In den Wagen
Eine Kassiererin wollte bei einem Kunden, wie grundsätzlich üblich, in den Einkaufswagen sehen (Nicht in die Tasche!), um sich zu vergewissern, dass darin nicht noch versehentlich oder mutwillig Waren verblieben sind.
Dazu war es verständlicherweise nötig, die Tasche des Kunden kurz anzuheben (ohne hineinzusehen, versteht sich). Und genau darum hat meine Mitarbeiterin den Kunden freundlich gebeten, die Tasche kurz zu lüpfen - natürlich ohne sie öffnen zu müssen.
Das wiederum fand der Mann gar nicht gut, hat sich lautstark aufgeregt (warum geht sowas eigentlich nie leise?) und geweigert, den Blick in den Einkaufswagen freizugeben. Seine Begründung war übrigens klasse:
"Laut Gesetz ist es verboten, die Tasche anheben zu lassen."
Ich war mir nicht sicher, ob ich über so viel Kreativität lachen oder einfach nur über so eine große Dummheit weinen sollte.
Dazu war es verständlicherweise nötig, die Tasche des Kunden kurz anzuheben (ohne hineinzusehen, versteht sich). Und genau darum hat meine Mitarbeiterin den Kunden freundlich gebeten, die Tasche kurz zu lüpfen - natürlich ohne sie öffnen zu müssen.
Das wiederum fand der Mann gar nicht gut, hat sich lautstark aufgeregt (warum geht sowas eigentlich nie leise?) und geweigert, den Blick in den Einkaufswagen freizugeben. Seine Begründung war übrigens klasse:
Ich war mir nicht sicher, ob ich über so viel Kreativität lachen oder einfach nur über so eine große Dummheit weinen sollte.
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Kommentare
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Steffen am :
Jens am :
Das ist doch fast jedem schon passiert, dass was im Einkaufswagen liegen bleibt. Da rollt doch schnell was unter die Tasche.
Ist doch besser die Kassiererin schaut einfach kurz nach und damit ist die Sache erledigt, als dass man später des Diebstahls verdächtigt wird.
xyz am :
Berle am :
Mal schaun, wann es an der Kasse heisst:
"Bitte den Mantel öffnen. Ah danke."
axel am :
Eve am :
Sven am :
Es kann ja wirklich passieren, dass wenn der Wagen voll ist, etwas in die Tasche kullert. Ich würde es sogar verstehen, wenn man seine Tasche oder Rucksack an der Kasse vorzeigen müsste.
-pm- am :
Siehe auch auf den Parplätzen großer Verbrauchermärkte,
"Bitte die Taschen NICHT mit in den Markt nehmen!"
Falls ich doch SOLIEB bin und der Wagen aufgebrochen wird............. :wall:
der Kunde ist immer der Dumme
MfG
KatinkaXYZ am :
Es ist ein Gebot des Anstandes zu überprüfen (durch Anheben der Tasche an der Kasse) oder überprüfen zu lassen (durch Anheben der der Tasche nach entsprechender Bitte), ob sich noch Ware im Korb befindet. Was bringen bitte die Spiegel und anderen Methoden, wenn man einfach seine Tasche auf Diebesgut stellt - natürlich ganz aus Versehen?
Wer sich über solch eine Selbstverständlchkeit wie das Anheben der Tasche aufregt, dem ist nicht bewusst, dass der Verlust, der durch Ladendiebstahl (oder andere Zahlungsversäumnisse) entsteht, letztlich von den redlichen Kunden getragen werden muss. Die Kontrolle dient also dem Kundeninteresse.
Astrid am :
Wenn der Kunde sich so sträubt, würde ich mir auch Gedanken machen, warum der jetzt so einen Aufstand macht.Das verzögert den gesamten Ablauf und muss nicht sein....
feelfree am :
Keine Angst, ueblicherweise gehe ich ohne Klebeband einkaufen. *g*
katinkaXYZ am :
Torsten Karwoth am :
Jalla am :
Ich finde es im Übrigen eher lustig, wenn so jemand dann laut wird und eigentlich alle in der Schlange wissen, dass die Kassiererin nichts falsch gemacht hat und der Typ einfach einen Schatten hat!
Trantor am :
Es gab wohl zwei Fehlerquellen, durch die Ware an der Kasse unbezahlt vorbei ging: große Kartons kann man so auftürmen, daß Hohlräume entstehen. Und da könnte ganz zufällig Ware reinfallen. Oder flache Gegenstände (z. B. Zeitschriften) werden auf den Wagen gelegt und dann ein schwerer Karton daraufgestellt.
Den zweiten Fehler verursachen die Kassierer, wenn sie nicht genau hinschauen und Ware mit ähnlicher Verpackung aber unterschiedlichem Preis übereinander steht (das billigere Produkt natürlich oben). Die Kassierer wurden auf jeden Fall gedrillt, bei Karonware, die nicht fest verschlossen ist, jedes Glas oder jede Dose genau anzuschauen, ob es wirklich identische Artikel sind.
Jochen am :
Ähnlich ist es auch mit dem Tascheneinschliessen in Elektronikmärkten. Ich werde in einem Markt immer wieder darauf hingewiesen und nebendran laufen Frauen in riesigen Handtaschen unkontrolliert durch.
flar am :
Schwarzmaler am :
lex am :
Ich war mir gar nicht sicher ob die das nun darf oder nicht, jedenfalls habe ich Ihn geöffnet.
Im Nachhinen fand ich das aber ziemlich unverschämt. Ich hatte den Rucksack nämlich auf dem Rücken und nicht im Korb. Außerdem war es mir etwas peinlich, daß ich aufgefordert wurde, schließlich haben die Leute an der Kasse das ja mit bekommen.
Wie hätte ich da reagieren sollen, oder wie hättet Ihr reagiert?
Kathrin am :
Das Problem sehe ich eher darin, dass es einiges an Zeit kostet, wenn der Inhalt jeder Tasche kontrolliert wird. Eine Zeit lang war das nämlich hier bei einem Kino der Fall, weil man ja eine Kamera dabei haben könnte.
Aber in diesem Fall war es ja so gewesen, dass nur die Tasche angehoben werden sollte, was nun wirklich kein Problem sein sollte.
thorben am :
Anonym am :
Markus am :
Fazit: Nie wieder real
PS: Das gleiche gilt auch für diese Isoliertaschen, in die man Tiefgefrorenes einpackt. Im Aldi werden die nämlich mit einem Edding markiert, da wird was draufgeschrieben. Lesen kann man das nicht. Zuerst steht man dann unter Generalverdacht. Man könnte den Edding-Kritzel ja auch selbst auf die Tüte gemalt haben. (O-Ton des Filialleiters)
Marc am :
Das dumme ist doch wenn man schon bezahlt und kassiert hat und dann fällt es erst auf.
Dann muss man nochmal seinen Geldbeutel rauskramen und die Kuden hintendran müssen noch länger warten. In so fern hab ich als Kunde gar kein Verständnis dafür wenn andere Kunden wegen so einer Kleinigkeit einen Aufstand machen. Insbesondere da es ja gar nicht um eine Taschenkontrolle ging sondern nur darum diese kurz anzuheben.
Wem das nicht passt soll eben zu Hause bleiben und seinen Krempel im Internet bestellen anstatt anderen die Zeit zu stehlen.
Gianni am :
Leider wird es in manchen Märkten aber jetzt auch zur Gewohnheit, daß man aufeinandergestapelte Getränkekisten an der Kasse hochheben soll. Da frage ich mich schon, was mir als Kunden da unterstellt wird...??
cabi am :
Wenn sich einer (Kassierer, Marktleiter, etc.) es erlauben würde in meine Tasche schauen zu wollen würde ich schon aus Prinzip einen Aufstand machen.
Aber unter die Tasche zu schauen ob noch etwas im Einkaufswagen liegt kann ich voll verstehen.
Jeder hat so seine Rechte und um die zu verbiegen haben wir schon unsere Politiker ...
lex am :
Arne am :
Philipp am :
Es schadet keinem und wie oben schon oft erwähnt, liegt öfters einmal etwas unter Taschen.
Es gibt leider zu viele schwarze Schafe!
icewind am :
Katja am :
Corina am :
Kevin am :
Wie ist des eigentlich, wenn mich en Ladendieb verfolgt und ich schaff es aus dem Laden heraus? kann er mich noch zwingen mitzukommen? Eigentlich haben die doch eh keine Rechte, also von wegen festhalten, mitschleppen und so
Björn Harste am :
Ansonsten auf jeden Fall erstmal friedlich bleiben (auch wenns's schwer fällt) und HINTERHER die Konsequenzen ziehen.
Die Sache mit der Kette: Mal eben VORHER an der Kasse oder Information Bescheid sagen und dort dann den Laden auch wieder verlassen kann helfen, solche Situationen zu vermeiden.
Anonym am :
Für Bremer sogar noch besser nachvollziehbar, da die Geschäfte bekannt sein dürften.
Ich brauchte Teile A und B, für A hatte ich ein Muster. Im Hellweg-Lager habe ich dann Teil A erfolgreich erworben, Teil B war leider nicht vorrätig.
Also begab ich mich zum unweit entfernten Max Bahr. Bevor ich den Markt betrat, sagte ich an der Information Bescheid, Muster A mitzuhaben und zeigte bei der Gelegenheit auch mein Teil A, für das natürlich die Quittung vorhanden war, vor.
Ich fand also mein Teil B und begab mich zur Kasse. Dort angelangt zeigte ich von vornerein und aus meiner Initiative mein Muster A sowie das im anderen Geschäft gekaufte Teil A samt Bon (!!!!!). Von diesem Kassenzettel war sowohl ersichtlich, dass es sich um Teil A handelte (die Produktbezeichnung entsprach wortwörtlich dem, was auch auf der Verpackung stand), als auch, dass ich das Produkt wenige Minuten zuvor gegenüber gekauft hatte. Aber damit wollte sich die Kassiererin keineswegs zufrieden geben. 3 mal hat sie mich ernsthaft gefragt, ob ich mir denn "sicher sei, dass das nicht von [uns] ist". Hallo? Gehts noch?? JA, ich war mir sicher. Sie wollte das aber nicht glauben. Zum Glück hatte ich ja wegen des Musters ohnehin auch an der Info Bescheid gesagt. So konnte mir ihre Kollegin bestätigen, dass ich die Teile mitgebracht habe. Komisch eigentlich, dass sie die nicht mehr gefragt hat, ob sie sich da denn auch sicher sei...
Das finde ich eine pure Unverschämtheit. Zumindest in dieser Filialie werde ich als Konsequenz nicht mehr einkaufen. Mir egal, wenn es das Unternehmen herzlich wenig stört, so setze ich für mich persönlich zumindest ein Zeichen.
Wenn ich für ein im anderen Geschaft erworbenes Teil den Kassenzettel besitze, werde ich dieses doch wohl problemlos mitführen können??!
mark am :
Cornelia am :
Katja am :
ein handgriff, anheben, fertig.
das macht man, während man den wagen vorschiebt.
dauert 5 sekunden, wenn überhaupt.
spontan fallen mir da dreitausend dinge ein, die WIRKLICH nervig sind.
Philipp am :
1.) Es geht nicht darum, dass jeder verdächtig wird! Ich habe noch nie etwas bei jemand gefunden, bei dem ich meinte, er hätte es mit Absicht vergessen. Oft ruscht es einfach nur weg.
2.) Was soll der Markt denn sonst machen, wenn Leute lauter Sachen mit in den Markt nehmen. Entweder man vertraut den Kunden und ist öfter einmal der Dumme oder man guckt halt nach. Man meint ihr wieviel Sachen mit Kinderwagen geklaut werden.
Das ist aber auch kein Wunder, denn wer mal guckt, was unten schon oft drin liegt, fällt da so manches nicht mehr auf. Weder dem Kunden noch dem Kassierer.
Kevin am :
Björn Harste am :
Zumindest dann, wenn man wirklich unschuldig ist. Im anderen Fall doch lieber mitkommen. Erspart eine gewisse Peinlichkeit.
Jens am :
Das ist ein weitverbreiteter Irrtum:
Jedermann-Festnahme:
"Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen(...).
Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme erwehrt, ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig. Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des § 127 I StPO sondern durch Notwehr gem. § 32 StGB gerechtfertigt, da in diesem Fall die Gegenwehr des Täters einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darstellt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme
Nadine am :