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Plakate 2

Gerade eben waren zwei nette Herren von der Polizei hier. Bilanz des Gespräches: Plakatkleberei ist zwar ärgerlich für den Geschädigten, aber keine Straftat. Man kann den Kleber mit Wasser einweichen und die Plakate von der Wand wieder restlos entfernen. Mit dem Vorwurf der "Sachbeschädigung" kommt man da nicht weiter.

Da bleibt nur: Abmachen, ärgern und dann vergessen.

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Kommentare

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Marc (eigentlich auch Mitarbeiter) am :

Das ist ja nur die strafrechtliche Wertung (wie auch zB bei Graffitis). Die eigentliche Substanz der Wand wird nicht angegriffen, daher keine Sachbeschädigung. Nach meinem Wissen steht eine Änderung des Gesetzes aber kurz bevor.

Nichts desto trotz bleibt dir aber selbstverständlich die Möglichkeit, gegen den Verursacher zivilrechtlich vorzugehen, also Kosten für die Beseitigung und evtl. (und ziemlich weit hergeholt) auch noch Verdienstausfall wegen der weniger ansprechenden Außenfassade.

Gruß Marc

michse am :

Veranstalter anrufen, Frist zum Entfernen setzen ansonsten Entsorgungsrechnung; parallel Unterlassungsaufforderung!

michse am :

Hinweis 'faellt aus' ist auch ganz nett :-), ist rechtlich aber nicht ganz einwandfrei.

Berle am :

Fällt aus ist zu offensichtlich. Lieber neudatieren :-P

Plasma am :

Da würde ich ein Schild anbringen lassen mit der Aufschrift "Plakate ankleben verboten". Wenn dann wieder einer was hinpappt, sieht es rechtlich schon etwas anders aus, denke ich mal.

BIG am :

Warum nutzt Du die Fläche nicht für Eigenwerbung und hängst einen schönen Klapprahmen (DIN A1) mit Deinen SPAR-Angeboten hin.

Ist doch echt schade um die Fläche und ich sehe es selten, dass jemand Plakate über LML-Werbung in Klapprahmen pappt.

Luis am :

Kannst ja nen Wettbewerb starten mit dem schönsten Ideen für ein Plakat.

Vielleicht finden sich ja auch Markenhersteller die dich bei der Sache unterstützen ;-)

Der Gewinner kriegt dann ne Euro-Palette von dem Produkt. Zum Beispiel "Maggi-Tütten-Suppe" :-D

Marlin am :

Da waren die Beamten aber schlecht informiert, § 303 II:
http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

Lalufu am :

Ja, und?
Da steht genau das, was die Herren Bjoern erzaehlt haben. Solange sich das Plakat mit ein bischen Wasser entfernen laesst faellt das wohl unter "voruebergehend".

Gerhard Schoolmann am :

Wenn Platz ist, würde ich dort Vorkehrungen treffen, daß man Plakate, Aushänge usw. ordentlich befestigen kann, z.B. mit Reissbrettstiften statt mit Kleister.

Dann wuerde ich einen Aushang mit gewissen Regeln machen. Wir haben z.B. folgende Regeln entwickelt, aber zugegeben auch eine grosse Wand unseres Eingangsbereiches fuer Plakate, Aushänge usw. zur Verfügung gestellt.
http://www.abseits.de/schwbrett.htm

Torsten am :

Hmmh 1: Gibt es da nicht sowas wie Besitzstörung? Wurde doch wohl ohne Anfrage und gegen Willen plakatiert.
Hmmh 2: Wie war gleich der 5. Eintrag der Blogroll ;-)

Anonym am :

Du hast doch Kosten (auch Zeit ist Geld). Stell die den !"§$%& in Rechnung.

Galotta am :

Entschuldige Björn wenn ich lachen muß. ;-)

Liegt an meiner kleinen Geschichte.

Ich wurde von der Berliner Polizei 3 mal festgesetzt (Gegendemonstration gegen Nazi) weil ich mit KREIDE an Laternen GG20 NO NAZI geschrieben habe.

Verschmutzung und Sachbeschädigung wurde mir vorgeworfen.

Ich muß immer noch lachen :-) :-)

Ist sehr interesant wie unterschiedlich die beiden Stadtstaaten dies regel. Dein Ärger kann ich aber nachvollziehen

mfg ß

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