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Trödeln kostet Job

Wer zu langsam arbeitet, muß mit Kündigung rechnen. So lautet ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az: 2 CA 254/04). Benötigt ein Mitarbeiter mehr als doppelt so lange wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer, sei keine angemessene Ausschöpfung seiner Fähigkeiten mehr gegeben, befand das Gericht.

Quelle. Delmenhorster Kreisblatt

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Kommentare

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-thh am :

Nach Aktenzeichen und Thematik ist das vermutlich weniger das Amts- als vielmehr das Arbeitsgericht gewesen. :-)

Björn Harste am :

-tth hat Recht: Es war natürlich das Arbeitsgericht. (Wer Zeitungsartikel richtig abtippen kann, ist klar im Vorteil. ;-))

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