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Anhörungsbogen

Man hat das Gefühl, den vielen Ladendieben bei uns hier passiert meistens gar nichts. Alleine solche Erlebnisse wie, dass ein erwischter Dieb mit einer dreistelligen Zahl offener Fälle herumläuft und sich bei uns hier großzügig am Kaffeeregal bedient, stimmt einen bezüglich der Judikative recht pessimistisch.

Polizeiarbeit geht in Bremen aber auch richtig schnell: Die Flachpfeife, die auf der Flucht wegen des bei uns begangenen Diebstahls gestolpert war, hat mich ja nun wegen Körperverletzung (und Sachbeschädigung?!) angezeigt. Der Anhörungsbogen liegt hier schon seit ein paar Tagen und wartet auf Bearbeitung. Oder auch nicht, ich muss mich ja an dieser Stelle nicht äußern. Werde ich aber dennoch tun. Die "Tat" logischerweise nicht zugeben (Was sollte ich zugeben? Welche "Tat"?) und auch sonst die Wahrheit in einem Satz zusammenfassen: Ladendieb wollte flüchten, als ich ihn im Vorbeirennen an der Jacke festhielt, ist er gestolpert und hat dabei unsere Gemüseabteilung derangiert und noch fast ein Kundenkind getroffen. Punkt. Sollte das wirklich vor Gericht gehen, freue ich mich schon fast auf den Termin. Auf dem Video sieht man nämlich auch sehr deutlich, wie ich mit der einen Hand mir sogar noch das Telefon (das Gespräch mit dem Polizeinotruf) ans Ohr drücke. Das Festhalten des Flüchtenden mit der freien Hand war sowas von nicht geplant gewesen und ganz gewiss habe ich ihn nicht "mutwillig zu Boden gerissen".


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Kommentare

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Dennis am :

Leider haben in Deutschland auch Täter das Recht, während Sie scheiße bauen und man die aufhalten möchte, anzeige zu erstatten -.- Ob es dann hand und Fuß haben wird mag ich bezweifeln.

Aber ich würde den Ladenverbot auf lebenslänglich erweitern !

CP am :

Das jeder Rechte hat, würde ich eher als Errungenschaft betrachten. Die Polizisten waren erst später vor Ort, wer von den Kontrahenten nun die Wahrheit sagt können sie also zunächst nicht wissen und dass eine - wie auch immer geartete - körperliche Auseinandersetzung vorlag ist unstreitig. Also ermittelt man erstmal, anstatt pauschal der Person mit dem besseren Leumund zu glauben.

Jan Franck am :

Es ist auch gar nicht Sache der Polizei hier zu entscheiden, wer Recht hat und schon gar nicht, wer Recht bekommt.
Dafür gibt es Gerichte, das ist der Sinn der Gewaltenteilung.

Philipp am :

warts ab...bei dir klappt das mit der Verurteilung bestimmt.

Die anderen Verfahren werden ja nur eingestellt weil die zusätzliche Strafe bei Verurteilung nicht mehr ins Gewicht fallen würde. Das ist bei dir wohl eher nicht der Fall.

Ob das gerecht ist muss jeder selbst beurteilen

e.g. John Doe am :

Sind Aluhüte schon ausverkauft oder war deiner einfach nicht dick genug?

Santai am :

Würde mir da erst mal nicht so viele Sorgen machen. Die müssen der Anzeige nun mal hinterhergehen. Am Ende zwar viel verschwendete Zeit, aber Du solltest nichts zu befürchten haben.

Viel Erfolg!

CP am :

Die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einstellen wird, ist Teil der Exekutive.

Raoul am :

QUOTE:
Man hat das Gefühl, den vielen Ladendieben bei uns hier passt meistens gar nichts.


Davon ist auszugehen. Weder passt es Ihnen, beim Diebstahl erwischt zu werden, noch die Ware abgenommen zu bekommen. Lediglich daß sie nichts zu befürchten haben, könnte ihnen in den Kram passen.

Björn Harste am :

Nanu, wo waren denn die drei Buchstaben gelandet? Es sollte natürlich "passiert" und nicht "passt" heißen. :-)

Pech für den Dieb am :

Meine Meinung: selber schuld, hätte er nicht geklaut, wäre es nicht so weit gekommen.

Michael K. am :

Lass den Anhörungsbogen besser mit professioneller Begleitung ausfüllen, sowas machen Strafverteidiger mit Routine und den richtigen Worten. Es ist zu erwarten, dass du in dem Fall ohnehin einen Teil der Auslagen von der Staatskasse zurückerstattest bekommst.

Das Problem ist leider, dass man als juristischer Laie jeden noch so eindeutigen Fall gegen die Wand fahren kann - geht im Zivilrecht übrigens auch ganz hervorragend.

LOL am :

Welche Staatskasse sollte denn das bezahlen?

Michael K. am :

Schaue einfach mal in § 467 StPO rein.

LOL am :

https://www.benjamin-lanz.de/2018/06/05/wer-den-schaden-hat-die-kosten-der-verteidigung-bei-der-einstellung-des-verfahrens/

https://kujus-strafverteidigung.de/blog/kostenerstattung-im-strafverfahren/

https://www.kanzlei-hoenig.de/specials/infos-zu-den-kosten/kostenfragen-im-strafverfahren/kostenerstattung-im-strafverfahren/
Zitat: "Eine Kostenerstattung kommt in aller Regel nur nach Eröffnung des Hauptverfahrens in Betracht. Also erst, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, besteht überhaupt erst die Aussicht auf Freistellung von den Kosten der Verteidigung."

Michael K. am :

Deswegen habe ich von einem Teil der Kosten geschrieben.

LOL am :

Du rechnest also mit einer Anklage gegen Björn? (Ohne Anklage gibt es ja gar keine Erstattung durch die Staatskasse.)

MissEllie am :

Auf der Internetseite eines Straverteidigers las ich mal folgenden Satz: "Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie Gebrauch davon!"

Dohn Joe am :

Was für eine Dreistigkeit. Der Typ schämt sich nicht mal, auch noch Anzeige zu erstatten. Sicherlich hat er das Recht dazu, aber das ist sowas von armselig.

John doe am :

Klauen ist auch armselig

Ich am :

Auch wenn es sich komisch anhört: Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft dir die Tat nachzuweisen. Du musst deine Unschuld nicht beweisen. Daher würde ich mich nicht äußern. So mancher Unschuldsbeweis war in der Vergangenheit auf einmal eine Schuldanerkennung.

John Doe am :

Das möchte ich vollumfänglich unterschreiben: Keine Äußerung gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und was der größte Fehler ist: In der Öffentlichkeit (Blog).

Haus Wand am :

Und Blogeinträge/Kommentare abzuändern hilft ebensowenig, das Netz vergisst nicht. Kann sogar ganz gut nach hinten losgehen.

Amsel am :

Ja, in Deutschland darf man nicht mal einen flüchtigen Einbrecher in den Rücken schießen, während man in Texas Leute erschießen darf, die nur ungefragt dein Grundstück betreten. Ne, mal ernst, ich kenne da auch einen Fall, wo jemand in einen Garten eingebrochen ist und dann aufgrund von Dunkelheit in den Goldfischteich gestolpert ist und sich ein Bein gebrochen hat. Rate mal, wer eine Anzeige bekommen hat, weil er seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen ist.

e.g. John Doe am :

In welcher Ü60-Facebookgruppe bekommt man solchen Schwachsinn eingetrichtert? Texas kennst du doch nur vom Papier, in das dein labbriger Burger eingewickelt ist.

Raoul am :

Du meinst nicht zufällig Terrence Dickson, der eine halbe Million zugesprochen bekam, weil er bei einem Einbruch nicht mehr aus der Garage kam? Das war in Bristol, Pennsylvania.

John Doe am :

Hier mal ein schöner Fall von BGH.

Den Jurastudenten sollte dieser Fall mit dem Gift in der Schnapsflasche bekannt sein.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/97/1-234-97.php3

Blauerdbeere am :

QUOTE:
Der Anhörungsbogen liegt hier schon seit ein paar Tagen und wartet auf Bearbeitung. Oder auch nicht, ich muss mich ja an dieser Stelle nicht äußern. Werde ich aber dennoch tun. Die "Tat" logischerweise nicht zugeben (Was sollte ich zugeben? Welche "Tat"?) und auch sonst die Wahrheit in einem Satz zusammenfassen: Ladendieb wollte flüchten, als ich ihn im Vorbeirennen an der Jacke festhielt, ist er gestolpert und hat dabei unsere Gemüseabteilung derangiert und noch fast ein Kundenkind getroffen.

Das solltest du ohne Anwalt dringendst bleiben lassen.

Nicht der Andere am :

Statt Shopblogger demnächst Knastblogger?

Klodeckel am :

Und demnächst kommt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, in dem man dir eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße anbietet. :-)
Bitte immer daran denken: Du bist in BREMEN!

erfurter am :

Sende bitte den Anhörungsbogend dringend zurück. Nicht liegen lassen!
Nur deine vollständigen Angaben zur Person ausfüllen und nichts zum Sachverhalt!

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