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Die Blumen sind zu billig!

Ich hatte in meinen "Blogbildern" noch eine Notiz für einen Blogeintrag liegen, von dem ich unterschrieben hätte, dass er lääängst hier im Blog zu finden ist. Entweder bin ich zu dumm zum Suchen oder ich hatte es wirklich vergessen. Die Rezension ist von Oktober 2022 und was auch immer der Dame beim gesparten Geld nicht gepasst hat, sie hätte die Differenz ja auch in unsere Elepfandspendenbox werfen können. :-P

Screenshot Google Rezension vom 05.10.2022

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Kommentare

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Private Joker am :

Großes Missverständnis: die Dame wollte nur 1,99€ zahlen, die Kasse zeigte ihn so an. Der Preis an der Ware lag bei 2,49€ und wurde vom Personal einfach so manuell eingegeben (nach Zeilenstorno). Die Formulierung in der Rezension war einfach falsch. Dass man auf Antworten nicht reagiert hat, spricht für die leichte Überforderung der Rezensentin.

Björn Harste am :

Oh, jetzt verstehe ich. Aber mal ehrlich: Sich darüber aufzuregen, den Preis bezahlen zu müssen, der an der Ware steht und auf den man beim Gang zur Kasse eingestellt war, ist auch nicht wirklich sinniger …

Vortron am :

Das ist interessant, bei unserem Tegut heisst es genau gegenteilig, es ist egal was das Schild am Regal anzeigt, die Kasse hat immer Recht. Ist mir jetzt 3x dort passiert, dass ich mehr zahlen musste als bei der Auswahl der Ware am Regal „versprochen“.
Was gilt denn nun generell? Warenauszeichnung oder Kassenpreis? Legt das jeder Händler für sich selbst fest? Gibt es bundeslandbezogene Regelungen?
LG aus Ba-Wü :-)

Wuffduff am :

Der Preis an der Ware ist erstmal eine unverbindliche Info, entscheidend ist der Preis an der Kasse, erst dieser stellt ein verbindliches Angebot zum Kauf dar, dass der Kunde dann aber immer noch ablehnen kann.

nicht der andere am :

Rein rechtlich ist alles in Ordnung. Rein menschlich ist eine Katastrophe den niedrigeren, im Rahmen befindlichen Kassenpreis manuell durch einen höheren zu ersetzen. Rein persönlich würde ich die Mitarbeiter entsprechend informieren. Nach dem Kassieren die Geschäftsleitung über den Preisfehler informieren, fertig.

Das Wichtigste am :

Ich nehme an, dass es sich um einen Typo handelt und sie berechnete 2,99 € gemeint hat. Aber das kann Björn ja ganz fix nachvollziehen ;-)

Jane Doe am :

Nä is doch einfacher sich über die Kunden lustig zu machen

Blogleser am :

Was machen Menschen mit einem randvollen Einkaufswagen, die Preise eines jeden Produktes kann man sich doch gar nicht merken...

Raoul am :

Bei den Ketten werden sie ja glücklicherweise mittlerweile meistens automatisch in‘s System eingesteuert – bei unserem Edeka geht mittlerweile alles über digitale Preisschilder (was zur Folge hat, dass ein Teilausfall in der Obst- und Gemüseabteilung für helle Aufregung sorgt, da niemand mehr weiß, was er wie wiegen muss). Hat den Vorteil, dass sogar unser Edeka mittlerweile die Angebotspreise auch im Laden anbietet. (Bei ausgedruckten Sonderangeboten bekommen sie das natürlich immer noch nicht hin: Die CoffeeB-Maschine, die vergangene Woche für 33 Euro im Angebot war, wurde bei uns weiterhin mit 99 Euro ausgerufen). Im Kassensystem zumindest sind sie zumeist korrekt hinterlegt.

Ansonsten habe ich es bei vollen Einkaufswägen meist so gehandhabt, dass ich mir die herausragenden Sonderangebote gemerkt habe (sind meist eh nur zwei bis fünf) und da dann beim Kassiervorgang auf den eingescannten Preis geachtet habe.

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