Zügig bearbeitet 2
Für eine ehemalige Mitarbeiterin sollte ich eine Bescheinigung für das Amt für Wohnungsgeldwesen schreiben, in der ich bestätigen sollte, daß sie seit 1. Juni 2005 nicht mehr bei mir beschäftigt ist.
Nun war sie hier aber bis zum 31. August tätig und hat auch so lange Geld bekommen. Einigermaßen verunsichert habe ich eben beim Amt angerufen und mich mit dem zuständigen Sachbearbeiter persönlich unterhalten.
Erfreuliche Bilanz des Gespräches: Er hat meine Angaben so zur Kenntnis genommen und ich brauche kein Schreiben zu verfassen.
Nun war sie hier aber bis zum 31. August tätig und hat auch so lange Geld bekommen. Einigermaßen verunsichert habe ich eben beim Amt angerufen und mich mit dem zuständigen Sachbearbeiter persönlich unterhalten.
Erfreuliche Bilanz des Gespräches: Er hat meine Angaben so zur Kenntnis genommen und ich brauche kein Schreiben zu verfassen.
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Die Rente ist sicher am : Wann reichen Aktennotizen?
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Für eine ehemalige Mitarbeiterin sollte ich eine Bescheinigung für das
Amt für Wohnungsgeldwesen schreiben, in der ich bestätigen sollte, daß
sie seit 1. Juni 2005 nicht mehr bei mir beschäftigt ist.
Nun war sie hier aber bis zum 31. August täti...
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Kommentare
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chris am :
koba am :
Arne am :
marc am :
CountZero am :
marc am :
CountZero am :
dennoch wäre das für mich nie anlass gewesen an irgendwelchen zeiten zu "drehen"... aber man siehts ja, letztenldich währt ehrlich dann ja zumindest in den meisten fällen doch noch am längsten
marc am :