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Das Bio-Orangen-Angebot der Woche

… fällt seit zwei Tagen aus, da nicht lieferbar. :-(

Und so steht unser "Verkaufsboy Swing", dieses kleine rollbare Gestell, das immer in der Ecke rechts neben der Eingangstür steht, momentan im Laden um sich und den Laden nicht draußen peinlich leer zu blamieren.


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Kommentare

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The M am :

Da stellt sich ja irgendwie die Frage, ob es die Platzierung mitten vor Regalen im Laden besser macht?!

SPages am :

Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb steht ja für Angebotsartikel sinngemäß "Diese Ware oder ein gleichartiger Artikel angemessen lange vorrätig zu halten sind".

Du hast nicht gegen dieses Gesetz verstoßen, ich glaube zugar du verteilst nicht einmal Handzettel. Steht es als Angebot im Schaufenster?

Wäre ein Kundenhinweis nicht vielleicht trotzdem sinnvoll? Vielleicht ein paar andere Bio Artikel als "ersatz" anbieten?

"Gern würden wir ihnen hier Bio-Oragen anbieten. Leider sind diese aktuell nicht lieferbar. Aber vielleicht wären ja diese Bio Früchte ja was für Sie?"

Anonym am :

BGH Az. I ZR 183/09
"zumindest am ersten Tag vorrätig"

Und bitte keine Kundenhinweise! Das gibt hier doch nur wieder Mord & Totschlag aufgrund des Schilddesigns!

Nicht der Andere am :

Habt ihr die Kollegin mit dem Tablett denn inzwischen aus ihrer misslich engen Lage befreit?

TOMRA am :

Oma freut sich über ihren neuen Rollator mit Tablethalter.

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