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Falsch gelieferte Artikel

Eine Kundin, der wir Ware nach Hause geliefert haben, reklamierte einige Dinge: Auf dem Bon würden Artikel stehen, die sie gar nicht bekommen hat. "Da hat Ihr Mitarbeiter das falsch aufgeschrieben.", vermutete sie.

Mit "aufschreiben" meinte sie wohl, den Artikel in der Kasse zu erfassen. Bei Scannerkassen ist es allerdings fast unmöglich, an diesem Punkt Fehler zu machen. Die Artikelnummer auf dem Produkt (EAN) ist eindeutig einem Datensatz im Warenwirtschaftssystem zugeordnet. Also hat wahrscheinlich jemand schon beim Zusammensuchen der Ware irgendetwas ganz gewaltig durcheinanderbekommen.

Die Kundin hat übrigens selber eingekauft und sich die Waren nur noch nach Hause liefern lassen... :wall:

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Kommentare

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Marian am :

Was hast du gemacht?
Kundin verärgert oder dich dem Ruin etwas näher gebracht?

Anonym am :

Bin ich so von Nietzsche beeinflusst, dass ich erst einmal pauschal auf einen Betrugsversuch tippe?

Oder sind Menschen wirklich so schusselig?

Mitarbeiterin am :

Ältere Menschen sind manchmal etwas schusselig. Das ist nicht negativ gemeint, sondern ein üblicher altersbedingter Prozeß.

Ghettomaster am :

Wäre doch ein einfaches die Kundin auf dem Bon unterschreiben zu lassen, Bon kopieren für die Unterlagen und das Original der Lieferung beilegen. Grad in solchen Situationen ist es schwer zu entscheiden, hat nämlich der Mitarbeiter tatsächlich 2 Lieferungen verwechselt steht man im Regen...

Mitarbeiterin am :

Bei telefonischen Lieferungen drucken wir immer drei Kassenbons. Aber wenn die Kundin selbst einkauft und wir nur den Wagen nach hinten ins Lager schieben, reicht es normalerweise aus, wenn der Kassenbon gleich vorne an der Kasse unter Mitwirkung der Kundin mit Namen und Adresse beschriftet wird.

Leyla Levis am :

geht das nicht wenn man schief einscannt und einen strich nciht erfasst oder so?

Anonym am :

Ich bin kein Experte, aber ich denke es müssen immer n-Striche sein. Da wird vielleicht auch eine Prüfsumme mit drin sein.

Chris am :

Es geht bedingt.
Allerdings nicht bei EAN-Barcodes. Diese haben ein Start- und ein Stop-zeichen sowie eine Prüfsumme.
Entwedern hat er es richtig, oder gar nicht.

Es gibt allerdings Barcodes ohne diese Maßnahmen, und mit denen entstehen noch ganz andere lustige Dinge. :-)

Eilert Brinkmann am :

Ja, die letzte Ziffer der üblichen 13-stelligen Artikelnummern ist eine Prüfziffer - das ist z.B. auch bei manuellen Eingaben sehr sinnvoll. Damit die Kasse ein falsche Artikelnummer erkennt, müsste also zunächst mal das falsch erkannte Muster trotzdem einem lesbaren Strichcode entsprechen. Die daraus abgeleitete Zahl müsste trotz den Fehlers eine gültige Prüfziffer haben und schließlich auch der Nummer eines anderen in dem Laden geführten Artikels entsprechen. Sowas ist sehr unwahrscheinlich. Man kann beim Kassieren sicherlich einiges falsch machen, aber wenn der Artikel richtig etikettiert ist und die Artikelliste im Kassensystem stimmt, wird ein Artikel wohl kaum fälschlich für einen anderen gehalten, weil er schief über dem Scanner war. Zumal die Scanner ja auf Erfassung in den unterschiedlichsten Winkeln ausgelegt sind.

Mitarbeiterin am :

Nein, das geht nicht.
(Und der alte Fernsehspot mit dem "I Love You" auf dem Kassiererinnendisplay ist zwar niedlich, aber unrealistisch.)

Diana am :

Kassiererinnendisplay.

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