Oh Schreck, ein Scheck
Diesen Scheck haben wir von einem unserer Lieferkunden bekommen. Der Versuch, den Scheckeinreicher für die Bank auszufüllen, endete apruppt abrubt abrupt ziemlich schnell, da eine wesentliche Information fehlt.
Ein Anruf bei der Bank ergab, dass ich das fehlende Element nicht von Hand nachtragen darf und lieber einen neuen Scheck vom Kunden verlangen sollte.
Na, wer findet den Fehler?
Ein Anruf bei der Bank ergab, dass ich das fehlende Element nicht von Hand nachtragen darf und lieber einen neuen Scheck vom Kunden verlangen sollte.
Na, wer findet den Fehler?
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Ralph am :
Anonym am :
wizo am :
Sebastian Kayhs am :
Susa am :
Also kann es auch Schecks geben die keine bzw. eine falsche Nr. tragen, wenn nicht aufgepaßt wurde.
L. am :
Manche Banken führen ein Stockregister, aber das sind längst nicht alle.
Ceryon am :
[9HJTW] 9 heiratswillige Jungen tätigen Weihnachtseinkäufe
rob am :
Markus am :
Über dem unleserlich gemachten Feld unten links steht klar und leserlich "Scheck-Nr." und gleich rechts daneben "Konto-Nr." (sic!).
Nur steht da eben keine Konto-Nummer, wie klar zu sehen ist. Als wenn das so schwer wäre
Der Hinweis "Nur zur Verrechnung" ist übrigens kein Problem, die Kennzeichnung ist zulässig, auch wenn sie für die Bank nicht bindend ist.
L. am :
Die Codierzeile ist folgendermaßen aufgebaut:
Mehrzweckfeld - Kontonummer - Betrag - BLZ - Textschlüssel
Das MZF ist in diesem Fall die Schecknummer, die wie ich schon gesagt habe meist irrelevant ist. Sie erscheint beim Aussteller auf dem Kontoauszug - manche Banken führen noch ein Stockregister.
Was mir aber eingefallen ist:
Bei der Scheckeinreichung könntest du (Björn) auf dem 80er Beleg (Scheckeinreicher) einfach die Kontonummer vom Kunden nachtragen, dann könnte die Bank daraus einen GSE Scheck machen, in eine Korrekturhülle stecken und an die Ausstellerbank schicken (in dem Fall warscheinlich auch deine Bank ) - manche lassen das mit sich machen *g*
Thomas am :
Louffi am :
*klugscheißmodus an*
"schon interessant, was sich einige peoples einfallen lassen..."
... einige Völker????
*klugscheißmodus aus*
Jan am :
meltie am :
Nein, Schecks haben Vorlagefristen, in denen sie eingereicht werden müssen. Danach kann die Bank den Scheck trotzdem noch annehmen, muss das aber nicht. Ich meine mich zu erinnern, dass die Vorlagefrist für inländische Schecks 7 Tage beträgt (kann mich aber irren).
Gruß,
meltie
Instinct am :
[DEFTU] Deutsche Euros Für tolle Urlaube
L. am :
Ich kann mich nur daran erinnern, dass bei Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (Textschlüssel 12-000) durch die Postbank Rechenzentren eine explizite Einlösungsfrist aufgedruckt wird. Aber das sind ja keine Schecks.
Alix am :
Ich wusste gar nicht, dass es noch Schecks gibt. Im Falle von Bargeldmangel wird eben Bargeld am Automaten gezogen (wenn das Konto es hergibt) oder das 'verfluchte' Terminal an Björns Kasse (auch nur, wenn es das eigene Konto hergibt).
Bei erheblich größeren Geldbeträgen gibts eine Bankbürgschaft (z.B. für die Ersteigerung eines Hauses) , d.h. eine Bank garantiert, dass ein Betrag bis zu einer bestimmten Höhe gezahlt werden kann. Dann braucht Mensch nicht mit soviel 'Kohle' in der Tasche rumlaufen.
Anonym am :
Der Hinweis "nur zur Verrechnung" ist aber überflüssig, denn Eurocheques gibts nicht mehr und daher kann ein Scheck eigentlich eh nur zur Verrechnung eingereicht werden.
Als Bargeldersatz taugt ein Scheck aber - wie von Dir offenbar vermutet - nicht, denn es gibt keine Zahlungsgarantie mehr - weil es eben keine Eurocheques mehr gibt.
Das Finanzamt schickt einem auch einen Scheck wenn man Steuern zurückbekommt und keine Bankverbindung genannt war.
Matthias am :
Ben am :
Jasmin am :
L. am :
Wenn jetzt jemand den Scheck einreicht, kann die Bank nicht immer feststellen, wer den Scheck ausgestellt hat, denn die Ausstellerinformationen stehen in der Codierzeile.
Ohne Kontonummer ist dieses Scheckformular überhaupt kein Scheck und somit Wertlos. (§2 ScheckG) - die Ausgebende Bank - SPK Bremen in diesem Fall - muss eigentlich die Konstanten (Kontonummer, BLZ, ggf. Schecknummer) vorcodieren. Bei Schecks mit Festbeträgen oder bei Firmen die ihre Schecks selber codieren wird auch der Betrag codiert. Bei Beträgen unter 6000€ wird der Scheck als BSE Scheck abgewickelt, sprich der Scheck bleibt bei der Einreicherbank und wird nur als Datensatz übermittelt. Schecks mit Beträgen über 6000€ werden als GSE Scheck abgewickelt, diese werden über die Bundesbank an die Bank des Ausstellers weitergeleitet und ggf. durch diese Freigegeben/Widerrufen.
Das Scheckgeschäft ist, genau wie das Wechselgeschäft eine Wissenschaft für sich - beide verlieren aber mit jedem Tag an Bedeutung. Ein Grund dafür ist der Wegfall der von Alix erwähnten Eurocheque Garantie, die bis zur Euro Einführung bestand hatte. (Jeder Eurocheque - Textschlüssel 11 - wurde garantiert bis 400DM ausgezahlt)
Ich könnte jetzt noch ewig weiterschreiben *g* Vielleicht sollte ich mal eine Zahlungsverkehrsseite aufmachen
Speedy am :
Bevor Du eine Zahlungsverkehrsseite aufmachst, sieh lieber nochmal ins Gesetz
Ines am :
L. am :
Andre Heinrichs am :
skugga am :
Alter_Sack am :