Reklamation demolierter Rollhocker #1
Ich habe die Firma, wo ich die drei Rollhocker gekauft hatte, mal angeschrieben und den Schaden reklamiert. Andere halten jahrelang und dieser war nun nach nur zwei Monaten nicht mehr richtig benutzbar, das kann's ja irgendwie nicht sein.
Die Antwort finde ich schon ziemlich frech und bin gerade auch nicht sicher, wie ich damit umgehen soll. Nimmt das bei 30 Euro Warenwert schulterzuckend hin oder macht man da jetzt ein Fass auf?
Und was soll denn bitte mit "durch Fremdeinwirkungen" gemeint sein? Da wird sich doch am Ende nicht sogar jemand draufgestellt und den armen Hocker mit seinem Körpergewicht belastet haben?
Die Antwort finde ich schon ziemlich frech und bin gerade auch nicht sicher, wie ich damit umgehen soll. Nimmt das bei 30 Euro Warenwert schulterzuckend hin oder macht man da jetzt ein Fass auf?
Guten Tag,Nein, mein Verständnis haben sie nicht. Ein Rollhocker ist dafür gemacht, gerollt zu werden und bei Belastung sollen sich die Rollen nach oben drücken, so dass der Hocker stabil auf dem äußeren Ring steht. Selbst wenn dieses spezielle Modell aus welchen Gründen auch immer nicht ausdrücklich für den gewerblichen Einsatz konzipiert sein sollte, so wäre eine Haltbarkeit von mehr als zwei Monaten doch irgendwie wünschenswert.
vielen Dank für die Zusendung der Fotos.
Wir können uns leider den Grund der nicht erklären. Auch ist es nach diesem Zeitraum nicht möglich diese heraus zu finden.
Bitte haben Sie Verständnis das wir aufgrund der Nutzungszeit auch keine Möglichkeit haben diese als Reklamation anzusehen, da diese auch durch Fremdeinwirkungen stattgefunden haben könnte.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Und was soll denn bitte mit "durch Fremdeinwirkungen" gemeint sein? Da wird sich doch am Ende nicht sogar jemand draufgestellt und den armen Hocker mit seinem Körpergewicht belastet haben?
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Kommentare
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Jemand am :
Ente am :
https://hai.z0ne.social/notes/a4y2x65fza3a72dn
Nicht ganz Themenbezogen, aber das video mit dem Rollhocker das ich eigentlich gesucht habem habe ich nicht gefunden
Georg am :
Guten Tag,
vielen Dank für die schnelle Antwort auf mein Anliegen.
Bitte haben Sie Verständnis das mich diese Antwort dazu veranlasst ihr Unternehmen auf die Liste der Firmen zu setzen denen ich zukünftig mein Geld nicht mehr zukommen lassen werde.
Mit frdl.Gruß
Bremerin am :
"Für Verträge ab dem 1. Januar 2022 ist der Verkäufer sogar in den ersten 12 Monaten in der Beweispflicht. Er muss widerlegen, dass der Gegenstand bereits beim Kauf bzw. bei der Übergabe mangelhaft war."
Die Schweißpunkte sehen wirklich mickrig aus, mit der Farbe dazwischen.
Der Verkäufer muss beweisen, nicht der Käufer.
Lass dich nicht abwimmeln, das machen die vermutlich regelmäßig bei der Qualität...
Hendrick am :
Bremerin am :
"Die gesetzliche Gewährleistungsfrist im B2B-Bereich beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Sache.
Abweichungen sind möglich: Im B2B-Bereich kann die Gewährleistungsfrist vertraglich verkürzt oder ausgeschlossen werden, sofern keine Arglist vorliegt (§ 444 BGB)."
Also im Vertrag gucken.
Hendrick am :
Ich versuche es nochmal.
Ich vermute, Björn hat bei einem B2C-Anbieter gekauft (*), aber als B2B, somit hat er nicht die uns bekannte "typische" B2C-Gewährleistung.
Ob eine adäquate vereinbart ist, ist unbekannt.
(*): das schließe ich aus der Anmerkung "...wenn dieses spezielle Modell aus welchen Gründen auch immer nicht ausdrücklich für den gewerblichen Einsatz konzipiert sein sollte..."