Skip to content

Anzeige nach §14 des Sprengstoffgesetzes

Als ich hier in Bremen zu Silvester 2000 zum ersten Mal Feuerwerk verkaufen wollte, hatte ich das beim Gewerbeaufsichtsamt Bremen angezeigt. Danach nicht wieder, da die Behörde davon ausgehen kann, daß sich der Feuerwerksverkauf jährlich wiederholt.

Zum Markt nach Achim habe ich das Feuerwerk am Wochenende wie selbstverständlich gebracht ohne dran zu denken, daß ich für den Laden dort einen eigenen Gewerbeschein habe, da das Niedersachsen und nicht mehr Bremen ist.

Die Anzeige dort habe ich heute Nachmittag nachgeholt. Hey, wir haben dort heute immerhin den halben Tag illegal Knaller verkauft. 8-)

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Hydkuno am :

Uii, wenn da mal nicht die Polizei mitliest :-)

Naja, hab grad für 36€ Knaller gekauft ;-)

Anonym am :

Ööööööhm, an Deiner Stelle hätte ich da die nächsten Jahre vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. ;-)

Phil Marx am :

Was beinhaltet so eine Anzeige, welche Rechte, welche Pflichten?

Björn Harste am :

@Phil: Nichts Spannendes. Die Behörde möchte einfach darüber informiert werden, wenn klassifizierte pyrotechnische Gegenstände angeboten werden, damit Sicherheitskontrollen zumindest möglich sind.

Ben am :

ihr Schlingel ;-)

Ghettomaster am :

Gibts bei euch eigentlich auch die geistreiche Regelung das nur 1,3 Tonnen FWK eingelagert werden dürfen?

Anonym am :

Und was ist daran falsch? Man muß Idioten nun mal vor sich selbst schützen. Wenn Schwachmaten Feuerwerk falsch einlagern, dann sieht das so aus:

http://media.ebaumsworld.com/fireworkfactory.wmv

Die erste Explosion waren "nur" 900kg Feuerwerk. Dadurch wurden zwei weitere, illegal gelagerte, Container mit Feuerwerk in Brand gesetzt, die wiederum einen dritten illegalen Container entzündeten. Das resultierte dann in der großen Explosion. 23 Tote, ca. 950 Verletzte.

Und Du kleines Scheißerle willst das auch mal selber erleben? Aber "Ghettomaster" ist sicher so cool, daß er nicht brennt.

Ghettomaster am :

@Anonym
So wie du daherkommst sind die 900kg wohl bei dir in Hirnnähe explodiert ^^

Ansonsten bezog sich das wohl eher darauf das auch 1,3 Tonnen schon eine sehr ordentliche Menge sind und ich die Angabe 1,3 Tonnen etwas merkwürdig fand bzw. mich interessieren würde wie man auf genau diese Zahl kommt. Hätte man die Menge auf x kg Sprengmittel begrenzt wärs ja noch einleuchtend.

Anonym am :

So geistig arm wie du schreibst braucht's bei deiner Scheiße im Hirn nicht mal mehr eine Explosion.

Kyu am :

Diese "geistreiche Regelung" gibt es sicher nicht umsonst. Ich für meinen Teil kann mich noch sehr gut an die Explosion einer Feuerwerksfabrik in den Niederlanden erinnern. Und 1,3 Tonnen knallen ganz gut.

Hier eine kleine [url:http://www.wdr.de/themen/panorama/katastrophe/enschede_prozess/angeklagter_aussage.jhtml]Gedächtnisstütze[/url]

Andre Heinrichs am :

*entsetzt guck*

Björn, das war ja glatt *illegal*. ;-)

Aber ausmachen sollte's ja trotzdem nichts.

Anonym am :

Na ja, soweit ich weiss stehen im Sprengstoffgesetz saftige Strafen. Für Ordnungswiedrigkeiten bis zu 10000 oder bis zu 50000 Euro. Für Straftaten bis zu drei oder fünf Jahre Knast.

Tschö Björn :-)

Anonym am :

Ich Ghettomaster, Anonym, spielt darauf ein, das es nur bedingt einfach ist, 1,3 Tonnen zu lagern..

Martin am :

Willkommen in Deutschland...

Biene am :

Wie Verantwortungslos.

Jörg am :

Dazu passend:

http://www.taz.de/pt/2005/12/30.nf/tomnf

Stefam am :

Solange du keine Tonnen von dem Zeug lagerst, interessiert es die behörden sowieso nicht. ich glaube erst ab einer Tonne wird die feuerwehr überhaupt über mögliche lagerstätten informiert.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen