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Sozialgericht, Nachtrag 2

Ach, übrigens: Das Schreiben wurde von der Direktorin des Sozialgerichtes persönlich verfaßt. Daher auch die "ich"-Form.

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Kommentare

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Michael Jung am :

Hah, erster ;-)

Ich Frage mich was das alles soll? Ich glaube die Gute Frau hat keine Ahnung von der Materie und auch noch keinen blassen Schimmer was sie mit ihrem Schreiben los getreten haben kann.

Ich beobachte mal weiter das Google Ranking zu dem Begriff "Sozialgericht Bremen" und bin gespannt wann du auf Platz 1 stehst ;-) ok, dann ohne den Headereintrag ;-)

cheers

Piet am :

Sehr witzig :-)

Wusste gar nicht, dass die sooo wenig zu tun habewn zwischen den Tagen...

Referendar am :

Hach,
ich wäre gern in der Materie kundig und würde eine kostenpflichtige Abmahnung entwerfen, solche unqualifizierten Äußerungen und Drohungen zukünftig zu unterlassen...*nicht ganz ernst*

Klaus am :

Sollte man diesen Eintrag (und die anderen) nicht auch 'Sozialgericht Bremen, Nachtrag 2' benennen?

Anonym am :

ob frau Renate Holst (laut google aktuelle direktorin des sozialgerichtes bremen) hier mal nen blick in den blog geworfen hat?.

ich freue mich schon auf die presse, wenn die am kommenden montag sich der sache annehmen :-)

Nik am :

Wenn sich Sendungen wie Spiegel.TV oder Akte06 sich des Themas annehmen, dann wird's lustig.

Ich freue mich auch schon darauf.

Björn, du solltest doch gute Kontakte zu den Medien haben, die einst über den Shopblogger berichteten :-)

SvenS am :

Das ist doch ganz offensichtlich wie das so gekommen ist. Zwischen den Jahren kein Urlaub und Langeweile, bischen rumgegoogelt, auch mal den Namen der eigenen Behörde und siehe da...

Hokey am :

Krass! Ich bin baff!

Hat das schon jemand Heise gesteckt? Die freuen sich über sowas ganz bestimmt...

Ifish am :

..zu der "ich-Form" des Behördenschreibens:

Das Schreiben ist daher in "Ich-Form", weil nicht die Leiterin oder sonst jemand schreibt, sondern die Behörde selber.

"Ich, die Behörde, schreibe einen Brief". Sie tut demnach den Willen der Behörde, die ja schließlich nur nach Recht und Gesetz handelt (handeln sollte) kund ;-)

Nun ja.. wie auch immer.. bei der Auslegung der Gesetze ist offensichtlich ein recht peinlicher Fehler passiert ;-)

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