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Gar nicht so unmißverständlich...

Eine meiner Aushilfen darf nur bis zu 165,- Euro pro Monat verdienen.
Versehentlich habe ich ihr in einem Monat über 200 Euro abgerechnet (und auch überwiesen). Die Korrektur erfolgte im Folgemonat, das zu viel ausgezahlte Geld wurde quasi als Vorschuß wieder abgezogen. Dadurch ergab sich leider ein wenig Durcheinander auf den Abrechnungsbelegen, im Endeffekt stimmte die ausgezahlte Summe allerdings wieder.

Sie hat's nicht eingesehen und bestand darauf, daß das als Vorschuß abgezogene Geld ihr zustehen würde. Selbst als ich alle im fraglichen Zeitraum geleisteten Stunden gegen das effektiv ausgezahlte Geld gegenrechnete (und die Rechnung glatt aufging), kam die Einsicht nicht. Ich habe mir ca. eine halbe Stunde den Mund fusselig gequatscht und irgendwann entnervt den Steuerberater angerufen. Jetzt gibt es für jeden Monat eine korrigierte Abrechnung mit jeweils maximal 165 Euro...
So viel Aufwand für so wenig Verständnis. :-(

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Kommentare

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500beine am :

Genau das sind die Sachen, die mich im Steuerbüro fast den Verstand gekostet haben: KORREKTUREN IN DER LOHNBUCHHALTUNG!
Ohmeingottohmeingotto..

Berle am :

Deine Aushilfe hat also grosse Probleme beim rechnen. Dann solltest du deine Aushilfe besser nicht an die Kasse oder zum Leergutzählen schicken :-)

Realflo am :

Mag jetzt arrogant klingen, aber wer es so gut versucht zu erklären und immer noch Mißtrauen erntet, der sollte doch aufgrund des zerrütteten Verhältnisses Konsequenzen ziehen, oder?

Kann ja wohl nicht angehen, daß jetzt hier noch Kosten entstehen,...

... natürlich immer voraus gesetzt, dass Du das wirklich gut versucht hast zu erklären...

cen am :

hallo? wenn sie nur 165 verdienen darf und 200 bekommen hat, ist es doch logisch dass sie sich beschwert und man das nicht einfahc korrigieren kann. schließlich müsste sie ja dann für den einen monat in dem sie zu viel geld bekommen hat steuern zahlen.

Björn Harste am :

@cen: Das ist ja genau das Problem. Wir HATTEN eine Korrekturabrechnung erstellt - und damit fingen die Mißverständnisse erst richtig an...

Die Bloggerette am :

Ich kenne die 165 € Grenze eigentlich nur bei Arbeitslosen-Nebenjobs. Und alles was man darüber hinaus verdient, wird vom Arbeitslosengeld wieder abgezogen...

Anonym am :

Deine Auffassungsgabe scheint ähnlich beeinträchtigt wie bei der Mitarbeiterin zu sein. Am besten liest Du den Text noch einmal.

Nordfuchs am :

Wer nur 165 € dazu verdienen darf, bezieht ALG I. Wenn die Gute der Agentur gemeldet hat, dass das Einkommen regelmäßig 165 € bertägt und Björn ihr 200 € auszahlt, muß sie dieses der Agentur melden, die dann wiederum das ALG um den Mehrbetrag kürzt. Im nächsten Monat muß sie dann wieder zur Agentur und erklären, warum sie diesmal weniger verdient hat. Ich habe bei einigen Mitarbeitern selbiges Problem. Ist halt die Vorschrift der AfA.

Matidio am :

So wenig Verstaendnis fuer so viel Aufwand ... beim Arbeitsamt.

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