Säumniszuschlag
Bei einer (warum nur einer?) der Krankenkassen, an die ich Beiträge zur Sozialversicherung abführe, ist die Zahlung wohl etwas zu spät angekommen. Deswegen sind nun Säumniszuschläge in Höhe von 1,00 Euro fällig.
Abzüglich Porto, Papier und Arbeitszeit wahrscheinlich eher keine sehr lohnende Forderung.
Abzüglich Porto, Papier und Arbeitszeit wahrscheinlich eher keine sehr lohnende Forderung.
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Kommentare
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Chris am :
Ich kenn das nur von der Telekom mit 3 Euro,
der Rest lässt sich immer mit Horrend hohen Mahnkosten zufriedenstellen.
Roman am :
sorry, aber der beitrag ist für die tonne.
Sören am :
Das hier ist Björns Blog, und er kann schreiben, worüber er will.
Klaus Hintze am :
Manchmal kann man sich nur noch an den Kopf
packen *tzztzztzz*
AbuAbdeen am :
Wenn ja, sorry, war nicht so beabsichtigt!
Grüße
AbuAbdeen
sabrina am :
Das kenn ich noch aus meiner Krankenkassen-Azubizeit...
Gerhard Schoolmann am :
Es kann also sein, daß, wenn man den Nachweis elektronisch versendet, ein Teil der Krankenkasse, in denen dieser Feiertag kein gesetzlicher Feiertag ist, rechzeitig eingeht, bei anderen Krankenkassen aber nicht.
Man muesste sich als Arbeitgeber, wenn man die Beitragsnachweise auf den letzten Druecker verschicken will, sachkundig machen, wo die diversen Krankenkassen der eigenen Mitarbeiter ihren Sitz haben und wie dort die gesetzlichen Feiertage geregelt sind. Dabei muesste man sogar regionale Besonderheiten beachten. So gibt es in Bayern Feiertage, die von Landkreis zu Landkreis abweichend geregelt sind, je nach der Religionsmehrheit evangelisch oder katholisch.
Aber in diesem Jahr ist, wenn mein Kalender sich nicht irrt, der Buss- und Bettag (im November) der einzige nicht bundeseinheitlich geregelte gesetzliche Feiertag, der in den Zeitraum faellt, in dem die Beitragsnachweise eingereicht werden muessen.
Falls die Beiträge nicht per Lastschrift abgebucht, sondern überwiesen werden, kann der Effekt von unterschiedlichen Banklaufzeiten herrrühren. Problematisch sind Übergänge zwischen den privaten Banken einerseits und Sparkassen/Volksbanken andererseits. Sie werden in manchen Regionen von regionalen Clearingsstellen verkürzt, in anderen durchlaufen Buchungen weite Wege zu den zentralen Clearingstellen. Noch schlechter sieht es aus mit Überweisungen an die City Bank. Die wiegelt sämtliche Transaktionen zentral ab. Und zwar in der Faschingshochburg Düsseldorf. Da sollte man in der Faschingszeit auf ein paar Tage mehr gefaßt sein.
h am :
Oder was macht das viele Personal bei elektronischem Zahlungsverkehr?
Sweetielinchen am :
Innerhalb des gleichen KIs: am gleichen Tag
Innerhalb einer Gruppe, Sparkasse zu Sparkasse: 1 Bankarbeitstag
und bei unterschiedlichen KIs: 3.
Die Frist beginnt immer mit Ablauf des Tages an dem dem Zahlungspfichtigen KI alle Daten vollständig vorliegen.
Das ist im Überweisungsgesetz so geregelt.
L. am :
Andre Heinrichs am :
Sascha Westphal am :
Säumniszuschlag: 1,20 Euro :o)
Eve am :
Knappe 20 Öre Säumniszuschlag.... bzw. Exmatrikulation... hachja.
Andreas am :
Mahngebühren werden tatsächlich von den Krankenkassen erhoben, wenn die Zahlung auch nach Berechnung der Säumniszuschläge weiterhin ausbleibt.
Säumniszuschläge müssen gezahlt werden, bei Mahngebühren kann die Krankenkasse (auf Antrag) ein Auge zudrücken, wenn der Beitragsschuldner innerhalb des letzten Jahres seinen Beitrag regelmäßig gezahlt hat.
Michael am :
Ich hatte ein Auto, das zwei Jahre steuerfrei war. Und genau einen Tag bevor ich hätte Steuern zahlen müssen, wurde das Fahrzeug abgemeldet. Ich bekam auch eine Abrechnung, in der unter der Verrechnung die Summe EUR 0,-- stand - und eben diese EUR 0,-- hätte ich zahlen müssen, habs aber nicht getan.
Auf telefonische Nachfrage kam ein schallendes Lachen und der Kommentar "wollen wir es doch mal drauf ankommen lassen - machen sie mal erstmal nichts". Es kam dann auch nichts mehr ...
Frank am :
Michael am :
Heute stand ein netter Herr in meinem Laden, der mir unvermittelt einen Dienstausweis unter die Nase geknallt hatte. Er sei Vollziehungsbeamter und von der Krankenkasse *** (Name will ich hier nicht nennen) beauftrag worden, die bereits mehrfach gemahnten Beiträge für Dez. 2005 einzutreiben. Er wolle jetzt sofort 350 Euro haben. Großes Rätselraten bei uns. Mahnungen? Keine bekommen! Schätzungen? Wurden nicht durchgeführt. Ein Anruf bei meinem Steuerberater ergab dann, dass wir in der Tat einen Mitarbeiter bei der *** hatten, dieser aber bereits seit Sep. 05 abgemeldet war. Die Abmeldung wurde der *** elektronisch übermittelt. Ich habe dann bei der Krankenkasse angerufen und mal unverbindlich gefragt, wann denn der betreffende Mitarbeiter abgemeldet worden sei. Im September war die Antwort. Und ob wir noch Leute hätten, die bei dieser Krankenkasse versichert seien. Auch das verneinte die Dame am Telefon. Worum es denn ginge fragte sie bereits etwas ungeduldig. Ich fragte sie dann, wie sie mir denn erklären könne, dass trotz dieser Tatsachen, die sie mir gerade genannt hatte ein Vollziehungsbeamter beauftragt wurde, Geld bei mir einzutreiben. Eine Antwort blieb sie mir schuldig...
Ich frage mich ernsthaft, ob ein solches Verhalten einer Krankenkasse nicht justiziabel ist...
Alptraumossi am :