Ware einfach aus dem Laden nehmen?
Diesen Beitrag mit einem Foto von einem Sonntag-Nachmittag hatte "John P" folgenden Kommentar geschrieben:
Bei Plus habe ich mal eine Abmahnung bekommen, weil der Bon am Eigenverzehr (Die Ware war also bezahlt!) nicht von der Kollegin abgezeichnet war.
In den Filialbetrieben sind auch die Marktleiter "nur" Mitarbeiter, für die natürlich (in welchem Umfang auch immer) die selben Vorgaben gelten. Die Ware, die man vor Ort verzehrt oder mit nach Hause nimmt, muss bezahlt und (normalerweise) gegengezeichnet sein.
Bei kleineren (selbstständigen) Läden ist es teilweise so, dass bestimmte Sachen pauschal freigegeben sind. "Nehmt euch Brötchen" (wie auch von John P beobachtet) oder "nehmt euch Obst" kommt durchaus mal vor. Da ist natürlich immer das Risiko gegeben, dass sowas ausgenutzt wird.
Für uns Betreiber gibt es zwei Möglichkeiten: Pauschale oder artikelgenaue Besteuerung. Die Pauschale ist zwar finanziell meistens nicht so vorteilhaft, dafür spart sie viel, viel Arbeit. Ich möchte etwas haben, gehe in den Laden und nehme es mir. Punkt. Ich muss die Flasche Cola oder die Brötchen zum Frühstück nicht irgendwo aufführen und den Großeinkauf für zu Hause ebenfalls nicht.
Mal ne blöde Frage:Lasst mich bei den Mitarbeitern beginnen: Wie das mit dem Eigenverzehr geregelt ist, dürfte von Markt zu Markt unterschiedlich geregelt sein. Die einen werden es strenger sehen, die anderen etwas laxer. In den Filialbetrieben ist es, zumindest meiner Erfahrung nach, strenger geregelt, bei den Selbstständigen mit sinkender Marktgröße immer lockerer.
Wie ist das wenn Mitarbeiter oder wie hier der Chef sich Waren aus dem Supermarkt nehmen? Müssen die das bezahlen?
Sehe beim Einkaufen ganz unterschiedliche Dinge: Getränke-Flaschen der Mitarbeiter haben immer einen Kassenzettel mit Gekrakel (Kürzel des Mitarbeiters?). Backwaren hingegen werden einfach so aus dem Brötchenknast geholt und so gegessen.
Bei Plus habe ich mal eine Abmahnung bekommen, weil der Bon am Eigenverzehr (Die Ware war also bezahlt!) nicht von der Kollegin abgezeichnet war.
In den Filialbetrieben sind auch die Marktleiter "nur" Mitarbeiter, für die natürlich (in welchem Umfang auch immer) die selben Vorgaben gelten. Die Ware, die man vor Ort verzehrt oder mit nach Hause nimmt, muss bezahlt und (normalerweise) gegengezeichnet sein.
Bei kleineren (selbstständigen) Läden ist es teilweise so, dass bestimmte Sachen pauschal freigegeben sind. "Nehmt euch Brötchen" (wie auch von John P beobachtet) oder "nehmt euch Obst" kommt durchaus mal vor. Da ist natürlich immer das Risiko gegeben, dass sowas ausgenutzt wird.
Für uns Betreiber gibt es zwei Möglichkeiten: Pauschale oder artikelgenaue Besteuerung. Die Pauschale ist zwar finanziell meistens nicht so vorteilhaft, dafür spart sie viel, viel Arbeit. Ich möchte etwas haben, gehe in den Laden und nehme es mir. Punkt. Ich muss die Flasche Cola oder die Brötchen zum Frühstück nicht irgendwo aufführen und den Großeinkauf für zu Hause ebenfalls nicht.
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Kommentare
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SPages am :
Ist ein Großeinkauf noch vom Eigenverzehr gedeckt? (also im Sinne von https://www.google.com/amp/s/www.haufe.de/amp/finance/steuern-finanzen/eigenverbrauch-unentgeltliche-wertabgaben-veroeffentlicht_190_435710.html)
Neugieriger am :
-> Björn, kannst du das bitte mal genauer aufführen?
Und was ist mit der Inventur, wenn du dir theoretisch jede Woche eine Flasche Cola entnimmst, sollten ja zur Inventur 52 Flaschen fehlen.
Andi am :
John Doe am :
Abgezeichnet heißt, es hat jemand vom Personal gekauft.
In vielen Fällen zeichnet dann der Filialverantwortliche noch mal auf der Ware ab, damit auch niemand einfach neue Ware an den Bon klebt, wenn die morgens gekaufte Flasche Cola zur Mittagspause schon leer ist...
Zeddi am :
Flox am :
Anja am :
Supporthotline am :
Michael am :
Gibt es da dann keine weiteren Probleme (außer bei der Inventur)?
Ich bins nur am :
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/Richtsatzsammlung_Pauschbetraege/richtsatzsammlung-pauschbetraege-fuer-unentgeltliche-wertabgaben-anlage133.html
Wie das buchhalterisch läuft und wie das die Gewinnversteuerung beeinflusst, steht dann wohl z.B. hier:
https://www.rechnungswesen-info.de/buchungen_privatkonto_sachentnahme.html
Für mich aber alles ein Buch mit 7 Siegeln.
Supporthotline am :
Ich sehe regelmässig, wie ein fertiger Einkauf im Kassenbereich liegt, den sich dann der Mitarbeiter zum Feierabend schnappt und nach Hause geht. Hab aber nie mitbekommen, wie das abgerechnet wird.
Als wir damals Nachts vom bzw. zum Club kurz beim McDrive vorbei sind, haben wir auch immer noch ne Extratüte mit "alten Burgern" gratis bekommen, die normalerweise entsorgt hätten werden müssen. War Corporate.
Und natürlich die bekannten Bons, die an den Wasserflaschen kleben. Und immer den leichten Ansatz von Panik in den Augen, falls der mal abgefallen sein sollte, und die Kassiererin den nicht sofort wiederfindet. Bei einem Getränk, welches 10 Cent plus Pfand kostet.Traurig, dass die in so einem strengen Umfeld arbeiten müssen. Selbst beim Bund gab es den ganzen Tag gratis Kaffee.
SPages am :
Theoretisch könnte der Mitarbeiter ja an die Kasse eines Kollegen gehen der zB gerade auf dem Klo ist, seinen einkauf "buchen" aber nicht bezahlen.
Der Klo Kollege stellt das dann erst am Abend als Kassendifferenz fest.
Daher wohl mit Unterschrift.
John Doe am :
Theoretisch könnte man jetzt irgendeinen liegen gebliebenen Bon nehmen, die Artikel danach zusammen stellen und den an die (nicht bezahlte) Ware kleben.
Wenn ein Kassierer abzeichnen muss, geht das aber nicht mehr, denn die normal liegen gebliebenen Bons sind nicht abgezeichnet. Es ist also klar, dass ein Mitarbeiter das wirklich bezahlt hat.
Teilweise müssen Filialverantwortliche dann sogar noch auf der Ware abzeichnen, mindestens aber auf dem Bon, damit niemand einen alten Bon einfach an neue Ware klebt.
Michael Bergbauer am :
Supporthotline am :
Jahrelange Leserin am :
Nicht der Andere am :
Anja am :
Martin Eckel am :
Oder buchst Du die Waren aus? Aber dann spart die Pauschale doch auch kaum mehr Arbeit, dann macht das doch die Kasse...
John Doe am :
Allerdings fallen auf solche Entnahmen auch Umsatzsteuern an.
Das Finanzamt muss dann solche Entnahmen steuerlich berücksichtigen und tut das auf 2 mögliche Wege: entweder pauschal (also ein fiktiver, üblicher Wert) oder Björn muss alle entnommenen Waren einzeln auflisten.
Bei ersterer Methode kann man auch mal zu viel "bezahlen", wenn die Pauschale höher ist, als das real entnommene. Dafür ist sie weniger zeitaufwändig. Und wer eher wenig entnimmt, der muss sich manchmal mit einem Finanzamt rum ärgern, dass die Auflistung nicht anerkennen will und doch die Pauschale drauf schlägt.
Jahrelange Leserin am :
Dieses "Problem" mit der Inventur hat mich auch immer schon zum Grübeln gemacht, aber auf diese lustige Formulierung wäre ich nicht gekommen
Flox am :
Jan Franck am :
John P am :
Thomas am :
Björn Harste am :
Das war ein Filialbetrieb mit Planwirtschaft und knallharter Hierarchie ... Von oben wurde getreten, so weit man treten konnte.
J D am :