(4) Zur Bereitung von obergärigem Bier darf Malz auch aus anderem Getreide als Gerste verwendet werden. Reis, Mais oder Dari gelten nicht als Getreide im Sinne des § 9 Abs. 3 des Gesetzes.
Lustige denn §9 Abs. 3 ist weggefallen....
Gesetz am :
Naja, nicht §9 Abs. 3 ist weggefallen, sondern das ganze Gesetz (Vorläufigen Biergesetz) war ja ab 1987 teils unwirksam aufgrund EuGH-Urteil.
Aber für deinen Verweis hier noch das Gesetz, welches aber ab 1987 teilweise dem EuGH-Urteil widerspricht:
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/ErbsKoStrafRNebG_184/BierG/cont/ErbsKoStrafRNebG.BierG.p9.htm
Und was gilt nun?
Gesetz am :
Und zur Auflösung:
Das Gesetz wurde zwar 2005 aufgehoben, aber nach dem "Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht" gilt §9 des VorlBierG natürlich weiter.
Daher macht der Text in der Durchführungs-VO natürlich auch Sinn. (Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!)
Kommentare
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Georg am :
Kelle am :
Anonym am :
Anonym am :
Pascal am :
Björn Harste am :
Thomas' am :
https://www.gesetze-im-internet.de/bierv/__1.html
Und die erlaubten Zutaten:
https://www.gesetze-im-internet.de/bierstdb/BJNR701350931.html
Wupme am :
Lustige denn §9 Abs. 3 ist weggefallen....
Gesetz am :
Aber für deinen Verweis hier noch das Gesetz, welches aber ab 1987 teilweise dem EuGH-Urteil widerspricht:
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/ErbsKoStrafRNebG_184/BierG/cont/ErbsKoStrafRNebG.BierG.p9.htm
Und was gilt nun?
Gesetz am :
Das Gesetz wurde zwar 2005 aufgehoben, aber nach dem "Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht" gilt §9 des VorlBierG natürlich weiter.
Daher macht der Text in der Durchführungs-VO natürlich auch Sinn. (Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!)