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Komische Kaffeereklamation

Ein Mann, nicht sehr vertrauenerweckend, aber dennoch wie jeder Kunde zunächst ernst genommen und entsprechend behandelt, reklamierte eine 1000-Gramm-Packung Kaffeebohnen, weil dort Steinchen drin wären. Während eine Kollegin mit dem Mann die gesamte Packung im Lager auf mehreren Stücken Pappe sezierte und nach den angeblichen Fremdkörpern suchte, hielt er ihr plötzlich einen kleinen Stein vor die Nase. Den will er gerade zwischen den vorher bereits von der Kollegin untersuchten Bohnen gefunden haben, komischerweise in dem Moment, als die Kollegin sich gerade wegen eines Zurufs eines anderen Kollegen umgedreht hatte. Das war schon alles sehr merkwürdig.

Der Mann hatte keinen Kassenbon für den Kaffee, wollte aber "sein Geld" zurück haben. Den Gefallen haben wir ihm nicht getan und ihm stattdessen (mit einem komischen Gefühl im Bauch) eine neue Packung mitgegeben, die er wenig erfreut annahm.
Erst etwas später fiel uns auf, dass auf der Packung einer der Strichcodes durchgestrichen war und daneben ein unterschriebenes "o. B.", Einzelhandelsjargon für "ohne Berechnung" stand. Wir reimten uns das so zusammen, dass wir nicht der erste Laden waren, wo er eine / diese Kaffeepackung mit fadenscheinigen Argumenten in Bargeld verwandeln wollte. Wir würden jeden Wette eingehen, dass er den nicht bei uns gekauft hat und da auch ganz sicher keine Steine, nicht ein einziger, drin waren.

Wenn der Typ noch einmal hier im Laden auftauchen sollte, um irgendetwas zu "reklamieren", werden wir ihn abblitzen lassen. So, ganz einfach.


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Kommentare

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Ingmar am :

Ich staune immer wieder, wie viel Aufwand manche Leute für ein paar Euro betreiben...

eigentlichegal am :

Manche gehen dafür sogar stundenlang arbeiten.

Anonym am :

Naja, die Spelunke an der Ecke zahlt ihm für geklauten Kaffee vermutlich nur einen Bruchteil. Beim Einzelhändler reklamieren bringt im den vollen Verkaufspreis.
Wenn das ein paarmal klappt pro Stunde, kommt da mehr als der Mindestlohn bei rum.

Börnd am :

Das Kreuz über dem EAN-Code, die Unterschrift und das "o.B." finde ich schon sehr auffällig. Warum ist das der Mitarbeiterin nicht schon im Vorfeld aufgefallen?

Anonym am :

Wieso? Die Mitarbeiterin tut genau das, wofür sie bezahlt wird: sie kümmert sich um das Anliegen eines Kunden. Gleichzeitig verfolgt sie auch die Interessen Ihres Arbeitgebers, also ebenfalls etwas, wofür sie bezahlt wird. Ich denke, sie hat hier vorbildlich gehandelt. Den Kunden mit seiner Reklamation abzuweisen oder diese Reklamation ohne Begutachtung anzuerkennen wären beides nur 50%-Lösungen.

Tommie am :

Die oben beschriebene Vorgehensweise hat jedenfalls zu 100 % keine der Parteien zufriedengestellt.

Michael K. am :

Die Sache ist natürlich merkwürdig, das wäre mit ein Vorteil der neuen Bonpflicht, dass man als Kunde besser reklamieren kann.

Wir hatten bei unserer Kaffeemaschine (Franke) zwischen den Bohnen ein Stück Blei, das das Mahlwerk so blockiert hat, dass der Kundendienst kommen musste. Blei ist natürlich ungünstig in Lebensmitteln. Ab und zu sind auch mal Steinchen der Auslöser für Knirschgeräusche und einen weiteren Anruf beim Kundendienst.

Zwischen Kaffeebohnen rutscht leider manchmal tatsächlich etwas durch und demoliert das Mahlwerk, wir haben das ein paar mal im Jahr hier im Büro.

(Und bei Kartoffeln geht das noch besser, vgl. https://www.spiegel.de/panorama/hongkong-deutsche-granate-faehrt-mit-franzoesischen-kartoffeln-in-chips-fabrik-a-1251331.html)

Duff am :

Ich habe bestimmt schon hunderte Kilogramm an (Gastro)Kaffee durch Vollautomaten und Mühlen für Siebträgermaschinen Mahlen lassen und nicht einmal habe ich ein komisches Geräusch vernommen oder musste deswegen irgendeinen Service kommen lassen müssen.

Der höhere Preis lohnt sich also nicht nur wegen dem tollem Geschmack 8-) :-P

Michael K. am :

"Der höhere Preis lohnt sich also nicht nur wegen dem tollem Geschmack." Meinst du das Mahlwerk? Also, ich finde das ganz angenehm, dass es blockiert und nicht als Steinbrecher oder Metallhobel fungiert, ... kleiner Scherz :-).

wupme am :

QUOTE:
Die Sache ist natürlich merkwürdig, das wäre mit ein Vorteil der neuen Bonpflicht, dass man als Kunde besser reklamieren kann.

Du meinst die Bons welche dann entsorgt werden bevor man zuhause ankommt?

Anonym am :

Das wiederum wäre Dein Problem. Quasi selber Schuld.

Anonym am :

Bonpflicht bedeutet ja nicht, dass man den mitnehmen muss. Und auch vor der Bonpflicht konnte man den mitnehmen, denn zumindest im Supermarktbereich wurde der fast immer gedruckt. Zumindest bei Björn war der Bondruck der Regelfall, also wäre es für diesen Kaffeeumtauscher vollkommen egal, ob es eine Bonpflicht gibt oder nicht: er hätte den eh nicht mitgenommen.

Realist am :

Man muss es mal so sehen: wenigstens hat er jetzt wieder eine frische Packung ohne verdächtige Notizen auf dem Barcode.
Jetzt kann er seinem unehrenhaften Gewerbe woanders mit vielleicht mehr Glück nachgehen.
Oder hat die Kollegin auch o.B. draufgeschrieben?

Tommie am :

Diese war ja keine o.B.-Packung, da bloß die als bezahlt und fehlerhaft anerkannte ersetzt wurde.

Anonym am :

Natürlich war die zum Tausch raus gegebene eine o.B.-Packung.
o.B. in diesem Zusammenhang bedeutet ja nur, dass die Kasse diese Packung nicht noch einmal berechnen soll. Ob für diesen Artikel irgendwann vorher bereits Geld geflossen ist oder nicht, wird dadurch nicht ausgesagt.

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