EU-Vorschrift (Codexkapitel B5)
Es gibt in Deutschland keine Erdbeermarmelade.
Zumindest nicht nach EU-Recht. Was natürlich keinen Kunden und wahrscheinlich maximal 0,0001% aller im Handel Beschäftigten davon abhält, diesen Begriff trotzdem zu benutzen.
Zumindest nicht nach EU-Recht. Was natürlich keinen Kunden und wahrscheinlich maximal 0,0001% aller im Handel Beschäftigten davon abhält, diesen Begriff trotzdem zu benutzen.
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Kommentare
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Bademeisterin am :
Eve am :
[4 eingebildete Naturschützer und Xylophonisten]
Meike am :
Anonym am :
Johannes am :
cs am :
ich bin für "Mirmulade". am besten gleich für in deutschland produzierte ware EU-schutz beantragen.
Tina am :
thomas am :
Engl. "marmelade" ist ins Deutsche übersetzt strenggenommen "Orangenmarmelade" und nichts anderes
Das, was der Deutsche so ugs. als "Marmelade" bezeichnet, nennt der Engländer "jam"...
nur mal so...
thomas
LQUWX - TransLuzente Quallen am Unterwasserxylophon ?
Anonym am :
Seit der Konfitüren-Verordnung und laut EU-Vorschrift (Codexkapitel B5 Konfitüre und andere Obsterzeugnisse) dürfen als Marmelade nur noch Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten bezeichnet werden. Dieses ist auf den englischen Einfluss zurückzuführen, denn der englische Begriff Marmalade bezeichnete schon vorher die besondere britische (Bitter-)Orangenmarmelade.
Chris am :
Wie konnten wir nur vor dieser neuen Vorschrift (über)leben! Unmöglich was uns damals als Konsument so zugemutet wurde...
Daniel am :
DEHJW: Deutsche Einheitsnormen haben ja was ...
Speedking am :
Hmmmm, lecker ...!
Und .. dieser Ganze EU-Kram ist mir jetzt egal ..*hicks*
2 heisse Käfer pauken usbekisch