Kleine Schadenfreude
Wenn man im Laden einen herrenlosen Leergutbon findet und sich dann beim Blick auf die Videoaufzeichnung herausstellt, dass dieser einem erwischten Ladendieb gehörte, ist eine gewisse Schadenfreude wohl erlaubt.
Waren zwar nur acht Cent, aber die wandern nun in die Elepfandspendenbox.
Waren zwar nur acht Cent, aber die wandern nun in die Elepfandspendenbox.
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Kommentare
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Michael am :
Jd am :
Paul am :
Supporthotline am :
Und in diesem Fall hat der Täter es sogar öffentlich dokumentiert.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/09-11/index.php?sz=10
Kurtschatow am :
Mirko am :
Reynold am :
Cliff am :
John Doe am :
https://www.arbeitsrecht-hessen.de/rechtsprechung-bundesarbeitsgericht-bag/bundesarbeitsgericht-bag-detailansicht/artikel/pfandbon-klau-als-kuendigungsgrund-fall-emmely.html
John Doe am :
Nobody am :
Spannender wäre ab welchem Betrag/wert Björn anders handeln würde? Reicht ein 5€ Bon, ein 10€Bon, oder ein 20€ Schein? Ein 100er? Die komplette Geldbörse mit 5000€? Es ist ja wohl immer öfter der Fall das Leute die genug Geld haben auch stehlen… Reich wird man schließlich nicht durch Geld ausgeben.
Mary am :
Robert am :
Nächstes mal kann ja Björn anbieten, die 8 Cent gerne auszubezahlen, wenn der Ladendieb sich bei ihm im Laden meldet. Natürlich dann mit doppelter Anzeige wegen Hausfriedensbruch und ggf. mit 50,- € Vertragsstrafe, falls Björn die zumindest offiziell noch irgendwo ausgewiesen hat.
Björn Harste am :
John Doe sein Bewährungshelfer am :
Habe jetzt die Bundesanwaltschaft eingeschaltet, denn die sind für Schwerstkriminelle zuständig.
John Doe am :
Weder kann man von Björn erwarten, dass er für 8 Cent versucht, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen, noch kann Björn damit rechnen, dass der Eigentümer seinerseits auf eine Herausgabe des Bons oder dessen Werts besteht. Immerhin darf dieser gar nicht in den Laden und hat den Laden nach Abgabe der Pfandflasche auch im Bewusstsein, seinen Pfandbon verloren zu haben, verlassen.
A.B.S. am :
Da der Bon in den Geschäftsräumen von Björn gefunden wurde, müsste Er diesen eigentlich eine bestimmte Zeit lang aufbewahren und auf Aufforderung dem Verlierer aushändigen. Unabhängig vom geringen Wert!
Da der LD allerdings Hausverbot hat müsste dieser das schriftlich machen. Bei den heutigen Portopreisen ein klares Verlustgeschäft. Also möglich, aber extrem unwahrscheinlich.
Abgesehen davon wäre da noch die Bagatellgrenze bei Fundsachen in Höhe von 10€.
Habakuk am :
Björn hat sicher kein Problem, die 8 Cent mit dem Schaden zu verrechnen, der ihm durch den Ladendiebstahl entstanden ist, z.B. verlorene Arbeitszeit, evtl unverkäufliche Ware.
Den noch offenen Betrag kann der Ladendieb ja überweisen oder vorbeibringen.