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Bewerber-Kontakt via WhatsApp

Aus einer Bewerbung:

Sie können mich per Email oder Whatsapp kontaktieren.
Die junge Dame ist Studentin und hat einfach einen der aktuell beliebtesten Kommunikationswege mit angegeben. Hatten wir bislang auch noch nicht, aber das Angebot hatte ich gerne angenommen.

(Wir haben dann übrigens auch zusammengefunden.)


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Kommentare

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Pete am :

Oh, gleich zuvor so eine knallharte Überlebensprüfung? Schon 11.15 Uhr minus Wegezeit aufstehen! :-O

Na Herr Harste, die wird wohl gleich an die Schichten gewöhnt, was?

NGHH am :

Triggert das Wort "Student/in" bei dir irgendwas? Minderwertigkeitskomplexe, Futterneid oder Erninnerungen an eine schlechte Kindheit?

Anne am :

Vielleicht hat er/sie/es auch nur selbst studiert und weiß was Sache ist...

Miplus am :

Mische mich mal ein: Bei vielen Kommilitonen traf dIe Ansicht des Vorschreibers tatsächlich zu, ich war eine der Ausnahmen. Ja, wirklich.

Hendrick am :

Dann sind wir jetzt auch alle um 11 da und schauen, ob die Dame zu Euch paßt.
Morgen natürlich auch noch einmal. :-P

Roland am :

Hi Björn, ich möchte jetzt kein WhatsApp/DSGVO bashing machen, aber kannst du Whatsapp im geschäftlichen Umfang noch nutzen ohne gegen die DSGVO zu verstoßen? Immerhin sendest du regelmäßig dein gesamtes Telefonbuch mit allen geschäftlichen Kontakten an Whatsapp/Facebook zum Abgleich? Oder hast du eine AVV mit Whatsapp?
Danke für die Infos, denn das wundert mich immer wenn Whatsapp beruflich noch genutzt wird...

wupme am :

Lies doch auch erstmal WIE whatsapp diese Daten abgleicht.

Ansonsten wende dich mal an Heise da du ja anscheinend mehr Infos hast zu dem Thema als die.

Roland am :

https://www.heise.de/tipps-tricks/WhatsApp-Datenschutz-Was-zu-beachten-ist-4422720.html
Punkt: WhatsApp bleibt trotzdem ein Datensammler

Ich habe tatsächlich nicht mehr Infos als heise...

Klodeckel am :

Ich finde die Frage durchaus berechtigt.

Roland am :

Hui... danke. Ich bin etwas überrascht wie aggressiv auf meine Anfrage reagiert wird.
WhatsApp bietet auch WhatsApp Business an, dabei kann man wohl Adressdaten aus dem Adressbuch selektieren von denen man eine Einverständinis zur Weitergabe hat. Dies wäre wohl DSGVO Konform kostet aber ggf. Geld.
Da es eines solche Unterscheidung überhaupt gibt gehe ich davon aus, dass das normale WhatsApp nicht DSGVO Konform ist und ich kann mir nicht Vorstellen, dass Björn WhatsApp Business nutzt.
Bei vielen anderen Firmen ist Whatsapp und andere Apps die aufs Adressbuch zugreifen auf Diensthandys verboten.

Konsument am :

Mach dir nichts draus. Das ist hier leider auch ein Tummelplatz für Vorurteile, blaubraune Gutmenschen und Trolle. Einfach den mentalen Filter aktivieren, oder nen grossen Bogen drum machen.

Deine Frage ist relevant:
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/11023-whatsapp-auf-firmenhandy-nach-dsgvo-erlaubt-oder-nicht.html

Die zuständigen Stellen nehmen so was _sehr_ ernst. Ich kenne eine _Privatperson_ die auf Anordnung ihre Webseite schliessen musste. 10k€ Strafe bei Wiederholung.

Jörschen am :

Vielleicht sollte Hr. Harste ein Smartphone mit gegegenseitiger Abschottung des gewerblichen und privaten Bereiches nutzen? Dann kann er ohne Vorschriftsverletzungen mit solchen Apps/Diensten rumspielen. Aber er verzockt aus Bequemlichkeit lieber fremder Leute Daten, die klagen ihre Rechte doch eh nicht ein!

Santino am :

Meine Güte!

Gibts in Deutschland nur noch kleinkarierte Idioten?

Heinrich am :

Auf die Exbewerberin oder Björn bezogen?

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