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Alte Wischmaschine bei Ebay

Ein weiteres Opfer meiner Aufräumwut: Seit gestern Abend biete ich bei Ebay meine alte, überholungsbedürftige Wischmaschine an. Haltet euch bitte mit den Geboten zurück! Das Ding wiegt ein paar Zentner und ist kein Fanartikel! ;-)

Den notwendigen Kauf der neuen Maschine vor einigen Monaten hatte ich hier gar nicht weiter erwähnt. Eigentlich müßte ich das unbedingt nachholen, denn der neue Automat hat ein lustiges Feature - einen integrierten Getränkehalter. ;-)


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Kommentare

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Martin2 am :

ich sag mal das wirst du nicht los =)

Andre Heinrichs am :

Stimmt, über die Wischmaschine mit Getränkehalter könntest Du wirklich mal was schreiben. Und den Eintrag über das, was sich da so verschämt auf dem einen Schrank versteckt, habe ich hier auch noch nicht gesehen ;-)

icewind am :

Mein am PC integrierter Getränkehalter ist mittlerweile Kaputt ;-)

h3nNi am :

jo bei ebay wird man sogar ein 3 stunden pizza los ;-)

sehrahnungslos am :

ja, und ich hab beim kurz überfliegen als freudsche fehllesung erstmal kurz "waschmaschine" gelesen und gedacht " die sieht aber komisch aus"..... :-)

Daryl am :

>Den notwendigen Kauf der neuen Maschine vor einigen >Monaten hatte ich hier gar nicht weiter erwähnt.

jaja das wolter der Meister gepflegt unter den Teppich kehren. :-)
wird zeit das Meister EDEKA eine webcam installiert oder ich schicke mal "Gabi Koester" vorbei dan leuft das aber anders :-)

ach ja damit ihr wisst wie die Truppe aussieht ...

http://www.willkommeninkoeln.de/media/bilder/tv_ritaswelta.jpg

Hagen am :

Und das soll kein Fanartikel sein, der ist doch Jahrelang bei dir gelaufen, oder nicht?

Trantor am :

Der Satz "Keine Garantie, da das Gerät defekt ist!" ist absolut überflüssig. Als Händler sollte man sich über den Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" im Klaren sein. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und daher muß man sie auch nicht explizit ausschließen. Die Gewährleistung (eigentlich Sachmangelhaftung) ist dagegen gesetzlich. Private Verkäufer können die Gewährleistung ausschließen, gewerbliche Händler dagegen nicht. Die können sie höchstens bei gebrauchter Ware auf ein Jahr verkürzen (was eigentlich auch überflüssig ist wegen der Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten). Damit muß der gewerbliche Verkäufer die volle Gewährleistung auf die Maschinenteile geben, die im Kaufvertrag nicht ausdrücklich als defekt aufgeführt sind. Man hätte das Gerät als "Bastlergerät" oder "Ersatzteilträger" deklarieren sollen.
Das ist z. B. auch der Grund, warum ich meine gebrauchten Geschäftsautos niemals an Privat verkaufen würde. Ich hätte dann als gewerblicher Verkäufer die Gewährleistung am Hals und wenn irgendetwas an der Karre beim neuen Besitzer verreckt, könnte ich den Scheiß zahlen. Die Altautos gehen nur zurück an den Händler und dann habe ich meine Ruhe.

Anonym am :

"ohne garantie"??
sollte da nicht eher was von sachmängehaftung stehen?

Konstantin am :

Also ehrlich, selbst jeder Jurist wüsste bei lebensnaher Sachverhaltsauslegung, dass Björn mit diesem Satz deutlich machen will, dass das Gerät defekt ist und somit wegen dieser angekündigten Defekte keine Sachmängelhaftung bestehen soll.

Trantor am :

Nein, der Ausschluß einer "Garantie" schließt nicht die Gewährleistung wirksam aus. Diesen Fehler machen auch viele Privatverkäufer und wenn die Ware defekt wird machen sie ein dummes Gesicht. Es geht auch nicht darum, was man mit gesundem Menschenverstand hineininterpretieren könnte sondern um den genauen Wortlaut. Und eine "Garantie" ist eben keine "Gewährleistung".
Aber ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung sowieso nicht ausschließen (wenn er an Privat verkauft), daher ist es egal, ob die Formulierung nun stimmt oder nicht.

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