Big Brother
Echt? Diesen Kunden will wirklich jemand erkannt haben?
Mein Kompliment an alle selbsternannten "Datenschützer".
Mein Kompliment an alle selbsternannten "Datenschützer".
Trackbacks
Silvias Blogbuch am : Bilder im Blog?!
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Das Bild eines unbekannten Mannes in einem bekannten Blog. Tja, da kann es schon mal zu heftigen Diskussionen kommen. Vielleicht auch mit Recht, vielleicht auch nicht. Amüsant waren allerdings die zahlreichen Kommentare . Was da für Gestalten aus der B
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Kommentare
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cabi am :
MIchael am :
Temsidpropaganda am :
Das ist Michael Jackson, der Mann/Frau hat keine Nase
Plasma am :
KEIN Mensch kann bei dem Bild was erkennen bzw. wiedererkennen. Paranuide Nörgler die unter chronischem Verfolgungswahn leiden und alles anprangern, weil sie so frustriert sind über ihre unfähigkeit die Welt zu ändern (wer kann das schon) gibt es überall. Wobei ich hier niemanden persönlich ansprechen will.
Andreas am :
Sascha am :
meckern wenn es nichts zu meckern gibt
aufregen wenn es nichts zum aufregen gibt.
*kopfschüttelnd*
#S#
Leyla Levis am :
Nina am :
Bloom am :
Wäre ich in ihrer Ecke, Sie würden Schwierigkeiten bekommen, dass es nur so raucht. Dieses virtuelle an Pranger stellen und den Voyeurismus der Leute bedienen ist einfach nur ekelhaft. Fast wie im Mittelalter. Aber seien Sie versichert, irgendwer wird Ihnen irgendwann das Handwerk in der Hinsicht legen.
Michael am :
Dieses Gekeife und Gezetere unter dem vermeintlichen Deckmantel der Anonymität ist dagegen wirklich ekelhaft. Wahrscheinlich würden sie das Björn niemals direkt ins Gesicht sagen, aber im Internet kann man ja jeden Dreck ablassen
arthemis am :
Datenschutz ist ein ernsthaftes Anliegen dem man Rechnung tragen sollte. Dabei gilt der Grundsatz: Im Zweifel mehr Datenschutz.
Zu den beliebten Argumenten (@ Michael Wer was gegen Weblogs hat... und @ weiswurstuni Hätte er sich korrekt benommen... und Wer nichts zu verbergen hat...): Sie haben das Problem nicht verstanden.Ihre "Argumente" machen jeden Verdächtigen automatisch zum Täter. Es geht nicht darum jemanden für ein Fehlverhalten zu bestrafen, (wofür es Gerichte gibt) sondern darum Menschen vor der Willkür von Staat und Gesellschaft zu schützen. Und dazu gehöhrt eben auch nicht einfach ungefragt in die Öffentlichkeit gezerrt und verspottet zu werden.
Nocheinmal, ob es richtig oder falsch ist dieses Photo zu veröffentlichen hängt nicht davon ab ob ein Blogleser aus Kleinklekersdorf den mann erkennt, sondern davon was die deutsche Rechtsprechung dazu sagt. Die ist geklärt.
Herr Harste, sie sind sich des Problems offensichtlich nicht bewusst. Bitte machen sie sich nicht über ernsthafte Bedenken lustig und entfernen sie das Bild.
Mit freundlichen Grüßen arthemis
Leyla Levis am :
Und an der Gewalt sind nur Marilyn Manson und Egoshooter schuld.
Entschuldigung, aber das konnte ich mir nun nicht verkneifen.
martin am :
"in die öffentlichkeit gezerrt" hat sich der betreffende übrigens selbst, er steht dort regelmässig stundenlang am zeitungsregal, dabei haben ihn bestimmt schon hunderte (tausende?) kunden beobachtet, die das eventuell ihrer familie oder kollegen mal mit erzählt haben, und inzwischen wusste womöglich halb bremen schon vor dem blogeintrag dass das der typ ist der im supermarkt zeitung liest statt sie zu kaufen. und jetzt? massen-gehirnwäsche zum zwecke des datenschutzes?
icewind am :
Dank mal drüber nach, was du so schreibst.
Anonym am :
rtq am :
Mal abgesehen davon, daß der zweite Satz sinnfrei ist, finde ich es niedlich, wie du dich für Privatsphäre, gegen Tratsch und "an die Wand (meinst du nicht Pranger?) stellen" einsetzt. Geradezu vorbildlich-nimm dir nen Keks. Nur blöd, wenn man selbst sowas schreibt:
"Von Gänsen und aufgeblasenen Schnöseln
Es ist keineswegs so, dass meine Sympathie frau gröner gehört. Dafür ist mir ihr Arsch bei weitem zu ausufernd fett, ihr Gang ähnelt zu sehr dem einer schlachtreifen Weihnachtsgans und ihr Geschreibsel ist mir zu seicht und mit unerträglich süßem Guß überzuckert. Heile Weltgeschwätz nach Werberart..."
(http://allesbloom.blogspot.com/)
Tja, Bloom, jeder macht sich so lächerlich, so gut er kann.
Gruß
rtq
marcc am :
Tja, Selbstgerechtigekeit ist halt die am einfachsten zu erreichende Gerechtigkeit.
bjoernb am :
Björn Harste am :
Tina am :
Anonym am :
Leyla Levis am :
Reinhard Schaeffner am :
WeisswurstUni am :
ich finde sie haben sich überhaupt nichts vorzuwerfen. Dieses penetrante Datenschutzgenörgele geht den meisten Menschen tierisch auf die Eier. Wer nichts zu verstecken hat, den stört das auch nicht, da sollte sich auch der Herr Bloom mal drüber Gedanken machen. Sicherlich kann ein guter Bekannter von "Mr. X" diesen identifizieren, aber was ist denn bitte so schlimm daran in einem Supermarkt zu sein und Zeitung zu lesen? Nichts! Also nicht gleich aufregen!
Außerdem hat der Typ in ihrem Laden indirekt "geklaut" und verdient damit eine kleine Strafe. Hätte er sich korrekt verhalten, wäre er auch nicht in den Blogg gekommen. Außerdem
Weiter so, Herr Harste! Ihr Blogg hilft mir über den Büroalltag!
WeisswurstUni
Andy am :
Deine persoenlichen Daten koennen immer missbraucht werden, wenn sie einmal zusammengetragen worden sind - Und wenn es in 20 Jahren ist, nach dem Regierungswechsel, und die Partei XY jetzt ploetzlich alle einsperrt, die ... Oder so in der Art.
#16 hat das ganz nett gesagt: Gesunder Menschenverstand ist angesagt! (...Und keine Stammtischparolen...) Nur weil es den einen oder anderen Paranoiageplagten gibt, ist nicht alles, was mit Datenschutz zu tun hat, gleich Schwachsinn.
Was natuerlich nicht heisst, dass man auf dem Bild irgendwas erkennen kann.
JCS am :
2. Auf dem Bild kann man NIEMANDEN 100% erkennen und leute mit der Statur gibt es glaub ich auch mehr wie genug und die haltung beim zeitungslesen ist ja nun auch keine aussergewöhnliche.
3. Der Herr Blööm regt sich über Datenschutz auf und ist mit seinen Post am rande der Beleidigung was wohl weitaus schlimmer ist.
4. Der Blööm ist nur neidisch hat nicht mal Komentare zu seinen total ***** postings. Klingt komisch is aber so....
und was der her Blööm noch so macht wenn er langeweile hat und sich wieder ärger lest ihr in der nächsten MAUS.
Eve am :
Entweder, diese Gestalt meint das alles nur ironisch (und ist dennoch nicht fähig, das einigermaßen rüberzubringen, denn sein Schreibstil ist utnerirdisch), oder er ist im Besitz einer Merkbefreiung, die bis zur vollständigen Auflösung seiner körperlichen Bestandteile gilt. Ich glaube eher an zweiteres. Oder trifft beides zu? Ma waaases net....
bjoernb am :
Vertreter am :
Und wenn irgendwelche "Bekannte" von irgendwelchen anderen denken denjenigen zu erkennen, dann sollten sie sich doch mal selber Gedanken machen, wie vorschnell sie urteilen.
Bloom am :
Beruhigend ist nur eines. Die Leute, die Ihnen hier Beifall klatschen, sind auch die ersten die mit Steinen nach Ihnen werfen, Herr Harste und jetzt gehe ich auch schon wieder, möchte Ihren Frieden nicht länger stören.
Vertreter am :
cabi am :
ich zähle mich persönlich auch zu einem Datenschutzparanoiker! Was mit unseren Daten passiert ist spätestens nach Otto einfach nur grausam.
Für mich heißt Datenschutz aber auch gesunder Menschenverstand -- in beide Richtungen.
Herr Harste hat sich da, so wie ich das sehe, nix vorzuwerfen. 'bloom' sollte seine Energie lieber an besserer Stelle austoben
hendrick am :
ist zwar ein wenig offtopic, aber ich finde das passiert zu so manchem thema hier in den kommentaren leider etwas zu oft, es sei an die diversen diskussionen zu veganismus/vegetarismus erinnert... (gut, ist jetzt schon eine weile her)
AH am :
Biene am :
Mitarbeiterin am :
Malte am :
Bildnis eines Abgebildeten, § 22 KunstUrhG
Dieses Kriterium kann man relativ platt mit „Erkennbarkeit“ übersetzen. Dabei darf dies nicht mit „das Gesicht ist abgebildet“ verwechselt werden. Erkennbarkeit ist auch dann gegeben, wenn sonstige Merkmale, etwa die Körperhaltung; bestimmte, gerade auf den Abgebildeten hindeutende Kleidungsstücke oder Accessoires (etwa der Fächer bei älteren Bildern von Karl Lagerfeld) oder auch die Umgebung auf eine bestimmte Person schließen lassen. Es ist an dieser Stelle auch nicht erheblich, ob die Person allgemein bekannt ist oder nur von einem begrenzten Personenkreis identifiziert werden könnte.
Daraus folgt recht zwanglos, dass es zur Vermeidung von Erkennbarkeit in aller Regel nicht ausreicht, Abgebildete auf Fotos mit dem notorischen „schwarzen Balken“ zu versehen.
(Hervorhebung von mir).
Quelle: Law-Blog
Ganz streng genommen, wird die Person sicher "von einem begrenzten Personenkreis identifiziert werden" können. Allerdings denke ich nicht, dass man hier päpstlicher als der Papst sein sollte, denn ansonsten müsste man alle TV-Sender für fast jedes Pixeln eines Gesichts verklagen.
Zazzel am :
Foolfighter am :
Auf dem Ursprungsfoto hätte man die Person schon wiedererkennen können, wenn man häufiger in dem Geschäft einkauft. Und Leute in peinlichen Momenten heimlich (Überwachungskamera!!) zu fotografieren und das Bild ins Netz zu stellen ist kein feiner Zug. Die rechtliche Lage interessiert mich dabei gar nicht.
Muss nicht am Eingang eines Geschäftes ein Hinweisschild sein, das jedem Eintretenden klarmacht, dass Bilder im Internet erscheinen können? Diese jetzige Sache ist doch vergleichbar mit einer Webcam.
enno am :
bitte keine Beleidigungen
Trantor am :
Silver Fee am :
Annette am :
Die Einen finden es okay, die Anderen halt eben nicht. Warum kann man das nicht einfach so stehen lassen ?
Marco Sveda am :
Sollte ich etwa einen Doppelgänger gefunden haben?
Ruft mich einer an wenn der das nächste Mal im Laden ist?
der jörg. am :
Dirk am :
Maniac am :
Björn hat auch schon einige ECHTE Fotos gepostet (vom Freimarktsumzug, der Schmink-Aktion, der Eröffnung des anderen Sparmarktes usw). Ich hab sie nicht nochmal angeschaut, aber DA waren mit Sicherheit auch "fremde" Personen mit drauf (z.B. die Kinder), die EINDEUTIG zu erkennen sind.
Komischerweise hat DA niemand einen Aufstand gemacht!
Aber hier, wo ein "Phantombild", wo man allerhöchtens die Statur (erkennt man daran jemand eindeutig?) erkennen kann, wird die riesen Welle geschoben...
Klar darf man Datenschutz nicht durch den Kakoa ziehen und verharmlosen. Man darf ihn aber auch nicht übertreiben.
Wahrscheinlich sind die Meckerheinis auch diejenigen, die wegen (nur) 3 (!!) Prozent Rabatt mindestens 7 "Kundenkarten" in der Tasche haben und damit die Geschäfte haarklein über deren Kaufgewohnheiten informieren... soviel zum Thema Datenschutz!
Von daher würde ich sagen: don't feed the troll!
Barabbas am :
Die Bilder von den Schminkaktionen haben ja eben das Schminken zum Thema und nicht einzelne Personen. Das Bild des nichtbezahlenden Lesers dahingegen hat die Person selbst zum Thema und darf ohne die Einwilligung der Person nicht veröffentlicht werden.
Frage ist also nur, ob die Person hinreichend unkenntlich gemacht ist, also eher eine handwerkliche Frage und keine irgendwelcher hochtrabender Menschheits- Datenschutzideale. Also kommt mal ein bischen runter hier und werdet sachlich!
lG
brb
Ghettomaster am :
Sollte die Rechtssprechung wirklich Blooms Auffassung vertreten, dürfte es schon seid Jahren keine Reportagen und Reality Shows mehr geben
Just my two cent.
Erwin am :
Rechtsreferendarin kommentiert auf eine Anfrage einer Besucherin. Was meint Lawblogger dazu? Ich hol mir noch eine Tüte Popkorn.
Icj selbst bin unschlüssig, kann aber den Argumenten von beiden Seiten teilweise folgen. Schlussendlich hätte es ohne Foto auch keine schlechtere Story gegeben, aber nicht so viel Wirbel. Insofern mehr Trafic für Björns Seite. Ob da System dahintersteckt? Wer will noch Popkorn?
Foolfighter am :
1.
Der Mann ist von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Es stand kein Fotograf neben ihm und hat ihn um Bilder gebeten, so dass er von dieser Aktion wusste. In den vielen TV-Sendungen, in denen Leute unkenntlich gemacht werden, sieht jeder die Kamera und kann die Verwendung der Bilder untersagen. Erst recht dann, wenn es um peinliche Aktionen wie Hausdurchsuchungen o.ä. geht. Er kann vor allem seine Handlung ändern, weil er von der Kamera und einer anschließenden Ausstrahlung weiß. Zumal viele dieser Aufnahmen im rechtlichen Grenzbereich liegen und viele Personen wegen Schocksituationen o.ä. die Kamera gar nicht richtig wahrnehmen.
Wenn ich in einen Supermarkt gehe, weiß ich zwar, dass ich dort mit ziemlicher Sicherheit von einer Überwachungskamera gefilmt werde, ich muss aber nicht damit rechnen, dass die Aufnahmen im Internet verbreitet werden. Diese Aufnahmen sind zwar meistens nicht heimlich, denn ich kann ja die Kameras als solche erkennen. Ich muss mich aber darauf verlassen können, dass die Aufnahmen auch nur für die Überwachung benutzt werden. Alles andere ist mit einer Webcam vergleichbar, für die besondere Regeln gelten.
2.
Wenn argumentiert wird, der Mann sei nicht bei einer peinlichen Aktion gefilmt worden (z.B. auf der Toilette), so mag das stimmen. Man sieht ja nur, dass er in einem Heft blättert. Aber die Herabsetzung dieser Person durch die Kommentierung ist problematisch.
Wäre ich die gezeigte Person und wüßte ich von der Veröffentlichung auf dieser Website, würde ich verlangen, dass das Bild entfernt wird (ich rede von dem ersten Bild, auf dem die komplette Person zu sehen ist). Ich selber würde mich ja darauf sofort wiedererkennen. Das Risiko, dass es auch andere können, wäre mir zu groß. Wenn viele Personen in diesem Blog schreiben, sie würden die Person niemals erkennen, ist das schlicht und ergreifend subjektiv und damit unerheblich. Zu schreiben, ein solcher Typ habe eine kleine Bestrafung verdient, weil das Rumblättern in Zeitschriften nervig sei, ist ja o.k. Wie wäre es denn, wenn die Angestellten ihn das nächste Mal darauf ansprechen und ihm notfalls Hausverbot erteilen? Oder möchte man ihn als Kunden nicht verlieren?
Verwunderlich ist auch, dass viele hinterschwellig andeuten, so ein Asi wie der Zeitschriftenleser werde von dieser Internet-Verbreitung sowieso nichts bemerken, da er mit Sicherheit keinen Internetzugang hat.
Helmut am :
Oder Schlaumeyer oder wie auch immer.
Arno Nym am :
gela am :