Plakate 2
Gerade eben waren zwei nette Herren von der Polizei hier. Bilanz des Gespräches: Plakatkleberei ist zwar ärgerlich für den Geschädigten, aber keine Straftat. Man kann den Kleber mit Wasser einweichen und die Plakate von der Wand wieder restlos entfernen. Mit dem Vorwurf der "Sachbeschädigung" kommt man da nicht weiter.
Da bleibt nur: Abmachen, ärgern und dann vergessen.
Da bleibt nur: Abmachen, ärgern und dann vergessen.
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Kommentare
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Marc (eigentlich auch Mitarbeiter) am :
Nichts desto trotz bleibt dir aber selbstverständlich die Möglichkeit, gegen den Verursacher zivilrechtlich vorzugehen, also Kosten für die Beseitigung und evtl. (und ziemlich weit hergeholt) auch noch Verdienstausfall wegen der weniger ansprechenden Außenfassade.
Gruß Marc
michse am :
michse am :
Berle am :
Plasma am :
BIG am :
Ist doch echt schade um die Fläche und ich sehe es selten, dass jemand Plakate über LML-Werbung in Klapprahmen pappt.
Luis am :
Vielleicht finden sich ja auch Markenhersteller die dich bei der Sache unterstützen
Der Gewinner kriegt dann ne Euro-Palette von dem Produkt. Zum Beispiel "Maggi-Tütten-Suppe"
Marlin am :
http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html
Lalufu am :
Da steht genau das, was die Herren Bjoern erzaehlt haben. Solange sich das Plakat mit ein bischen Wasser entfernen laesst faellt das wohl unter "voruebergehend".
Anonym am :
Gerhard Schoolmann am :
Dann wuerde ich einen Aushang mit gewissen Regeln machen. Wir haben z.B. folgende Regeln entwickelt, aber zugegeben auch eine grosse Wand unseres Eingangsbereiches fuer Plakate, Aushänge usw. zur Verfügung gestellt.
http://www.abseits.de/schwbrett.htm
Torsten am :
Hmmh 2: Wie war gleich der 5. Eintrag der Blogroll
Anonym am :
Galotta am :
Liegt an meiner kleinen Geschichte.
Ich wurde von der Berliner Polizei 3 mal festgesetzt (Gegendemonstration gegen Nazi) weil ich mit KREIDE an Laternen GG20 NO NAZI geschrieben habe.
Verschmutzung und Sachbeschädigung wurde mir vorgeworfen.
Ich muß immer noch lachen :-)
Ist sehr interesant wie unterschiedlich die beiden Stadtstaaten dies regel. Dein Ärger kann ich aber nachvollziehen
mfg ß