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Heiligabend: Geschlossen!

Der Gedanke mit der Öffnung an Heiligabend ist übrigens vom Tisch. Ich hatte irgendwie noch aus "alten Zeiten" das Mindset, dass wir dort hätten öffnen dürfen.

Das Bremische Ladenschlussgesetz sieht das aber offenbar anders und da wir weder Bäckerei, Blumenladen, Zeitungskiosk noch Hofladen sind, fällt diese Regelung wohl für uns weg. Auch gut. Klar hätte ich den Umsatz gerne mitgenommen, aber drei Tage am Stück frei zu haben, ist nun nicht so extrem verachtenswert.

Rückblickend dürfte damit tatsächlich auch die Öffnung an Heiligabend 2017 nicht korrekt gewesen sein. Das war damals ein eher leichtfertiger als böswilliger Verstoß, der auch niemandem geschadet hatte – und selbst zwei Polizisten war noch bei uns einkaufen und hatten ein paar Dinge (für die Weihnachtsfeier in der Wache?) gekauft. Aber die Aktion hätte tatsächlich teuer werden können. Ist jetzt aber auch egal, das ist nämlich seit fast vier Jahren verjährt.

Stellen wir uns also schon mal auf einen sehr anstrengenden 23. Dezember ein …

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Kommentare

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Ulf am :

2017 war die Öffung noch legal, da es seit 1961 in Bremen neben dem bundesweiten Ladenöffnungsgesetz (bzw. nach der Föderalismusreform und damit eigenen Ladenöffnungsgesetzen in allen Bundesländern) eine seperate Verordnung gab, die das Öffnen an Heiligabend für 2 Stunden erlaubte. sofern dieser Tag auf einen Sonntag fällt.

Diese Verordnung ist inzwischen außer Kraft gesetzt worden und nicht mehr gültig, somit wäre eine Öffnung 2023 nicht legal.

2017 schön erklärt im Weserkurier-Arikel, in Bremen hatten alle Supermärkte geschlossen bis auf ein kleines unbeugsames gallilsches Spar-Dorf.

Arne am :

Aber da steht doch nur dass der Laden um 14 Uhr schließen muss?!?!

Arne am :

Ich hätte auf den Kalender schauen sollen. Mir war nicht bewusst dass der 24.12. auf einen Sonntag fällt ;-)

John Doe sein Vadder am :

Einfach mal in eine Nachbarschaftsgruppe auf Facebook packen.
Die keulen sich garantiert einen, weil ja nun ein Einzelhändler offen sagt, dass an Heiligabend zu ist.

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