Eichamt
Meine Check-Out-Waagen (Das sind die in den Scanner integrierten Waagen an der Kasse) sind "geeicht bis 2005" - und genau dieses Jahr ist ungefähr morgen Abend zuende.
Also habe ich eben erstmal besorgt beim Eichamt angerufen und mich erkundigt, ob ich solche Fälle selber melden muß oder ob die Waagen nicht sowieso regulär regelmäßig von den Kontrolleuren überprüft werden würden.
Die Antwort war sehr beruhigend: In der Behörde haben sie zu wenig Personal, so daß sehr viele fällige Eichungen ins nächste Jahr rübergeschoben werden müssen.
Fehlen eigentlich nur noch ein paar Kunden, die sich am 2. Januar über unsere "ungeeichten" Waagen beschwerden.
Für heute habe ich aber echt die Nase voll von Behörden...
Also habe ich eben erstmal besorgt beim Eichamt angerufen und mich erkundigt, ob ich solche Fälle selber melden muß oder ob die Waagen nicht sowieso regulär regelmäßig von den Kontrolleuren überprüft werden würden.
Die Antwort war sehr beruhigend: In der Behörde haben sie zu wenig Personal, so daß sehr viele fällige Eichungen ins nächste Jahr rübergeschoben werden müssen.
Fehlen eigentlich nur noch ein paar Kunden, die sich am 2. Januar über unsere "ungeeichten" Waagen beschwerden.
Für heute habe ich aber echt die Nase voll von Behörden...
Trackbacks
Der Shopblogger am : Besuch vom Eichamt
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Nun war es also doch endlich so weit und der Prüfer vom Eichamt hat Zeit gefunden, sich um meine Check-Out-Waagen zu kümmern.
Nun ist erstmal wieder 2 Jahre Ruhe.
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Kommentare
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Anonym am :
ich hoffe du hast in nächster zeit keine Termine dort...
guten rutsch ins neue jahr
leu am :
rüdiger am :
In Deutschland wundern sich viele, das die Arbeitslosigkeit so hoch ist, wenn noch nicht mal die Behörden genügend Personal haben, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
marcc am :
Claudia am :
Andre Heinrichs am :
Wenn sich ein Kunde beschwert, kannst Du ihn ja zum Sozialgericht Bremen schicken
Heinrich v. Raps am :
Da musst du unbedingt noch vom Eichamt eine beglaubigte formelle Bestätigung, möglichst in fünfacher Ausfertigung haben, die dir bestätigt, daß es mit der späteren Eichung seine Richtigkeit hat.
Eve am :