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Die Marke Shopblogger

Der Name "Shopblogger" ist übrigens mittlerweile offiziell als Marke beim Deutschen Patentamt in München unter dem Aktenzeichen 30606145.7 registriert.

Ob mir das in irgendeiner Form weiterhilft, kann ich noch nicht abschätzen. Da mein Blog aber direkt mein Unternehmen repräsentiert (und durch den Onlineshop sogar noch mehr als dies), fühle ich mich nun aber schon deutlich wohler.

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Kommentare

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anon am :

Du willst bestimmt nur eine Grundlage für Abmahnungen haben ;-)

Christian am :

Genau, müssen wir jetzt Angst haben, wenn wir bei einem Post 'Shopblogger' als Header verwenden...?

Mitarbeiterin am :

Blödsinn. Es geht nur um solche Leute, die alles machen, um sich auf fremder Leute Kosten zu bereichern. Entsprechende Pseudoforen und Linksammlungen, die nur der späteren Ausbeutung dienen, sind ja auch schon bei Lawblog thematisiert worden.

Mitarbeiterin am :

Nunja. Zumindest Trittbrettfahrer abhalten, die mit unserem Namen Kasse machen wollen.

Louffi am :

Mal ganz neugierig und auch aus persönlichem Interesse gefragt: ist sowas teuer (wie teuer) und ist der bürokratische Aufwand sehr hoch?

Torsten am :

Mhhh.... wie ist es dir den nun lieber angeschrieben zu werden?

Shopblogger®
oder
Shopblogger™? ;-)

Anonym am :

Wenn Du die Bedeutung beider Zeichen kennen würdest, dann würdest Du diese Frage nicht stellen... ;-)

TM ist für unregistriertes Zeug. Richtig hier ist nur R!


Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Wortmarke

Cator am :

Dann bin ich für folgende neue halb-inoffizielle Schreibweise:

Shopblogge® :-D

Andre Heinrichs am :

Das klingt aber noch recht Web 1.0. Laut Web 2.0-Namenskonvention müsste das doch 'Shopbloggr' heißen ;-)

x am :

"(R)" darf man nur verwenden, wenn die Marke eingetragen wurde! Für "SHOPBLOGGER" ist aber bisher nur die Markenanmeldung eingegangen.

ViERLAG!G am :

das is doch eigentlich ein grund für glückwünsche...

also an dieser stelle meinen glückwunsch zu dem schritt und alles gute für die geschützte zukunft

Marcel Schindler am :

Dabei fällt mir ein, ich wollte immer schonmal mitteilen, was man beim Einkaufen bei Björn mal machen sollte (siehe mein Link)

Aber gute Idee, sich das registrieren zu lassen. Was kostet sowas eigentlich?

BCQVX (Bremer Chaoten quaken völlig X-Tern)

guttelline am :

Ist dieses "Sozialgericht Bremen - Der Shopblogger" auch sone Marke von dir ?

x am :

"Der Name "Shopblogger" ist [...] offiziell als Marke beim Deutschen Patentamt in München unter dem Aktenzeichen 30606145.7 registriert."

Soso. Hab' grad mal im Markenregister nachgeschaut. Unter "Letzter Verfahrensstand" steht da aber nur "Anmeldung eingegangen" und nicht "Marke eingetragen" ... das dauert also noch ein wenig ;-)

Und "[...] mittlerweile [...] registriert [...]" ist auch lustig. Als Anmeldetag ist nämlich der 30. Januar 2006 angegeben.

Naja. Ich wünsche Björn allerdings weiterhin viel Erfolg mit seinem Blog und natürlich auch der Wortmarke, wenn sie denn endlich eingetragen sein wird ;-) Vielleicht entwickelt sich da ja echt eine echte Erfolgsstory ;-) Das Blog find ich jedenfalls richtig gut!

x am :

kleiner nachtrag zu meinem beitrag:

"Der Markenschutz tritt mit der Eintragung eines Zeichens in das Register ein. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und beträgt zunächst 10 Jahre. Sie kann unbegrenzt um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden." (DPMA)

naja.. so ne eintragung dauert laut dpma etwa 10 bis 12 monate... die sind ja dann auch bald um.

Chat Atkins am :

Da gratulier ich auch schön - so von Bremer zu Bremer.

Andre Heinrichs am :

Lange hat's gedauert. Ich gratuliere dann mal mit. Das erklärt dann auch den Eintrag bei Udo, der den SDI-Aggregator durcheinander gebracht hat.

Andre Heinrichs am :

Ach ja: Wann kommen denn jetzt die Shopblogger(R)-Tassen oder die Shopblogger(R)-T-Shirts raus? ;-)

x am :

wohl erst dann, wenn die marke wirklich eingetragen ist. vorher darf man das (r) zeichen nämlich gar nicht benutzen.

im moment ist nur die anmeldung für die marke beim dpma eingangen.

Shopbloggerleser am :

Inzwischen steht da ,,Anmeldung zurückgewiesen".
Grund: ,,Fehlende Unterscheidungsfähigkeit".

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