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Anonym am :

Solange ich noch ausweichen kann, meide ich Läden mit kopftuchpersonal.
Ein kopftuch steht für die Unterdrückung der Frau im Islam, und es zu dulden ist kein Zeichen von Toleranz. Wir geben damit schrittweise unsere offene Gesellschaft auf

Dass man diese Position als Arbeitgeber nicht mehr offen vertreten kann, ist mir schon klar. Selber Schuld, dann macht man es eben hintenrum.

wupme am :

Ja und die Unterdrückung bekämpfen wir dann ganz dolle in dem wir diese Frauen noch mehr unterdrücken. Is schon klar chef...

Michael K. am :

Ein Kopftuch hat wenig mit Rassismus zu tun, meinetwegen aber mit Diskriminierung. Die Schülerin möchte Ärztin werden, sie wird auf ihrem weiteren Lebensweg sicherlich noch Grund zur Klage haben. Denn auch in Krankenhäusern sind Kopftuch-Ärzte nicht ganz unumstritten - Neutralitätsgebot und so.

Mitleser am :

Eine fünfstellige Entschädigung für einen Ferienjob, da ist das Medizinstudium doch bezahlt.

Chapau, alles richtig gemacht.

Mitleser am :

Dem Chapau schenke ich spontan noch ein e.

Michael K. am :

Ich fürchte es ist ein Pyrrhussieg zum Schaden aller.

Das Ende vom Lied wird sein, dass keine Bewerber eingestellt werden, bei denen auch nur ansatzweise vorstellbar ist, dass sie eines fernen Tages Rechte aus dem AGG ableiten bzw. bei Antidiskriminierungsstellen vorsprechen.

Das liest sich ja teilweise so, als wenn man sich mit bestimmten Leuten über kurz oder lang Probleme der Tagespolitik ins Tagesgeschäft holt - egal ob als unloyale Schüler-Aushilfskraft oder Vollzeitstelle.

Ich glaube auch, dass sowas gewollt und wohlgeplant eskaliert wird. Wenn der Hijab durch ist, kommt als nächstes der Niquab, siehe hier: https://www.sueddeutsche.de/karriere/vollverschleiert-zur-arbeit-eine-burka-im-buergeramt-undenkbar-1.1054090

Georg am :

Arbeitgeber dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz laut Europäischem Gerichtshof verbieten. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt. Allein der Wunsch eines Kunden, dass keine Frau mit Kopftuch für ihn Leistungen erbringt, genügt nicht für ein Verbot. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssachen C-157/15 und C-188/15).


Also alles Weltanschauliche,Kreuze,Kopftuch etc,im Arbeitsvertrag/in der Betriebsordnung untersagen oder eine Kleiderordnung festlegen und gut ist

wupme am :

Tja seltsam aber dass solche Verbote wohl jedes mal nur bei Kopftüchern ausgesprochen werden.

Ähnlich heuchlerisch wie das Urteil des bverfg zum Thema Kopftuchverbot angeblich weil sie sich "weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten" hat. Und trotzdem hängen in so vielen Gerichtssälen Kruzifixe herum.

Es wird immer nur gerne abgezielt auf nicht westliche Symbolik.

Michael K. am :

Thema Elektroschrott:

Die sinnvollste Form des Recyclings ist den Geräten ein zweites Leben zu schenken. Ich kann daher Exportverbote und den gesetzlich verbrieften kommunalen Exklusivitätsanspruch im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht nachvollziehen.

Ich würde es gerne sehen, wenn meine Geräte in einem Entwicklungsland (repariert) weiter benutzt werden und noch Jahre Freude bereiten.

Man kann das Recycling in solchen Endverbleibtsländern ja durchaus großzügig unterstützen und professionell dem Stand der Technik anpassen, aber diese Vernichtung von funktionierenden Geräten durch unsere Wertstoffhöfe sagt mir nicht zu. Genausowenig, wie die schlechte Dokumentation und Ersatzteilverfügbarkeit mancher Hersteller.

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