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Kleine Schadenfreude

Wenn man im Laden einen herrenlosen Leergutbon findet und sich dann beim Blick auf die Videoaufzeichnung herausstellt, dass dieser einem erwischten Ladendieb gehörte, ist eine gewisse Schadenfreude wohl erlaubt.

Waren zwar nur acht Cent, aber die wandern nun in die Elepfandspendenbox.

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Kommentare

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Michael am :

Das erscheint mir rechtlich problematisch zu sein. Unterschlagung?

Jd am :

Anzeige ist raus.

Supporthotline am :

Ein leicht anders gelagerter Fall. Hauptunterschied, hier war die Person unbekannt. Zeigt aber, was ein Pfandbon im Wert weniger Cent für einen Wirbel auslösen kann.

Und in diesem Fall hat der Täter es sogar öffentlich dokumentiert.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/09-11/index.php?sz=10

Kurtschatow am :

Hier fehlt der Punkt die persönliche Bereicherung bohne dieser brauch man nicht weiter überlegen.

Mirko am :

Nach § 242 StGB oder § 246 StGB erstreckt sich dies auch auf Dritte.

Reynold am :

Bei der Bahn stimmt man mit den AGB zu, dass verlorene Sachen die DB behalten darf. Ist afaik in eigenen Supermärkten auch so. Wenn das bei Björn auch so ist darf er den Pfandbon für sich und andere verwerten. Wenn nicht, ist es eine Unterschlagung wobei da er wahrscheinlich weniger als 25,- € wert ist als geringwertige Sache ohne Strafantrag des Ladendiebes nur verfolgt werden kann, wenn das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht werde würde. Das halte ich aber für fragwürdig.

Cliff am :

Björn hat durch sein Blog einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht und ist dadurch zur Person des öffentlichen Lebens geworden. Als solche hat er eine Vorbildfunktion, auch und gerade gegenüber der Jugend, zu erfüllen. Ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung wegen der Unterschlagung eines Pfandbons im Wert von 8 Cent könnte daher durchaus bestehen.

John Doe am :

Wäre das mit 0,08 € ein "new low" nachdem ein Arbeitsgericht die Kündigung einer Kassiererin wegen Unterschlagung eins 1,30 € Pfandbons bestätigte?


https://www.arbeitsrecht-hessen.de/rechtsprechung-bundesarbeitsgericht-bag/bundesarbeitsgericht-bag-detailansicht/artikel/pfandbon-klau-als-kuendigungsgrund-fall-emmely.html

John Doe am :

Wobei Arbeitsrecht und Strafrecht zwei unterschiedliche Paar Stiefel sind. Die Kassiererin wurde meines Wissens nach nicht strafrechtlich verfolgt und auch, wenn Strafrechtler sich gerne überall beteiligt sehen, ist die strafrechtliche Bewertung für eine Kündigung nicht zwingend hauptausschlaggebend.

Nobody am :

Mir stellt sich gar nicht die Frage ob das strafbar ist… ist denke ich in dem Fall eher eine moralische Frage. Sich einerseits aufregen das der versucht ihn zu bestehlen, und dann Schadenfreude empfinden wenn demjenigen ein „echter“ Schaden entsteht. Klingt sehr nach altem Testament. Aber ist auch nur menschlich, ich wünsche ja auch so manchem „das ihn der Blitz beim schei*** treffen möge“…

Spannender wäre ab welchem Betrag/wert Björn anders handeln würde? Reicht ein 5€ Bon, ein 10€Bon, oder ein 20€ Schein? Ein 100er? Die komplette Geldbörse mit 5000€? Es ist ja wohl immer öfter der Fall das Leute die genug Geld haben auch stehlen… Reich wird man schließlich nicht durch Geld ausgeben.

Mary am :

Leergutbon würde ich immer einbehalten. Schließlich hätte der Ladendieb dieses erst gar nicht abgeben dürfen wegen des bestehenden Hausverbots. Maximal höchstes der Gefühle wäre, das Leergut wieder auszuhändigen, also ihm eine leere Bierpulle in die Hand zu drücken. Mit dem Hinweis auf die Anzeige wegen Hausfriedensbruch!

Robert am :

Manmanman... was für Diskussionen hier wieder.

Nächstes mal kann ja Björn anbieten, die 8 Cent gerne auszubezahlen, wenn der Ladendieb sich bei ihm im Laden meldet. Natürlich dann mit doppelter Anzeige wegen Hausfriedensbruch und ggf. mit 50,- € Vertragsstrafe, falls Björn die zumindest offiziell noch irgendwo ausgewiesen hat.

Björn Harste am :

Eben. Es ist eine Fundsache und wird von mir verwahrt. Der Bon (physikalisch) ist ja nur ein Transportmittel für den aufgedruckten Wert. Die acht Cent kann ich beliebig lange aufbewahren und könnte sie daher jederzeit auf Verlangen aushändigen.

John Doe sein Bewährungshelfer am :

Jain, "Waren zwar nur acht Cent, aber die wandern nun in die Elepfandspendenbox." drückt dann schon eine Aneignungsabsicht aus.

Habe jetzt die Bundesanwaltschaft eingeschaltet, denn die sind für Schwerstkriminelle zuständig. ;-)

John Doe am :

Na und? Der Bon wandert in die Spendenbox, da Björn diesen eben nicht aufbewahren will. Es reicht ja, wenn er dem Eigentümer den Wert des Bons auszahlt, so wie seine Kassenkraft es auch getan hätte.

Weder kann man von Björn erwarten, dass er für 8 Cent versucht, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen, noch kann Björn damit rechnen, dass der Eigentümer seinerseits auf eine Herausgabe des Bons oder dessen Werts besteht. Immerhin darf dieser gar nicht in den Laden und hat den Laden nach Abgabe der Pfandflasche auch im Bewusstsein, seinen Pfandbon verloren zu haben, verlassen.

A.B.S. am :

Das der Pfandbon von einem Ladendieb verloren wurde, das ist pure Ironie.

Da der Bon in den Geschäftsräumen von Björn gefunden wurde, müsste Er diesen eigentlich eine bestimmte Zeit lang aufbewahren und auf Aufforderung dem Verlierer aushändigen. Unabhängig vom geringen Wert!

Da der LD allerdings Hausverbot hat müsste dieser das schriftlich machen. Bei den heutigen Portopreisen ein klares Verlustgeschäft. Also möglich, aber extrem unwahrscheinlich.

Abgesehen davon wäre da noch die Bagatellgrenze bei Fundsachen in Höhe von 10€.

Habakuk am :

Kleiner Hinweis an die ganzen Juristen mit Prädikatsexamen, die hier von Straftat, Unterschlagung und ähnlichem faseln:

Björn hat sicher kein Problem, die 8 Cent mit dem Schaden zu verrechnen, der ihm durch den Ladendiebstahl entstanden ist, z.B. verlorene Arbeitszeit, evtl unverkäufliche Ware.

Den noch offenen Betrag kann der Ladendieb ja überweisen oder vorbeibringen.

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