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Ware einfach aus dem Laden nehmen?

Diesen Beitrag mit einem Foto von einem Sonntag-Nachmittag hatte "John P" folgenden Kommentar geschrieben:

Mal ne blöde Frage:
Wie ist das wenn Mitarbeiter oder wie hier der Chef sich Waren aus dem Supermarkt nehmen? Müssen die das bezahlen?

Sehe beim Einkaufen ganz unterschiedliche Dinge: Getränke-Flaschen der Mitarbeiter haben immer einen Kassenzettel mit Gekrakel (Kürzel des Mitarbeiters?). Backwaren hingegen werden einfach so aus dem Brötchenknast geholt und so gegessen.
Lasst mich bei den Mitarbeitern beginnen: Wie das mit dem Eigenverzehr geregelt ist, dürfte von Markt zu Markt unterschiedlich geregelt sein. Die einen werden es strenger sehen, die anderen etwas laxer. In den Filialbetrieben ist es, zumindest meiner Erfahrung nach, strenger geregelt, bei den Selbstständigen mit sinkender Marktgröße immer lockerer.
Bei Plus habe ich mal eine Abmahnung bekommen, weil der Bon am Eigenverzehr (Die Ware war also bezahlt!) nicht von der Kollegin abgezeichnet war.

In den Filialbetrieben sind auch die Marktleiter "nur" Mitarbeiter, für die natürlich (in welchem Umfang auch immer) die selben Vorgaben gelten. Die Ware, die man vor Ort verzehrt oder mit nach Hause nimmt, muss bezahlt und (normalerweise) gegengezeichnet sein.

Bei kleineren (selbstständigen) Läden ist es teilweise so, dass bestimmte Sachen pauschal freigegeben sind. "Nehmt euch Brötchen" (wie auch von John P beobachtet) oder "nehmt euch Obst" kommt durchaus mal vor. Da ist natürlich immer das Risiko gegeben, dass sowas ausgenutzt wird.

Für uns Betreiber gibt es zwei Möglichkeiten: Pauschale oder artikelgenaue Besteuerung. Die Pauschale ist zwar finanziell meistens nicht so vorteilhaft, dafür spart sie viel, viel Arbeit. Ich möchte etwas haben, gehe in den Laden und nehme es mir. Punkt. Ich muss die Flasche Cola oder die Brötchen zum Frühstück nicht irgendwo aufführen und den Großeinkauf für zu Hause ebenfalls nicht.

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Kommentare

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SPages am :

... zum Frühstück nicht irgendwo aufführen und den Großeinkauf für zu Hause ebenfalls nicht.

Ist ein Großeinkauf noch vom Eigenverzehr gedeckt? (also im Sinne von https://www.google.com/amp/s/www.haufe.de/amp/finance/steuern-finanzen/eigenverbrauch-unentgeltliche-wertabgaben-veroeffentlicht_190_435710.html)

Neugieriger am :

Pauschale oder artikelgenaue Besteuerung. Die Pauschale ist zwar finanziell meistens nicht so vorteilhaft, dafür spart sie viel, viel Arbeit.

-> Björn, kannst du das bitte mal genauer aufführen?

Und was ist mit der Inventur, wenn du dir theoretisch jede Woche eine Flasche Cola entnimmst, sollten ja zur Inventur 52 Flaschen fehlen.

Andi am :

Wieso muss etwas abgezeichnet werden wenn die Mitarbeiter:innen es bezahlt haben?

John Doe am :

Damit auch ersichtlich ist, dass die Mitarbeiter:innen das bezahlt haben und nicht nur einen Kundenbon aus dem Müll gefischt haben, der das gewünschte Produkt enthält.
Abgezeichnet heißt, es hat jemand vom Personal gekauft.
In vielen Fällen zeichnet dann der Filialverantwortliche noch mal auf der Ware ab, damit auch niemand einfach neue Ware an den Bon klebt, wenn die morgens gekaufte Flasche Cola zur Mittagspause schon leer ist...

Zeddi am :

Vermutlich um zu bestätigen "das es auch wirklich stimmt" und nicht zb nur so getan wurde es zu bezahlen, wenn man zb zugriff auf die Kasse hat, oder es war der "Bon" eines Kunden, dieser hat bezahl aber sich den Bon nicht geben lassen etc

Flox am :

Ich vermute mal als Nachweis das die Ware ordnungsgemäß gekauft und bezahlt wurde. Nicht das sich da jemand selber was verkauft und "vergisst" auch das Geld in die Kasse zu packen.

Anja am :

Um zu verhindern, dass es zwar gebucht, aber nicht bezahlt wird

Supporthotline am :

Also pures Misstrauen, weil Kassenabrechnung und Kamera über der Kasse nicht ausreichen?

Michael am :

Aber wenn du dir etwas aus dem Regal nimmst und nirgends aufgeführt ist, dann stimmt doch der Warenbestand nicht mehr.
Gibt es da dann keine weiteren Probleme (außer bei der Inventur)?

Ich bins nur am :

Wen die Pauschbeträge interessieren: Die sind kein Geheimnis sondern hier publiziert:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/Richtsatzsammlung_Pauschbetraege/richtsatzsammlung-pauschbetraege-fuer-unentgeltliche-wertabgaben-anlage133.html
Wie das buchhalterisch läuft und wie das die Gewinnversteuerung beeinflusst, steht dann wohl z.B. hier:
https://www.rechnungswesen-info.de/buchungen_privatkonto_sachentnahme.html
Für mich aber alles ein Buch mit 7 Siegeln.

Supporthotline am :

Frage zum Gegenzeichnen. Wird das verlangt, weil es darauf Mitarbeiterrabatt gibt, oder weil man dem Personal nicht traut? Bzw. dem Kassensystem nicht traut? Wieso ist ein nicht gegengezeichneter Bon nicht ausreichend? Für andere Kunden wird ja auch nicht gegengezeichnet.

Ich sehe regelmässig, wie ein fertiger Einkauf im Kassenbereich liegt, den sich dann der Mitarbeiter zum Feierabend schnappt und nach Hause geht. Hab aber nie mitbekommen, wie das abgerechnet wird.

Als wir damals Nachts vom bzw. zum Club kurz beim McDrive vorbei sind, haben wir auch immer noch ne Extratüte mit "alten Burgern" gratis bekommen, die normalerweise entsorgt hätten werden müssen. War Corporate.

Und natürlich die bekannten Bons, die an den Wasserflaschen kleben. Und immer den leichten Ansatz von Panik in den Augen, falls der mal abgefallen sein sollte, und die Kassiererin den nicht sofort wiederfindet. Bei einem Getränk, welches 10 Cent plus Pfand kostet.Traurig, dass die in so einem strengen Umfeld arbeiten müssen. Selbst beim Bund gab es den ganzen Tag gratis Kaffee.

SPages am :

Weil der Kunde in diesem Fall kein Kassierer ist.

Theoretisch könnte der Mitarbeiter ja an die Kasse eines Kollegen gehen der zB gerade auf dem Klo ist, seinen einkauf "buchen" aber nicht bezahlen.

Der Klo Kollege stellt das dann erst am Abend als Kassendifferenz fest.

Daher wohl mit Unterschrift.

John Doe am :

Man traut den Mitarbeitern nicht. Die bezahlte Ware wird ja in der Regel wieder mit in den Markt genommen und dort im Pausenraum/Büro gelagert oder verzehrt.
Theoretisch könnte man jetzt irgendeinen liegen gebliebenen Bon nehmen, die Artikel danach zusammen stellen und den an die (nicht bezahlte) Ware kleben.
Wenn ein Kassierer abzeichnen muss, geht das aber nicht mehr, denn die normal liegen gebliebenen Bons sind nicht abgezeichnet. Es ist also klar, dass ein Mitarbeiter das wirklich bezahlt hat.

Teilweise müssen Filialverantwortliche dann sogar noch auf der Ware abzeichnen, mindestens aber auf dem Bon, damit niemand einen alten Bon einfach an neue Ware klebt.

Michael Bergbauer am :

Ich denk da an diesen Ablauf: ein Mitarbeiter der Kasse geht ans Regel, nimmt sich ne Cola, geht zu seiner Kasse und zieht die Flasche ueber den Scanner, macht "Barverkauf", oeffnet die Schublade, schliesst die Schublade. Am Abend gibt es ne Kassendifferenz im Gegenwert der Colo-Flasche, die ignoriert wird - geht ja nicht um viel Geld. Und man kann sich auch rausreden mit "Oh, hab ich in der Eile vergessen, da kam gleich ein Kunde" Das Abzeichnen des Bons von nem Kollegen oder gar Vorgesetzten stellt sicher, dass da zwei Kollegen drauf schauen.

Supporthotline am :

In der Tat. Hab heute mal eine Betroffene gefragt. Es ist pures Misstrauen. :-O

Jahrelange Leserin am :

Ich finde das auch total traurig. Zumindest billigstes Wasser könnte doch zur Verfügung gestellt werden. Was alles schief gelaufen sein muss, dass solche Maßnahmen (in diesem Ausmaß) normal geworden sind...

Nicht der Andere am :

Hochwertiges Wasser gibt's doch sowieso unberechnet und unbegrenzt.

Anja am :

Ich habe noch bei keinem Arbeitgeber erlebt, dass es untersagt war seine Trinkflasche am Hahn aufzufüllen

Martin Eckel am :

Ich verstehe das mit der Pauschale aber nicht ganz. Du nimmst die Ware einfach mit? Dann ist also ein Großteil dessen, was bei der Inventur fehlt, also nicht geklaut sondern von Dir gegessen? :-D

Oder buchst Du die Waren aus? Aber dann spart die Pauschale doch auch kaum mehr Arbeit, dann macht das doch die Kasse...

John Doe am :

Björn ist Kaufmann. Alles, was im Laden steht, gehört eh ihm, nicht einer GmbH oder sonst wem. Würde er die Ware, die er sich selbst nimmt, bezahlen, dann wäre das "linke Tasche/rechte Tasche".
Allerdings fallen auf solche Entnahmen auch Umsatzsteuern an.
Das Finanzamt muss dann solche Entnahmen steuerlich berücksichtigen und tut das auf 2 mögliche Wege: entweder pauschal (also ein fiktiver, üblicher Wert) oder Björn muss alle entnommenen Waren einzeln auflisten.
Bei ersterer Methode kann man auch mal zu viel "bezahlen", wenn die Pauschale höher ist, als das real entnommene. Dafür ist sie weniger zeitaufwändig. Und wer eher wenig entnimmt, der muss sich manchmal mit einem Finanzamt rum ärgern, dass die Auflistung nicht anerkennen will und doch die Pauschale drauf schlägt.

Jahrelange Leserin am :

"Dann ist also ein Großteil dessen, was bei der Inventur fehlt, also nicht geklaut sondern von Dir gegessen?"

:-D :-D :-D Dieses "Problem" mit der Inventur hat mich auch immer schon zum Grübeln gemacht, aber auf diese lustige Formulierung wäre ich nicht gekommen :-)

Flox am :

Wie preissensitiv ist man eigentlich wenn man quasi eine Einkaufsflatrate in seinem eigenen Laden hat? Greift man (un)bewusster zu den Markenprodukten oder den Hausmarken? Klar gibt es sicher geschmackliche Präferenzen die die Masse der eigenen Einkäufe bestimmt, aber wie sieht es bei Produkten aus die man nur anlassbezogen braucht?

Jan Franck am :

Und wie rechnest du das mit "Kund:innen" ab, die einfach was aus dem Laden mitnehmen?

John P am :

Vielen Dank für den Artikel. Meine Fragen wurden beantwortet.

Thomas am :

Du hast ein ABmahnung bekommen? Oder eine ERmahnung?... Eine ABmahnung ist ja schon ein ganz schönes Kaliber. Das steht kurz vor der Entlassung und hinterläßt Spuren in der Personalakte. Für 'ne fehlende Unterschrift finde ich das ganz schön hart, zumal Du ja bezahlt hattest.

Björn Harste am :

Abmahnung.
Das war ein Filialbetrieb mit Planwirtschaft und knallharter Hierarchie ... Von oben wurde getreten, so weit man treten konnte.

J D am :

Ob die Abmahnung rechtlich haltbar gewesen wäre, steht ja noch auf einem anderen Blatt. Welcher Arbeitnehmer lässt es wegen einer Abmahnung schon auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen? Aber auszuschließen ist es nicht.

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