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Beweisstücke

Post von der Staatsanwaltschaft Bremen, "Beweisstückstelle":
Sehr geehrte/r Empfänger/in,

bei der Staatsanwaltschaft Bremen lagern zur o.g. Gesch.-Nr./Verwahr-Nr. Beweisstücke. Diese können ab sofort bei der oben angegebenen Beweisstückstelle gegen Vorlage dieses Bescheides und Ihrer Ausweispapiere abgeholt werden.
Die angegebenen Nummern sagen mir nichts. Allerdings fallen mir spontan als mögliche Beweisstücke lediglich zwei Flaschen Alkohol ein, von denen ein Ladendieb vor einiger Zeit behauptete, daß er sie mitgebracht hätte.
Dann werde ich mich mal in den nächsten Tagen auf den Weg machen und die Sachen abholen. Vielleicht sind's ja auch gar keine Spirituosen sondern irgendeine andere Sache, von der ich hier schon gar nichts mehr ahne...

Trackbacks

Der Shopblogger am : Abgeholtes Beweisstück

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Vorhin war ich bei "Beweisstückstelle" der Staatsanwalt Bremen, um das angekündigte Beweisstück abzuholen. Während ich dort saß und darauf wartete, daß ich bedient wurde, ging ich in Gedanken alle möglichen Diebstahlsfälle bei mir im Laden durch und über

Kommentare

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Anonym am :

Zitat:

"Gesch.-Nr./Verwahr-Nr. Beweisstücke"

Sehr schönes Beamtendeutsch!

Um was für Sachen es sich wohl da handelt? Zumindest wenn es (harter) Alkohol sein sollte, kannst du das in der regel ja noch verkaufen. Ist es allerdings Frischfleisch, Gemüse oder andere Lebensmittel, "stinkt" das wahrscheinlich denen bei der Staatsanwaltschaft und die wollen das Zeug loswerden. Die Entsorgung übernimmst du dann "selbstverständlich". Beinhaltet ja auch Kosten und die Behörden müssen sparen......

so long
Steel

btw: wie entwickelt sich eigentlich dein Markt in Achim (Umsatz, Kundenakzeptanz, Warenangebot, usw) Schon lange nichts mehr davon gehört.

dergerd am :

Dachte auch gleich da hat einer ein Pfund Gehacktes geklaut. Und die Staatsanwaltschaft hat es einsperren müssen, da es sich inzwischen schon bewegt ;-))

steel am :

mal ne Frage Björn. Wie läuft das denn eigentlich in der Praxis wenn ein Ladendieb mit Ware gefasst wurde?

Zieht die Polizei das Diebstahlsgut automatisch immer ein (für Staatsanwaltschaft, Prozess), obwohl die Tat eigentlich überführt wurde? Ansonsten könnte man das Diebstahlsgut ja auch wieder ins Regal packen.

unser Lawloger ist vor allem für ein Statement gefragt (in der Praxis und amtliche Sichtweise).

gruß

steel

steel am :

sollte natürlich Lawblogger (bzw Lawblog) heissen. Nicht das das noch Verwirrung stiftet!

steel

Leyla Levis am :

Meinst du das : http://www.heise.de/newsticker/meldung/66482

"Neuer Sober-Wurm tarnt sich als Mail des Bundeskriminalamts" is der Headliner (falls es hier Leute gibt die auf nichts klicken wenn Sie nicht wissen was es ist)

Leyla Levis am :

öh, hehe, muss man sich mal merken bei welchen blogs das von allein geht und bei welchen man html anwenden muss ;-) *blush*

Tanja am :

Da liegt bestimmt gar nichts, die "Beweisstückstelle" wollte nur mal ins Blog *fg*
:-D

Stefan am :

"Beisstücke" klingt nicht schlecht, ich dachte zuerst, das wäre Absicht gewesen :-)

-thh am :

Wenn es sich bei der Angabe tatsächlich nur um eine Beweisstücknummer (Nummer der Liste der Überführungsstücke oder wie auch immer) handelt, dann ist es klar, daß Dir das nichts sagt - die steht nämlich idR in keinem Zusammenhang mit dem Aktenzeichen des Verfahrens und ist den Beteiligten auch nicht bekannt. Wenn ein Aktenzeichen ("Gesch.-Nr.") angegeben wurde, könntest Du allerdings - je nachdem, wie sehr Du Dich für das Verfahren interessiert hast - möglicherweise schon etwas damit anfangen. :-)

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