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Gefährlich: Getränkekisten als Tritthocker

Ein Vertreter hatte sich eine leere Getränkekiste aus dem Lager genommen, um diese als Ersatz für einen Tritthocker zu verwenden. Dass es im (Lebensmittel-) Einzelhandel gang und gäbe ist, diese leeren Rahmen umgedreht als Steighilfe zu benutzen, macht es nicht sicherer. Die Kisten sind nicht für diese Belastung gemacht und so geschah das, was meistens nicht passiert: Er brach mit dem Schuh durch die Gitterstruktur des Rahmens, blieb stecken (Wasserflasche für das Foto symbolisch dort in das Loch gesteckt), fiel nach hinten auf den Boden (zum Glück stand dort nichts) und schlug sich dabei "nur" den Ellbogen auf.

Das hätte auch schlimmer ausgehen können.


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Kommentare

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Statiker am :

Man muss auch am besten auf die Ecke treten, dann hat man zwei Seitenwände mit direktem Lastabtrag.
Hat er sich jetzt auch die Hose oder das Bein aufgerissen, wenn da der Fuß runterrutscht sieht es nicht so schön aus.

Helmut am :

Auch keine gute Idee. Durch die einseitige Belastung beim Auf- und Absteigen besteht die Gefahr des Umkippens.

Helmut am :

Auch keine gute Idee. Durch die einseitige Belastung beim Auf- und Absteigen besteht die Gefahr des Umkippens.

Schnurzel am :

Was würde Darwin dazu sagen?

Alexander M. am :

Und noch viel wichtiger: was sagt die BG dazu?

ich am :

Ich hoffe das Dir die BG des Vertreters keine Probleme machen wird. Hier stelle ich mal da Wort "Betreiberverantwortung" in den Raum.
Ob du als Besitzer/ Betreiber des Ladens etwas davon mitbekommen hast oder nicht könnte zweitrangig sein. Möglicherweise kommt die Argumentation "durch ein Wegschliessen der asl Trittleiter ungeeigneten Flaschenpfandbehälter hätte der Unfall verhindert werden können. Dadurch...."usw.

Nicht der Andere am :

Ich hoffe, daß du nicht dereinst von einem anderen Troll nachhaltig geschädigt werden wirst.

Fabian am :

Wohl eher wird die BG sagen, dass ihm (Björn) bekannt ist, dass Getränkekisten als Trittleitern im Einzelhandel (und auch bei ihm) verwendet werden, er gleichzeitig offensichtlich nicht genug zugelassene Trittleitern zur Verfügung gestellt hat und keinen Nachweis erbringen kann, dass er (der Geschädigte) durch Björn oder einem bevollmächtigten Mitarbeiter ausreichend vor Betretung der Betriebsstätte über die Arbeitssicherheit angemessen informiert wurde.

Doch wo kein Kläger... ;-)

Chuck am :

The fittest survive. Wobei "fit" nicht Fitness sondern passend (it fits in the hole) meint. Nun der Fuss passte durch das Loch, er überlebte, ergo war er der "fittest".

Johannes am :

also hätte der Kasten auch längst aussortiert gehört :-)

Nicht der Andere am :

Da muss wohl ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden, daß sämtliche, ungeeignete Kistenunterseiten mit entsprechenden Warnhinweisen.

Dann kann man im Umkehrschluss rasch geeignete Kisten identifizieren, wie man ja auch zum Katzentrocknen geeignete Mikrowellen auf ähnliche Weise selektiert.

Mr. X am :

Und hat er Dir des Pfand erstattet?

Oliver am :

ich frag mich, warum ein Vertreter einen Weg nach oben sucht

Nicht der Andere am :

Weiter nach unten geht's nicht, also geht's ausschließlich nach oben. Kurzfristig. Und mitunter klappt's selbst kurzfristig nicht.

madru am :

Na, Björn wird ja sicherlich die jährliche Unterweisung für Fremdfirmen durchgeführt haben... Wenn er diese nachweislich hat, dann k ihm die BG gar nichts! In dieser wird ja darauf hingewiesen, dass nur geeignetes Material - also in diesem Fall geprüfte Leiter oder geprüfter Tritt - genutzt werden darf, und somit ist der Fremdfirmen-Mitarbeiter alleine verantwortlich.
Wenn Björn allerdings Mitarbeiter fremder Firmen in seinem Unternehmen arbeiten lässt ohne sie mindestens jährlich zu unterweisen, dann ist er Mitverantwortlich - und die Strafe für den Unternehmer, also Björn, ist deutlich höher als für den Mitarbeiter... In ähnlich gelagerten Fällen mit allerdings umfangreicheren Verletzungen, müssen auch schon mal die Unternehmer die Kosten der Heilbehandlung übernehmen...

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