und es gibt überhaupt kein Problem. Das AGG soll Willkür verhindern, nichts weiter.

Arno Y am :

Das Problem ist ja nicht die Absicht, die mag gut sein (auch wenn ich mir eigentlich vom Gesetzgeber nicht vorschreiben lassen will, wen ich diskriminiere und wen nicht).

Das Problem ist die unglaubliche Inkompetenz der Politik im Allgemeinen, die aus einer guten Absicht eine Katastrophe macht. Der Glaube der Politiker wird dann zum Gesetz, das aber funktioniert meist selten (glauben die wirklich, dass der rechtsradikale Bäcker deswegen demnächst Türken einstellt?) und hat immer Nebenwirkungen, unter denen der Bürger dann nacher leidet. Ich sage nur "Dosenpfand".

code am :

Unter welchen Nebenwirkungen leidet der Bürger denn beim AGG? Und was hat das mit dem Dosenpfand zu tun? Dass der Bürger hier unter Nebenwirkungen leidet, hat übrigens nicht so sehr mit dem Gesetzgeber zu tun, sondern vielmehr mit der Industrie, die nicht in der Lage bzw. nicht Willens war, sich auf die neue Rechtslage vorzubereiten und einzurichten.

Arno Y am :

Zunächst einmal werden Einstellungen durch den bürokratischen Aufwand und das Prozessrisiko deutlich teurer. Einstellungskosten sind Teil der Produktionskosten. Bei allen Produkten, die man aus Deutschland kauft, wird es in den Preis einfliessen - kurz gesagt, sie werden teurer. Letzenendes zahlt halt immer der Bürger den Preis für die Bürokratie.

Der andere Effekt ist, dass jedes derartige Gesetz Firmen einen Grund mehr gibt, sich in einem anderem Land niederzulassen (und deutschen Firmen einen Grund mehr, ihre Produktion zu verlagern).

Dosenpfand ist ein anderer Fehlschlag der Politik, wo man "gutes" tun wollte, aber nur Schaden angerichtet hat. Jedenfalls werden mehr Einwegflaschen verkauft als je zuvor. Nur dass man nun bei jeder Flasche die Extrakosten für die Entsorgung zahlen muss. Denn das Werfen in den Mülleimer zum restlichen Müll ist wesentlich günstiger, als wenn man im Supermarkt Leute beschäftigt, die jede Flasche einzelnd annehmen und abrechnen müssen.

Eric am :

Nachdem die Kirche angesprochen wurde:

Wenn schon vom Papst ein Priestermangel beklagt wird, dann hat doch die katholische Kirche nach dem AGG auch ein Problem wenn sie eine Frau ablehnt die Priesterin werden möchte oder nicht?

code am :

@8 (Eric)

Lies § 9 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die Kirchen sind von den entsprechenden Regelungen ausgenommen.

Helmut S. am :

Wie alle "Tendenzbetriebe". wenn die CDU-Parteizentrale eine Sekretärin sucht, darf sie sehr wohl ein SPD-Mitglied ablehnen. Wenn Greenpeace einen Buchhalter sucht, düfen die jemanden ablehnen, der sich nicht mit deren Zielen identifiziert.

Ben am :

"Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung" - steht nichts vom Geschlecht. In Betracht kommt aber §8, jedoch wüsste ich nicht, welche "entscheidende berufliche Anforderung" eines Papstes eine Frau nicht ausüben kann... (anzügliche Priesterwitze spare ich mir an dieser Stelle ;-) )

Thomas Heine am :

Sind Inititiativbewerbungen wegen des AGG nicht günstiger zu bewerten? Schreibt man eine Stelle aus und wird ein Bewerber abgelehnt, so kann er davon ausgehen, daß ein anderer Bewerber statt seiner eingestellt wurde, d.h. er hat dann reellere Chancen aufgrund des AGG zu klagen. Bei einer Initiativbewerbung hingegen kann ich doch als Arbeitgeber stets behaupten, daß ich aktuell keinen neuen Mitarbeiter benötige. Stelle ich später jemanden aufgrund einer Initiativbewerbung ein, so kann ich ja immer noch behaupten, daß der angenommene Bewerber die jüngste Bewerbung abgesandt hatte.

[AEQWX] : Auch eine Qualle will XXX

Shopbloggerswife am :

Folgende wichtige Punkte sollten Sie bei der Bewerbung schwerbehinderter Arbeitnehmer immer im Hinterkopf haben:
° Kann der Arbeitnehmer eine Diskriminierung belegen, müssen Sie eine Entschädigung zahlen.
° Die Entschädigung kann bis zu 3 Monatsgehältern betragen.
° Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer ohne die Benachteiligung eingestellt worden wäre.
Und bevor Fragen kommen, ja, wir haben behinderte Arbeitnehmer. Und zwar nicht aus Zwang, sondern weil sie gute und loyale Mitarbeiter sind und gut ins Team passen. Sie kamen auf Empfehlung von Freunden.

padeluun am :

Man darf sich durch Gesetze nicht den Verstand und schon gar nicht die Menschlichkeit abtrainieren lassen.

Leserin am :

ich bitte um Änderung:

www.shopblogger/in.de! :-)

Shopbloggerswife am :

Nönö. Björn ist der Boß, ich bin nur die Sekretärin. Kaffee kochen und die Besucher mit Keksen bei Laune halten. ;-)

Angee am :

Wichtig ist das man nach §12 seine Mitarbeiter auf das Gesetz hinweist, es aushängt und am besten noch erklärt.
Sonst ist man als Arbeitgeber nacher noch noch für die Ungleichbehandlungen seiner Mitarbeiter verantwortlich wenn diese sagen das sie davon nichts gewust haben.

Ausserdem sollte man nach §13 eine Beschwerdestelle bekanntgeben, an die man sich bei Bedarf wenden kann.
Und am besten noch eine zweite falls sich jemand von der 1. ungleichbehandelt fühlt und sich dann nicht traut es dieser zu sagen.

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