ec-Cash läuft wieder
Eben wurde ein neues ec-Cash-Terminal geliefert.
Zugegebenermaßen sehr schnell, aber dennoch dürften uns durch den Ausfall gestern Nachmittag hier einige hundert Euro an Kartenzahlungen entgangen sein.
Zugegebenermaßen sehr schnell, aber dennoch dürften uns durch den Ausfall gestern Nachmittag hier einige hundert Euro an Kartenzahlungen entgangen sein.
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Kommentare
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Mario am :
Hört sich ja fast so an.....
Mir fiele da nur der geringere Bargeldbestand im Falle eines Überfalls ein?!
Oder sind etwa die Kosten für ec-Zahlung umsatzabhängig?
Björn am :
MfG
Stephan am :
-der Spontankäufer kann kaufen (also der, der ursprünglich gar nicht kaufen wollte und deshalb kein Geld dabei hat)
-zusätzliche Umsätze: "... ach wenn ich mit Karte bezahlen kann, dann nehm ich nicht nur die Jacke, packen Sie mir mal das Hemd und die Krawatte auch ein!" oder: "Na das Geld für die Dauerwelle und das Färben habe ich natürlich dabei, aber ich habe ja gar nicht daran gedacht, dass ich noch Shampoo, Festiger und ... brauche. Schön, dass ich mit Karte zahlen kann, dann nehme ich noch 2 davon und 1 davon und ..."
- Verlustminderung bei Überfall
- Risikominderung bei Transport des Geldes zur Bank sowie entsprechende Zeitersparnis
- möglicherweise Reduzierung des Diebstahls von Bargeld durch das Personal (wenn weniger Geld in der Kasse liegt, fällt es eher auf, wenn was fehlt)
- Verringerung des Falschgeldannahmerisikos
Ansonsten sei noch folgendes angemerkt.
ec-Kartenzahlungen kosten Geld. Die Höhe der Gebühren hängt unter anderem von dem jeweiligen Zahlungsverfahren ab.
ELV (elektronisches Lastschriftverfahren) ist die Kartenzahlung mit Unterschrift: der Händler zahlt die vereinbarte Transaktionsgebühr (pro Kartendurchzug) und hat keine Telefonkosten. Keine Sicherheit, absolut risikobehaftet. Optional kann der Händler sich noch gegen einen Ausfall der Zahlung absichern bzw. rückversichern. Die dafür erhobene Gebühr ist individuell und hängt davon ab, wie hoch, d.h. bis zu welchem Höchstbetrag pro Kartenzahlung der Händler maximal abgesichert sein möchte. Die Gebühren liegen meistens so um die 0,3 %, mir sind aber durchaus schon Absicherungen begegnet, bei denen 0,8% berechnet wurden (für die Nichtmathematiker: macht der Händler 1000 Euro Umsatz, kostet ihn diese Zahlung bei 0,8% = 8,00 Euro).
ec-cash wird das Zahlverfahren genannt, bei dem sich der Kunde über die PIN (persönliche Identifikationsnummer) identifiziert.
ec-cash online: Bei positiver Rückmeldung (Zahlung erfolgt) erhält der Händler von der Bank eine Garantie zur Einlösung dieses Betrages, wenn er den Betrag rechtzeitig übermittelt (per Kassenschnitt). Hier entstehen dem Händler grundsätzlich Gebühren i.H.v. 0,3% (also 3 Promille) vom Umsatz, mindestens jedoch 0,08 Euro pro Buchung (für die Autorisierungsanfrage). Zuzüglich Transaktionsgebühr (siehe oben), zzgl. Telefongebühr.
ec-cash offline (über Chip): siehe ec-cash online, aber ohne Telefongebühr.
edc-maestro ist die Kartenakzeptanz der ausländischen ec-Karte. Hier entstehen dem Händler i.d.R. laufende Kosten pro Monat (ca. 1,00 Euro), eine Transaktionsgebühr, Telefonkosten und 0,95% (also 95 promille) vom Umsatz.
Wenn also auf Deiner ec-Karte das maestro enthalten ist, dann ist das nicht als Ersatzterminilogie für die ehemalige ec-Karte zu verstehen, sondern es sagt aus, dass Du diese Karte im Ausland als ec-Karte einsetzen kannst (überall dort, wo es angeboten wird).
Der teuerste Weg (für den Händler), bargeldlos abzuwickeln, ist die Akzeptanz der Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, JCB, ...).
Hier entstehen dem Händler neben der Transaktionsgebühr noch Kosten für den Rufnummernaufbau (Telefonverbindung), bei Überschreitung eines bestimmten Limits, aber vor allem Kosten für die Akzeptanz: der normale Einzelhandel zahlt ca. 3,0 % vom Umsatz und muss dann noch länger warten, bis ihm das Geld gutgeschrieben wird.
Verkauft ein Händler eine Ware für 1000 Euro, dann kostet ihn die Zahlung bei Akzeptanz der ec-Karte = 3,0 Euro zzgl. Transaktionsgebühr zzgl. Telefongebühr.
Der gleiche Verkauf, aber die Akzeptanz der Visa oder Mastercard (=Eurocard): 30 Euro zzgl. Transaktionsgebühr, zzgl. Telefongebühr, - das macht mal eben einen Unterschied von 27 Euro, nur weil man die Kreditkarte akzeptiert hat.
Diese Differenz, zwischen Zahlbetrag und eingelöstem Gutschriftbetrag nennt man Disagio und liegt, wie gesagt, bei normalen Einzelhändlern bei ca. 3,0 Prozent. Amex (American Express) hat ein höheres Disagio, aber auch bei Mastercard oder Visa sind (vor allem bei älteren Verträgen) durchaus höhere Prozentsätze möglich, die bei knapp 4 Prozent liegen können. Der Händler bekommt also bei einer solchen Kartenzahlung beim Verkauf einer 100-Euro-Ware nur 96 Euro gutgeschrieben.
Ich hoffe, ich habe dazu beitragen können, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Mfg Stephan (ec.cash@web.de)
Susanne am :
Ich habe auch ein Einzelandelsgeschäft (vor kurzem eröffnet) und bin am Überlegen, ob ich mir ein Kartenzahlungsterminal anschaffe. Da Sie scheinbar sehr fit sind in diesem Bereich: Können Sie mir auch sagen, woher ich ein solches Gerät bekomme? Soll ich zu meiner Bank gehen?
Liebe Grüsse Susanne
Stephan am :
b e i m i r !!! (ec.cash@web.de)
Den Weg zur Bank können Sie sich schenken!
Banken machen das in der Regel gar nicht selbst. Banken arbeiten mit solchen Firmen, die Zahlungsterminals anbieten, zusammen (und kassieren für die Vermittlung eine Provision). Einige wenige Banken arbeiten auch als kaufmännische Netzbetreiber, d.h. Sie kaufen die Geräte und die Transaktionen bei den "echten" Anbietern ein und verkaufen Sie mit einem entsprechenden Aufschlag auf eigene Rechnung an ihre Kunden. Beide Varianten sind völlig okay und handelsüblich, Sie kaufen ja auch die Ware ein und verkaufen sie zu einem anderen Preis.
Egal, wo Sie es letztlich machen (am liebsten aber bei mir ): achten Sie bitte darauf, dass es ab dem Jahre 2008 erhebliche Änderungen in dem Markt geben wird! Hinter diesen Änderungen steht SEPA (Single European Payment Area), d.h. ab 2008 wird versucht, europaweit einheitlich bargeldlos abzuwickeln. Warum ist das wichtig?
Ganz einfach: man wird sich auf eines der momentan noch unterschiedlichen Zahlungssysteme einigen müssen, was wiederum beinhaltet, dass die momentan auf den Geräten befindliche Software geändert werden muss. Hier wird es bei der Mehrzahl der jetzt auf dem Markt befindlichen Geräte vermutlich zu Speicherproblemen führen. Das heisst, man wird dann vermutlich ein neues Zahlungsterminal brauchen, also erneut eine längerfristige Bindung eingehen müssen, weil die meisten Verträge längerfristiger Natur sind. Ärgerlich ist nur, wenn Sie sich jetzt vertraglich binden (z.B. 48 Monate Leasing), und Ihr jetztiges Gerät kann das dann nicht. Dann wird man Ihnen sicherlich anbieten, den bestehenden Vertrag aufzulösen, wenn Sie dann einen entsprechenden neuen abschliessen.
Sicherlich ist das auch eine Möglichkeit, den Händler an sich zu binden, aber ich für meinen Teil bevorzuge es, dass der Händler sich für einen neuen Vertrag entscheidet, weil er einerseits mit mir, also meiner Beratung und Betreuung, zufrieden ist, aber auch mit dem Produkt selbst wie auch mit der gesamten Zahlungsverkehrsabwicklung.
Viele Händler haben das in abgespeckter Form in den letzten Monaten bereits erfahren: auf nationaler Ebene wurde ein neuer Sicherheitsstandard (OPT) eingeführt, der für alle Zahlungsterminals, die mit Geheimnummer arbeiten, seit dem 01.01.2006 gesetzlich vorgeschrieben ist.
Da die meisten Geräte schon älterer Natur waren, also einen sehr kleinen Speicher hatten, konnte die neue Software nicht aufgespielt werden. Das wiederum führte dazu, dass sich die betroffenen Händler neue Geräte anschaffen mussten (und das, nachdem die alten Geräte fast oder ganz abbezahlt waren). Alle mit ausreichendem Speicher bestückten Geräte haben ein Update bekommen oder wurden ausgetauscht.
Also: weitere Anfragen gerne auch an meine E-mail-Adresse stellen: ec.cash@web.de
Bei uns wird FAIR groß geschrieben!!!
Mit freundlichem Gruß Stephan (ec.cash@web.de)
mark am :
[79T] 79.000 euro kreditkartenlimit
[4CMNU] 4 Chinesen malen nackte Unrümpfe
G@ME ST@R am :
Es sieht halkt nicht gut vor Kunden aus, wenn etwas im Laden nicht so funktioniert wie es funktionien soll.
Robert Schreiner am :
ich finde die aktion bei minimal(heißen die noch so?) klasse..
da kann man ab einem einkauf von 20 €, sich auch gleich bargeld (bis 100 €) auszahlen lassen (statt am ec-automaten, der meist sowieso entweder ausgefallen, oder von einem anderen institut mit horrenden gebühren ist)...sowas sollten überall möglich sein!
Robert Schreiner am :
Joe am :
Ich frage mich nur: Was schreiben die auf den Kassenzettel? Sind ec-Buchungen abhängig von der Einkaufssumme? Wenn ja machen sie damit ja dann kräftig Minus.
Es geht überall, ob ein Laden es macht ist eine andere Frage. In unserem Mini Mal geht das nicht. Und da Mini Mal eh zu REWE gehört müsste es dort auch gehen - ist aber nicht so (zumindestens mir nicht bekannt).
Mit ec-Schecks war das früher kein Problem, hat jeder gemacht und habe ich auch oft genutzt.
Jetzt fällt mir kein wirklicher Nutzen mehr dafür ein, überall wo ich einkaufe ist um die Ecke der Geldautomat...
Robert Schreiner am :
keine ahnung, ob e-cash auch vom umsatz abhängt, wie die kreditkarten....vielleicht kann uns björn (der echte!) da mal aufklären...
Anonym am :
Bjørn (aber ein anderer) am :
RF am :
Die Banken stellen Fremdkunden diese Gebühren in Rechnung.
Unter Kreditinstituten einer Gruppe (z.B. Volks- und Raiffeisenbanken) werden diese Gebühren nicht an die Kunden weitergegeben, sondern die eigene Bank bezahlt dies.
Bjørn (aber ein anderer) am :
für Finanzdienstleistungsaufsicht:
"Die Gebühren für die Nutzung von Geldautomaten werden grundsätzlich von der kartenausgebenden Bank festgelegt, nicht von der Bank, die den Automaten betreibt. Sie sind im Preis- und Leistungsverzeichnis genannt. Dadurch hat der Kunde Gelegenheit, sich bereits vorab und nicht erst dann, wenn er das Geld benötigt über die entsprechenden Kosten zu informieren."
Der Link: http://www.bafin.de/bankenaufsicht/gebuehren.htm
Robert Schreiner am :
Martin am :
Maik am :
Deine Bank darf dir nicht mitteilen: "Volksbank Hinterkleckersdorf hat uns 3,28€ berechnet und das geben wir an Sie weiter", sondern sie muss einen festen Betrag für alle Fremdautomaten definieren und dir den vorher mitteilen. Wenn sie den auf 2€ setzen und die Bank dann 4€ berechnet, haben sie Pech gehabt.
Anonym am :
Maik am :
Entweder ist also der Bafin-Text Unsinn, rechtlich nicht bindend oder veraltet.
Du übersiehst die vierte Möglichkeit: Er ist korrekt, bindend und aktuell, aber den Banken scheißegal. Viele Banken erheben auch eine Straf-, Bearbeitungs- oder Benachrichtigungsgebühr (oder wie auch immer die jeweilige Bank es nennt), wenn man eine Lastschrift zurückgibt bzw. sie mangels Deckung zurückgegeben wird, obwohl der Bundesgerichtshof inzwischen vier Mal klargestellt hat, dass sie das nicht dürfen.
Maik am :
Deine Aussage ist nicht falsch, aber sie erweckt den falschen Eindruck, deine Bank könne die hohe Gebühr komplett behalten.
HaWeThie am :
Ich dachte das wäre als originäres Bankgeschäft den Banken vorbehalten
Maik am :
Anonym am :
Maik am :
Stephan am :
Wenn also jeder Kunde statt der eigentlichen Summe noch einmal 100 Euro dazupackt, dann entstehen dem Händler ja mindestens zusätzlich 0,30 Euro an Gebühren und das summiert sich dann ganz schnell.
Ich weiss nicht, ob die Software des Zahlungsterminals es zulässt, diese Mehrbeträge gesondert auszuweisen, aber wenn nicht, entseht noch mal ein erheblicher Aufwand für Personal, denn irgendwer muss ja nachher die Kontogutschriften in tatsächlichen Umsatz und in umsatzneutrale Buchungen trennen.
Fazit: aus meiner Sicht ein toller Service für den Kunden, aber wirtschaftlich aus Rentabilitätsgründen für den Händler nicht vertretbar.
Da dies wiederum Auswirkungen auf die Preise hat, denn die zusätzlichen Kosten werden ja letztlich wieder auf die Preise umgelegt, zahlen diesen Service unter dem Strich wieder alle. Oder aber die Kunden bleiben langfristig gesehen sogar fern, weil sie die Produkte woanders (dort, wo der Service nicht angeboten wird) günstiger bekommen.
Mfg Stephan (ec.cash@web.de)
marc am :
ist also nicht wirklich viel. wenn alle leute damit zahlen würden könnte man sich auch den geldtransporter sparen und das ganze zählen usw.
Stephan am :
ELV (elektronisches Lastschriftverfahren) ist die Kartenzahlung mit Unterschrift: der Händler zahlt die vereinbarte Transaktionsgebühr (pro Kartendurchzug) und hat keine Telefonkosten. Keine Sicherheit, absolut risikobehaftet. Optional kann der Händler sich noch gegen einen Ausfall der Zahlung absichern bzw. rückversichern. Die dafür erhobene Gebühr ist individuell und hängt davon ab, wie hoch, d.h. bis zu welchem Höchstbetrag pro Kartenzahlung der Händler maximal abgesichert sein möchte. Die Gebühren liegen meistens so um die 0,3 %, mir sind aber durchaus schon Absicherungen begegnet, bei denen 0,8% berechnet wurden (für die Nichtmathematiker: macht der Händler 1000 Euro Umsatz, kostet ihn diese Zahlung bei 0,8% = 8,00 Euro).
ec-cash wird das Zahlverfahren genannt, bei dem sich der Kunde über die PIN (persönliche Identifikationsnummer) identifiziert.
ec-cash online: Bei positiver Rückmeldung (Zahlung erfolgt) erhält der Händler von der Bank eine Garantie zur Einlösung dieses Betrages, wenn er den Betrag rechtzeitig übermittelt (per Kassenschnitt). Hier entstehen dem Händler grundsätzlich Gebühren i.H.v. 0,3% (also 3 Promille) vom Umsatz, mindestens jedoch 0,08 Euro pro Buchung (für die Autorisierungsanfrage). Zuzüglich Transaktionsgebühr (siehe oben), zzgl. Telefongebühr.
ec-cash offline (über Chip): siehe ec-cash online, aber ohne Telefongebühr.
edc-maestro ist die Kartenakzeptanz der ausländischen ec-Karte. Hier entstehen dem Händler i.d.R. laufende Kosten pro Monat (ca. 1,00 Euro), eine Transaktionsgebühr, Telefonkosten und 0,95% (also 95 promille) vom Umsatz.
Wenn also auf Deiner ec-Karte das maestro enthalten ist, dann ist das nicht als Ersatzterminilogie für die ehemalige ec-Karte zu verstehen, sondern es sagt aus, dass Du diese Karte im Ausland als ec-Karte einsetzen kannst (überall dort, wo es angeboten wird).
Der teuerste Weg (für den Händler), bargeldlos abzuwickeln, ist die Akzeptanz der Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, JCB, ...).
Hier entstehen dem Händler neben der Transaktionsgebühr noch Kosten für den Rufnummernaufbau (Telefonverbindung), bei Überschreitung eines bestimmten Limits, aber vor allem Kosten für die Akzeptanz: der normale Einzelhandel zahlt ca. 3,0 % vom Umsatz und muss dann noch länger warten, bis ihm das Geld gutgeschrieben wird.
Verkauft ein Händler eine Ware für 1000 Euro, dann kostet ihn die Zahlung bei Akzeptanz der ec-Karte = 3,0 Euro zzgl. Transaktionsgebühr zzgl. Telefongebühr.
Der gleiche Verkauf, aber die Akzeptanz der Visa oder Mastercard (=Eurocard): 30 Euro zzgl. Transaktionsgebühr, zzgl. Telefongebühr, - das macht mal eben einen Unterschied von 27 Euro, nur weil man die Kreditkarte akzeptiert hat.
Diese Differenz, zwischen Zahlbetrag und eingelöstem Gutschriftbetrag nennt man Disagio und liegt, wie gesagt, bei normalen Einzelhändlern bei ca. 3,0 Prozent. Amex (American Express) hat ein höheres Disagio, aber auch bei Mastercard oder Visa sind (vor allem bei älteren Verträgen) durchaus höhere Prozentsätze möglich, die bei knapp 4 Prozent liegen können. Der Händler bekommt also bei einer solchen Kartenzahlung beim Verkauf einer 100-Euro-Ware nur 96 Euro gutgeschrieben.
Ich hoffe, ich habe dazu beitragen können, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Mfg Stephan (ec-cash@web.de)
Stephan am :
ich war wohl noch nicht ganz wach!
Korrektur:
meine email-Adresse lautet:
ec.cash@web.de
Mfg Stephan