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Schuldfrage

Wenn ein Kunde aus Unaufmerksamkeit aus Dummheit versehentlich Ware umwirft oder aus einem der Regale reißt und diese zu Bruch geht hat natürlich grund-sätz-lich WER Schuld? Na???

Klar. Wir. Weil wir ja immer alles "so komisch" hinstellen.

Ja, nee. Ist klar... :-|

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Kommentare

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leserin am :

Dat stimmt so nich! Nur wenn ihr die Sachen "wirklich blöd" hinstellt, also kein Durchkommen ist, weil die Ware fahrlässig hingestellt wird (also z. B. der Gang zwischen den Dosenpyramiden schmaler ist als ein Einkaufswagen...) seid ihr dran. Auch der/die Kunden haben aufzupassen und sich nicht extrem blöd (also zu dritt mit Einkaufswägen nebeneinander in Supermarkt...). Bloss: die Kunden könn(t)en es ihrer Haftpflicht melden (eigene Erfahrung).

Übrigens bin ich seit Wochen schon leserin bei shopblogger und ich amüsier mich wie bolle. Danke!

Uwe am :

Warum baut ihr denn eure Waren nicht einfach "Kundensicher" auf? :-)

C.J. am :

Was verstehen Sie unter kundensicher?
Alle Regale raus und alles auf dem Boden ausbreiten?
hehehe

Anonym am :

Wer Kunden in den Laden läßt muß damit leben. Wer das nicht möchte, kann ja man Eingang quer eine Theke einbauen, sich dahinter stellen und von dort aus die Kunden bedienen.

Janina am :

Muss man solche Sachen als Kunde eigentlich zahlen? Oder nicht?

Björn Harste am :

@Janina: Eigentlich nicht. Also bei mir zumindest nicht. Ich sehe das so: In einem SB-Laden dient der Kunde selbst als Verkäufer - und wenn ein solcher etwas beschädigt, muß er es auch nicht bezahlen.

Fabian am :

nur ein Kunde kann es seiner Haftpflicht melden, ein Verkäufer nicht.

Marcel am :

am besten wir fragen den lawblogger :-)

icewind am :

Okay... Neuste Story, passt gerade so schön.

Ich war mal wieder in meinem Lieblings-Spar-Konkurrenz-Markt. Die haben groß umgebaut, und irgendwie herrscht da jetzt das total Chaos. Vor den Kassen, wo eigentlich die Schlangen sein sollten sind etwa 2-5 Meter Platz, bevor man gegen Sonderverkauf-Dings-äh-"Ständer" stößt. Links und rechts davon ist auch kaum Platz.

Wenn nun von den vier Kassen alle drei (ja, die Vierte ist komplett zugestellt und war schon ewig nicht in betrieb) geöffnet sind, wenn also viel los ist, staut es sich bis hinten zu den Süßigkeiten. Wenn nun einer aus richtung Weinregal kommt, und an drei Schlangen, die sich um weichnachts-Zeig schlängeln, vorbei will, um an die Zeitschriften zu kommen, gibt es erstmal Chaos...

Mir ist ja bewusst, dass man in einer Fest definierten Verkaufsfläche nur eine bestimmte Quadratmeterzahl zur verfügung hat, aber muss man den Kram denn so hinstellen, dass man nicht mehr ungehindert einkaufen kann?

Grüße,
icewind

Anonym am :

> (ja, die Vierte ist komplett zugestellt und war schon ewig nicht in betrieb)

Ah, ein echter deutscher Supermarkt. Ein solcher muß eine dieser Kassen haben - auch bekannt als Showkasse. Das gehört einfach dazu. Solche Kassen gibt's als wunderschöne Attrappen im Dekobedarf für Möbelhäuser.

Leuchturm am :

Grundsätzlich muß ein Mensch,wenn er irgendwo etwas beschädigt,für den Schaden haften.Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied,ob der Mensch Kunde ist oder nicht.
Er macht auch keinen Unterschied darin,ob er bei einem Frisör ist,oder sich bei einer Bank befindet oder etwa in einem Autohaus(Huch..wenn Sie den Wagen da so blöd hinstellen kann ich auch nichts dafür,für den Kratzer.)
Aber da immer gerne die Verantwortung für das eigene Fehlverhalten schnell wo anders gesucht wird,ist natürlich der Verkäufer der Dumme.
Wenn dem Kunden so etwas passiert,wird jeder Kulanz walten lassen,wenn der Übeltäter es dem Markt meldet.
Vielleicht erkennen läßt,das er zur Beseitigung des Schadens gerne mithelfen möchte.
Spätestens da hat er das Herz des Verkäufers erreicht,der bestimmt dankend ablehnen wird und sich der Sache annehmen wird.
Ärgerlich ist es nämlich immer,wenn man es nicht bemerkt und andere Kunden durch kaputtes Glas laufen und sich eventuell verletzen.Auch die Sauerei im Laden ist nicht dabei zu vergessen.
Ich persönlich gehe übrigens davon aus,wenn der Marktinhaber festellt das schon drei Kunden an der selben Stelle etwas umgeworfen haben,dieses Hindernis beseitigen wird.Es ist ein Vorurteil, das Verkäufer dümmer sind als anderere Berufsgruppen und sich daran erfreuen immer wieder etwas im Laden klirren zu hören!

Ozzie am :

QUOTE:
Grundsätzlich muß ein Mensch,wenn er irgendwo etwas beschädigt,für den Schaden haften.


Das stimmt so nicht. Nur wer schuldhaft etwas beschädigt, haftet auch.

konsulin am :

Schoen, dass ich, als ich letztens den Kaffee meiner Lieblingskoffeintanke sofort ueber meine Klamotten gekippt hatte, zur Belohnung von der netten Kaffeetante kostenlos einen neuen bekommen habe ;-)

Anonym am :

Wer meinen Text richtig liest,und die vorangegangen auch.
Der kann natürlich nur erkannt haben,daß ich nicht mehr über die Schuldfrage geschrieben habe.
Aber ich übe mich in Nachsicht..

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