Trödeln kostet Job
Wer zu langsam arbeitet, muß mit Kündigung rechnen. So lautet ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az: 2 CA 254/04). Benötigt ein Mitarbeiter mehr als doppelt so lange wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer, sei keine angemessene Ausschöpfung seiner Fähigkeiten mehr gegeben, befand das Gericht.
Quelle. Delmenhorster Kreisblatt
Quelle. Delmenhorster Kreisblatt
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Kommentare
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-thh am :
Björn Harste am :