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Ich, das "Arschloch"

Seit einigen Jahren mutiert die Seitenstraße, über die wir auch unseren Hof erreichen können, vom Frühling bis zum Herbst jeden Mittwoch Nachmittag zur Spielstraße. Von 15 bis 18 Uhr gilt das Verkehrszeichen 250 ("Durchfahrt verboten", eigentlich "Verbot für Fahrzeuge"). Wer genau diese Einrichtung beantragt hat, weiß ich nicht. Vermutlich einer oder mehrere Anwohner, die auch regelmäßig ihre Kinder im besagten Zeitraum dort spielen lassen. Um der Sache Nachdruck zu verleihen, wird dann auch jeden Mittwoch um Punkt 15 Uhr jeweils ein rot-weißes Scherengitter als Straßensperre an beiden Enden der Kantstraße aufgestellt.

Prinzipiell ist das ja eine gute Sache. Mehr Platz für Menschen, weniger Raum für Autos – und gerade Bremen ist unglaublich voll mit Autos. Viele Anwohner sind von der Einrichtung selber genervt, aber wir leben inzwischen damit. Mittwochs planen wir privat so, dass wir entweder vor 15 Uhr durch die Straße fahren müssen oder eben erst nach 18 Uhr. Selbst die Personaleinsatzplanung hier in der Firma ist inzwischen entsprechend angepasst. Eine Kollegin, die mit dem Auto kommt, plane ich mittwochs nun immer schon früher ein, einen Kollegen aus der Frühschicht nicht mehr bis 15 Uhr. Für ihn gibt es leider auch nicht die Möglichkeit, mit dem Fahrrad zu kommen. Apropos Fahrrad: Dass man selbst mit dem Fahrrad nicht durch die Straße durchgelassen wird, finde ich persönlich sehr übertrieben. Und noch etwas ist übertrieben: Nämlich, dass auch bei Wind und Wetter die Absperrung konsequent aufgestellt wird. Es kann in Strömen regnen, kein Kind ist draußen, aber das Gitter steht auf der Kreuzung. Das ist pure Prinzipienreiterei.

Vor einer Weile hatten wir das Problem, dass Ines entgegen unserer Planung schon gegen 16 Uhr (mit dem Auto) los musste. Mit kleinen Kindern ergeben sich manchmal ungeplante Zwischenfälle und dann muss man alles stehen und liegen lassen und das Kind abholen. Sie fuhr langsam vom Hof, um die Situation erklären zu können, lief ich zu Fuß neben dem Auto her. Einem der Anwohner, der seine Kinder auf der Straße spielen lässt, sagte ich, dass wir da unbedingt mal durch müssten.

Böser Fehler.

Er ging wie das HB-Männchen durch die Decke und konstatierte, dass jede Woche ein Arschloch da durchfahren müsse. Die Kinder müssten ja auch mal irgendwo spielen können und schließlich folgten noch allgemein gehaltene Hasstiraden gegen Autofahrer. Ines fuhr dann aus der Not heraus, niemand anders hätte mal eben die Kleine von dort abholen können, wo sie ursprünglich zum Spielen verabredet war, in die andere Richtung und schließlich an der Absperrung der Baustelle vorbei auf die Hauptstraße.

Ich verstehe nicht, dass sowas mitten in der Woche eingerichtet werden musste. Warum nicht an einem Sonntag? Da müssen dann deutlich weniger zur Arbeit fahren, egal ob mit Auto oder Fahrrad, und es wäre für alle stressfreier. Zudem dürften dann auch mehr berufstätige Eltern mal zu Hause sein und die temporäre Spielstraße noch besser nutzen können.

Bin mal gespannt, ob er sich einem Rettungs- oder Feuerwehrwagen auch so dogmatisch in den Weg gestellt hätte. "Du kommst hier nicht durch. Mit deiner scheiß lauten Tröte erschreckst du die Kinder." :-D

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Kommentare

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Georg am :

Bei einer "Mobilitäts-Senatorin die Parteimitglied*In der Grünen ist darf einen das Gebaren der Verkehrsbehörde weder wundern noch aufregen.....

Richtigsteller am :

Das Problem ist hier aber nicht die Verkehrsbehörde, geschweige denn die Grünen, sondern das Verhalten des Anwohners ("HB-Männchen").

Aber klar, wer seine politischen Propagandabotschaften verbreiten muss, hat keine Zeit, auch noch den Beitrag zu lesen ...

Theo am :

Wieder einer, dem zu allem, was ihm nicht passt oder einleuchtet, nur Misogynie und Grünenbashing einfallen... wie einfältig kann man(n) sein?

Oliver am :

Wann wurde denn die Strassensperre genehmigt? War da die Vorgängerregierung am Werk? Selbe Senatorin?

Roger am :

Anzeige wegen Beleidigung und gleichzeitig selber Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit deiner Frau bezahlen...

Zitronenschwarz am :

Das (offenkundig nur temporäre) Aufstellen einer Absperrschranke bedarf einer gesonderten Genehmigung, von der ich mir nicht vorstellen kann, dass die problemlos erteilt wird.
Wobei… das mag in Bremen anders ein als bei uns…
Weißt du da Näheres, Björn?

Opis_Wahn am :

Wenn man es streng auslegt, ist das mit dem Fahrrad richtig. VZ 250 besagt: Verbot für Fahrzeuge aller Art.

KarlKlammer am :

Richtig, Zeichen 250 betrifft auch (radfahrende) Radfahrer.

Aber keine ein Fahrrad (oder ein Motorrad) mit sich führende Fußgänger.

Sprich: Absteigen, schieben und dabei laut lachen.

Und bitte genau darauf achten, ob die militanten Straßensperrer es ihren Kindern ermöglichen, im für Fahrzeuge aller Art gesperrten Bereich etwa Tretroller, Bobbycar oder ähnliches zu FAHREN.

=> Foto machen, und Eltern + Kind anzeigen, da Verstoß gegen VZ 250!

Nicht der Andere am :

Drehst a bisserl am Rad, was?

Spielzeuge sind keine Fahrzeuge, sondern - Überraschung! - Spielzeuge. Ob mit oder ohne Rädern untendran.

Chris_aus_B am :

Und dagegen hat noch keiner geklagt, schon aus Prinzip?
Für die Aufstellung des Verkehrszeichens 250 müsste es doch auch Begründungen geben bzw. auh Grenzen des Zulässigen.

Mir persönlich ist nur eine Stelle bekannt, bei der regelmäßig und seit Jahrzehnten temporäre Durchfahrt-verboten-Schilder aufgestellt werden und zwar an einer Nebenstraße am Rande eines Wochenmarktes (2x pro Woche), über die auch die Zufahrt der Händler erfolgt. Das betrifft vielleicht 100 Meter und eine Umfahrung ist mit einem sehr kurzen Umweg möglich.

(Nicht ganz passend, aber in Berlin habe sie eine Busspur weggeklagt, weil auf der Strecke die seit kurzem(?/wenigen Jahren) in den Vorschriften stehende Menge von 20(!) Bus-Fahrten pro Stunde als Notwendigkeit für die Erlaubnis einer Busspur nicht erfüllt wird. Das wurde also auf Bundesebene zu einer Busspur-Verhinderungsvorschrift ungebaut.)

Schnullerbacke am :

Bezüglich Fahrrad:
Schieben geht...

Siehe Anlage 2, lfd. Nummer 28 der StVO
Ge- oder Verbot
1.
Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
2.
Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.

Ralf am :

Finde es spannend, dass hier bei dir Björn keine "Ausnahme" gemacht wird. Zwar kenne ich mich nicht in dieser Ecke Bremens aus, vermutlich sind jedoch die meisten Anwohner auch Kunde des Supermarktes. Dazu ist man dann auch noch Nachbar. Da kennt man sich doch und hilft sich auch mal gegenseitig. Ich wäre doch davon ausgegangen, dass hier auch mal ohne eine weitere Erklärung ein Auge zugedrückt wird, schließlich möchte man auch weiter im Supermarkt in Ruhe und ohne schlechtes Gewissen einkaufen können ...

Panther am :

Erstens sind wohl kaum alle Anwohner im Umkreis Kunden in einem bestimmten Laden und zweitens sollte man sich als lokal tätiger Unternehmer schon aus eigenem wirtschaftlichen Interesse einmal mehr selbst an die Regeln halten ...

Mitleser am :

Ich finde schon alleine diese 3-stündige Sperrung 1x die Woche für absurd.

Auf der anderen Seite: wenn es die Straße ist, die zu eurem Hof führt, dann ist es eigentlich schade, dass diese Sperrung nicht Freitags ist ;-)

Raoul am :

Ich meine, auch im Südwesten Deutschlands gibt‘s ja bescheuerte Ideen, aber das hier schlägt vieles. Respekt. Was für eine schwachsinnige Zeit, was für ein schwachsinniger Tag, was für ein schwachsinniger Ort. DAS wäre doch mal was für Buten un Binnen. Oder Bild-TV. Oder alles, was nicht ARD und ZDF heißt.

Pete am :

buten un binnen < Radio Bremen < ARD aber das nur am Rande

Raoul am :

Ich halte die Größer/Kleiner-Zeichen ja für falsch herum gesetzt, aber als Nicht-Norddeutscher fehlt mir da vielleicht auch der Einblick.

Ingobert am :

Das klingt für mich nach einer Geschichte, die konsequent durchgesetzt werden muss, denn sonst verläuft sich das im Sande.

Durchfahrt verboten - Anlieger frei
Ich habe ein Anliegen, ich möchte hier durch
den Witz kennt jeder.

Und wenn man dann noch jedes Mal durchdiskutieren muss, ob bei dem Wetter Kinder überhaupt draußen spielen, dann kann man es auch gleich ganz sein lassen

Jörg am :

Ich finde es klasse, die Straße an einem Mittwochnachmittag für die Kinder freizugeben. Wie du sagst: am Wochenende ist eh wenig los und die Eltern können mit den Kindern auch woanders hinfahren. Also ist es mitten in der Woche genau richtig. Muss man das Auto halt früh genug in einer anderen Straße parken. Auch wenn es vielleicht ein Umweg ist. Und: auch ohne diese Sperrgitter gilt das Verbot da. Und ja: auch, wenn es regnet.

Und der Spruch mit dem Rettungswagen... echt jetzt? Das ist ja eine ganz eine Art von Notfall als "ich muss jetzt aber in die Kita und habe mein Auto leider hier abgestellt, obwohl ich von der Sperrung wusste".

Ich kann die Eltern komplett verstehen. Wenn da jede Woche nur einer durchfahren will, ist das ein riesiger Aufwand und die Kinder können halt nicht unbefangen da spielen.

Und es sind 3 Stunden pro Woche... 4% der Tageszeit...

Benjamin am :

Natürlich, so eine Sperrung am Sonntag wäre vermutlich zielführender als Mittwochnachmittag, wo jeder gescheite Mensch entweder in der Schule, Universität, Arbeit oder bei einer Freizeitaktivität wäre.

Gleichfalls kann ich die Menschen schon verstehen, dass sie bei Autofahrern, die durch eine gesperrte Straße fahren, laut werden. Würde ich auch, ansonsten ufert die Situation sehr schnell aus. Die Kunst liegt darin, nicht beleidigend zu werden. Nur laut zu werden ist keine Straftat.

Schönen Sonntag.
Benjamin

Mitleser am :

Sorry aber von euch hätte ich anderes erwartet. Dann parkt das Auto an dem Tag woanders. Es kann immer irgendwas sein.

Jens am :

Wie schaut es mit Rettungswegen aus?

Kann man da keinen schönen Boomerang raus machen und das Gesindel anzeigen?

Nicht der Andere am :

Das einzige Gesindel hier wärst dann wohl du.

Rettungsfahrzeuge dürfen unabhängig von Verkehrszeichen fahren. Weiß jedes Kind. Du augenscheinlich nicht.

Unverständnis am :

Verstehe ich das richtig? Es gibt zwei Ausgänge von dem Hof, einer über eine Seitenstraße, die zu bestimmten Zeiten nicht befahren werden darf, und einen über die Hauptstraße, der aber etwas umständlicher ist? Und statt den erlaubten Weg zu nehmen wollt ihr unbedingt den unzulässigen Weg über die Seitenstraße fahren? Sorry, da fehlt mir aber auch jedes Verständnis. Mit einem "Notfall" hat das dann auch nichts mehr zu tun.

Klar kann man die zeitweise Sperrung für Fahrzeuge doof finden. Aber noch weit schlimmer finde ich Autofahrer, die meinen dass offizielle Verkehrsregeln für sie nicht gelten würden, nur weil sie die Regel doof finden.

Björn Harste am :

Nein, nicht richtig verstanden. Es ist eine Einbahnstraße, die derzeit aufgrund der Baustellenabsperrung an einem Ende in beide Richtungen befahren werden darf.

Weiterhin Unverständnis am :

Sorry, versteh ich noch immer nicht. Wenn die Hauptstraße eine Einbahnstraße ist, kann man sie doch trotzdem benutzen. Das ist ggf. ein kleiner Umweg, aber kein Grund warum man stattdessen die für den Verkehr gesperrte Seitenstraßen benutzen muss.

Ich kann das "HB-Männchen" gut verstehen. Ohne Absperrband würden da vermutlich ständig Leute wie du völlig grundlos durchfahren und die Spielstraße wäre nicht mehr zum Spielen nutzbar.

de01002 am :

Es gibt klare Regeln, wie Sperrungen im öffentlichen Straßenverkehr durchzuführen sind. Scherengitter sind als Absperrung unzulässig. Deren Füße bilden eine nicht unerhebliche Stolpergefahr und es fehlt eine Blindentastleiste, die sehbehinderten Menschen als Orientierung dienen soll.

Ich vermute, dass die Kinder sich nicht ausreichend informiert haben, als sie entschieden haben, die verbotene Durchfahrt eigenmächtig zu verhindern und den Verkehrssündern eins auszuwischen, indem sie selbstgebastelte Zäunchen aufstellten.

Beim Ordnungsamt sollte schnell herauszufinden sein, welche Auflagen für die Sperrung gemacht wurden. Wenn eine zusätzliche Sperrvorrichtung aufzustellen ist, wäre das normalerweise das Verkehrszeichen 600 , gemeinhin bekannt als Absperrschranke - und die natürlich in standsicherer und zulässiger Ausführung. Da schleppt man schon mal ein wenig mehr, um die ordnungsgemäße Sperrung vorzunehmen.

Eine Beschwerde beim Ordnungsamt über die unzulässige und gefährliche Sperreinrichtung sollte schnell erledigt sein.

Hendrik am :

Genau so ist es, Scherrengitter zur Absperrung sind unzulässig.

Heinz Wäscher am :

Bei Zeichen 250 ist das Betreten der Fahrbahn aber weiterhin verboten und allerhöchstens zum Überqueren auf direktem Weg zur anderen Straßenseite gestattet wenn dort auch ein Gehweg vorhanden ist. Für das erlaubte Spielen auf der Fahrbahn und ggf. Seitenstreifen muß unter den Zeichen 250 jeweils ein Zusatzzeichen 1010-10 angeordnet und angebracht worden sein. Als von der Sperrung Betroffener würde ich jedenfalls Einsicht in die zugrundeliegende verkehrsrechtliche Anordnung beantragen sowie Auskünfte über die „beliehenen” Verkehrshelfer verlangen, die jeweils die Zeichen 250 aufstellen sowie später wieder entfernen. Unter „beliehenen” versteht man natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die durch Gesetz oder Rechtsverordnung bzw. Verwaltungsakt / Vertrag aufgrund Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- und Entscheidungsbefugnissen ausgestattet sind.

B.S. am :

Vor allem: die Straße ist eng und auch während der Sperrzeit von Autos zugeparkt (gibt ja hier im Blog genug Bilder davon). Wenn da Kinder spielen, dann nur unter direkter Aufsicht der Eltern, damit sie nicht die parkenden Autos kaputt machen. Platz ist da nicht wirklich, zwei Blocks weiter ist ein Park mit Spielplatz, das dürfte die bessere Alternative sein. Immerhin ist bei gutem Wetter eine gefühlt zweistellige Anzahl kleiner Kinder auf der Straße, vermutlich wird es also (wenigstens demonstrativ) genutzt.

Allerdings hätte ich auch das Sperrschild nie als ein "Ausfahrverbot" interpretiert und habe mehrmals Fahrzeuge gesehen, die während der Sperrzeit in falscher oder richtiger Richtung die Straße verlassen haben. Müsste man mal schauen, was genau die StVO dazu sagt - neue Einfahrt ist wohl eindeutig, aber ein Auto an der Ausfahrt zu hindern, was lange vorher regelkonform reingefahren ist, ist etwas anderes.

Das ganze nennt sich übrigens "Temporäre Spielstraße": https://spielstrassenblog.de/was-ist-eine-temporaere-spielstrasse/bremen/

Nicht der Andere am :

Steht B.S. für Bullshit? Wenn man eine Beschädigung des Heiligs Bleche befürchtet, dann parke man besser vorher woanders. So oder so können auch direkt beaufsichtigende Eltern eine Beschädigung ja nicht wirksam verhindern, sondern allenfalls die Chance mindern und sich gegebenenfalls drum kümmern.Wobei die Spielstraßenkinder ja mutmaßlich eher nicht adoleszente Rabauken sein werden, sondern eher kleine, wenig autogefährdende Kinder?

Cliff am :

Also, wenn ich vorher weiß, dass das während der Sperrzeit zur Spielstraße wird, dann stelle ich da nie und nimmer mein Auto hin. Weil, Eltern haften nämlich NICHT für ihre Kinder, Kinder überhaupt nicht, und was wetten wir, wenn was beschädigt wird, dann war ZUFÄLLIG gerade kein Elter anwesend.

Heinz Wäscher am :

Eine öffentliche Straße muss irgendwann einmal für die Benutzung bzw. für den öffentlichen Gemeingebrauch „gewidmet” worden sein.
Aus der jeweiligen Widmung sollte ersichtlich sein, welche Verkehrsarten in der jeweiligen Straße zugelassen worden sind. Wenn auf einmal ein temporäres, sich regelmäßig wiederholendes Verbot für Fahrzeuge durch eine verkehrsrechtliche Anordnung sowie die öffentliche Bekanntgabe dieses Verwaltungsakts durch Verkehrszeichen 250 als sichtbare Allgemeinverfügung eingerichtet wurde, könnte das der ursprünglichen Widmung der Straße zuwiderlaufen. Hier ein Link zu zwei Tel.-Nr. des Amtes für Straßen und Verkehr: https://www.asv.bremen.de/aufgaben/erschliessungen-und-strassenrecht/widmungen-entwidmungen-2495

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